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Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?! (Gelesen: 5.414 mal)
Lysogen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.04.2007 um 23:53:14
 
Hallo Leute!
Folgendes, Ich (der Deutsche), meine Frau (rus. mit befr.Aufenthaltstitel) und unser Sohn (Deutscher und Russe, 2 Jahre alt) sind zurzeit in Moskau. Ich hatte hier mal wieder beruflich fast ein Jahr zu tun, und hab mir gedacht, dass ich ja auch meine Familie mitnehemen kann (Meine Frau stammt aus dieser Stadt, Schwiegereltern sind da, und eine Wohnung gibts auch). Wir sind jetzt hier ungefaehr 9 Monate! Ich bin ab und zu mal fuer ein paar Tage nach D. geflogen um ein paar Dinge zu erledigen, meine Frau ist immer hier in Moskau geblieben. Ich habe mich nach der vergabe des Aufenthaltstitels an meine Frau nicht mehr mit diesen Dingen beschaeftigt, und falle jetzt gleich in Ohnmacht, da ich das mit den 6 Monaten erfahren/gelesen habe !!!
Was nun?
1. Auf gut Glueck am Flughafen und in D. bei der Grenzkontrolle hoffen, dass es keiner merkt! Wie genau wird das geprueft in Moskau? Hat da jemand erfahrung?
Gibt es ueberhaupt eine Chance, und was ist dann in D.?
oder
2. Zur Botschaft, und irgenwie alle Hebel in bewegung bekommen damit wir noch diese Woche Freitag wie geplant nach Hause kommen? Welche konsequenzen hat das? Vielleicht ist das dann ein schrecken ohne Ende.
Vielleicht doch erst variante 1 und bei misserfolg 2 waehlen?

Ich bedanke mich fuers zuhoeren. Um jede klaerende Antwort sind wir dankbar.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 01.05.2007 um 00:12:21
 
Hallo Lysogen,

auf Variante 1 würde ich nicht vertrauen, das ist schon bei manch anderem ins Auge gegangen. Der Aufenthalt ist zwischenzeitlich erloschen und das würde sicher spätetstens durch die ABH bemerkt. Ärger wäre also vorprogrammiert.

Ich rate Dir, geht zur Botschaft und erklärt die Sache.

Einen Anspruch auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland hat Deine Frau, wenn ihr Euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habt - das leitet sich sowohl daraus ab, dass Deine Frau mit Dir als Deutschem verheiratet ist als auch aus der von mir mal angenommenen Tatsache, dass auch Deine Frau die Personensorge über Euer deutsches Kind ausübt.

Auf diesem Anspruch beruhend sollte auf jeden Fall ein Visum drin sein - allerdings weiß ich nicht wie schnell das jetzt gehen kann.


=schweitzer=


Edit: Hat deine Frau schon eine NE? Wenn ja, wäre alles in Butter - lies mal genau in § 51 (2) Satz 2 AufenthG .

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 01.05.2007 um 00:12:26
 
1. illegale Einreise?
2. Botschaft klingt gut, aber im Zweifel ist FZF-Prozedur nötig.

Hatte/Hat deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis (bzw. unbefr. AE)?
Die NE würde nämlich nicht erlöschen.
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Ernas
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Antwort #3 - 01.05.2007 um 12:25:05
 
er hatte ja geschrieben, dass sie eine befristette AE hatte. Die sollte jetzt ungueltig, evtl. sogar abgelaufen sein. Also sofort zur Botschaft und einen neuen Antrag auf AE stellen. Dauer, unbestimmt, wenn deine ALB mitspielt und ich denke, dass sie das nicht wird, da du ja nicht erreichbar bist, dauert es nicht so lange.
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kahli1969
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 01.05.2007 um 14:47:11
 
Lysogen schrieb am 30.04.2007 um 23:53:14:
Hallo Leute!
2. Zur Botschaft, und irgenwie alle Hebel in bewegung bekommen damit wir noch diese Woche Freitag wie geplant nach Hause kommen?


Kennst du in der dt. Botschaft in Moskau irgendjemanden persönlich? Wenn ja, solltest du diese Person, falls du sie als freundlich und hilfsbereit kennen gelernt hast, umgehend tel. kontaktieren und um Hilfe bitten. Wenn nein, schick mir mal ne PN  Zwinkernd
Zusätzlich würde ich - ich hoffe, du hast bei der ABH jemanden, zu dem du einen guten Draht hast - in diesem Fall unverzüglich Kontakt zur ABH aufnehmen, den Fall schildern und fragen, was zu tun ist. In deinem Fall existiert ja bereits eine Akte deiner Frau bei der ABH und falls du etwas mehr Glück hast als ich  weinend bekommst du bzw. die Botschaft vielleicht postwendend die Vorabzustimmung für die FZF (falls tatsächlich nochmals erforderlich  unentschlossen) per Fax, falls ihr beabsichtigt, jetzt wieder für längere Zeit (mehr als drei Monate) in D. zu bleiben, ansonsten bietet die Botschaft dir vielleicht ein Besuchsvisum an...
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Lysogen
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Antwort #5 - 23.05.2007 um 17:10:26
 
Hallo Leute!
Danke fuer Eure Hilfe und Muehe.
Folgendes ist dann passiert:
Noch zur Info, die AE war noch nicht abgelaufen, wir waren halt laenger als 6 Monate nicht in D.

Nach Telefonaten mit der Botschaft, Bekannten die eine AE haben und ebenfalls selten in D. waren, dem Grenzschutz am Flughafen und der ABH.
Kam heraus: Niemand hat davon gehoert das Jemand nicht Ausreisen bzw nicht nach Deutschland gelassen wurde. Der Grenzschutz sagt, wir lassen dann jeden rein, aber es gibt eine Meldung an die ABH. Die ABH sagt, Die AE wird verlaengert, aber die Zeit zum erhalt der Staatsbuergerschaft faengt wieder von vorne an.
Ich bin zu dem Schluss gekommen, das man mit einem freundlichen laecheln immer noch am weitesten kommt. Oder anders gesagt: Niemand hat auf ein oder Ausreise Stempel im Pass geguckt.
Und als wir bei der ABH waren um den Titel zu verlaengern, sagte man uns nur das wir zu frueh da sind. Es geht naemlich nur ein Monat vor Ablauf. Sie hatte aber schon den Pass durchgeguckt und am PC war sie auch schon.
Als waere nichts gewesen.

Ich bedanke mich bei Euch, bis zum naechsten mal.

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maki
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Antwort #6 - 23.05.2007 um 18:11:02
 
Hallo Lysogen,

Lysogen schrieb am 23.05.2007 um 17:10:26:
Noch zur Info, die AE war noch nicht abgelaufen, wir waren halt laenger als 6 Monate nicht in D. 

Das ist unmöglich Zwinkernd

Wenn sie länger als 6 Monate weg war, IST die AE Kraft gesetzes erloschen (§51 1 Punkt 7).

Habt ihr auf dem Antrag zur Verlängerung der AE die Angaben über die Auslandsaufenthalte gemacht?

Falls nein, ist das schon ein Ausweisungsgrund:
Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung

..

(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er

1. in Verfahren nach diesem Gesetz oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerkes nach Maßgabe des Schengener Durchführungsübereinkommens falsche oder unvollständige Angaben zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt hat, wobei die Ausweisung auf dieser Grundlage nur zulässig ist, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,


Gruß,

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Antwort #7 - 24.05.2007 um 09:51:12
 
Lysogen schrieb am 23.05.2007 um 17:10:26:
Der Grenzschutz sagt, wir lassen dann jeden rein, aber es gibt eine Meldung an die ABH.


Das halte ich für ein Gerücht ...

Fakt ist, die AE ist erloschen ... somit verfügt sie nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel ...
Ich denke die Ausreise in Moskau wird nicht euer Problem sein, bei der Ankunft in Deutschland gibt es dann 2 Varianten.
1. die Kollegen bemerken den längerfristigen Auslandsaufenthalt nicht und lassen euch einreisen ==> Straftat gem. § 95 Abs. 1 Ziff. 3 und 2 AufenthG, deine Frau ist vom ersten Tag an ausreisepflichtig
2. die Kollegen bemerken die erloschene AE ==> Straftat gem. § 95 Abs. 1 Ziff. 3 i.V.m. § 95 Abs. 3 AufenthG, anschließend Einreiseverweigerung und Zurückweisung nach Moskau gem. § 15 Abs. 1 AufenthG ... die AE wird als ungültig gekennzeichnet.
Mal salopp formuliert ... wenn die Kollegen sehen, dass die AE erloschen ist werden die einen Teufel tun und euch mal so eben einreisen lassen.

Also ich kann nur davor warnen sein Glück zu versuchen.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Antwort #8 - 24.05.2007 um 10:18:43
 
Zitat:
nur davor warnen sein Glück zu versuchen

Hat er doch schon. Und es hat sogar geklappt. Jedenfalls wurde die Verlängerung beantragt und offensichtlich sieht die ABH kein Problem.
Er hat ja sogar vorher (von Moskau aus) da angerufen (?) und wenn die ABH noch nicht mal einen Eintrag macht deswegen ...
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Antwort #9 - 24.05.2007 um 10:35:52
 
Autsch ... da hab ich sein letztes Post wohl fehlinterpretiert ... ging vom Hören-Sagen von Bekannten aus ... auch egal ... verwundert bin ich trotzdem ...
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Antwort #10 - 24.05.2007 um 10:52:10
 
inge schrieb am 24.05.2007 um 10:18:43:
Hat er doch schon. Und es hat sogar geklappt. Jedenfalls wurde die Verlängerung beantragt und offensichtlich sieht die ABH kein Problem. 

Die Frage wäre, ob vollständige Angaben gemacht wurden, die AE Formulare die ich kenne, haben einen Bereich, in dem längere Auslandsaufenthalte einzutragen sind.
Wenn man das nicht gemacht hat, kommt ein weiterer Ausweisungsgrund zur illegalen Einreise.
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Centurio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 24.05.2007 um 11:55:00
 
Ich hab' mich schon immer gefragt, wie denn - im Falle eines Falles - ein längerer Auslandsaufenthalt (egal wie lang) behördenseitig nachgewiesen werden könnte.

Meine Frau kommt aus RUS und ist schon ein paar Jahre lang mit einer NE ausgestattet. Davor hatte sie zwei oder drei Jahre lang eine - befristete - AE. Wir sind bis vor kurzem immer wenigstens einmal im Jahr zu meinen Schwiegereltern gefahren/geflogen, aber bei der Paßkontrolle hat sie NIEMALS einen deutschen Ein- oder Ausreisestempel erhalten. Unser Großer (hat mittlerweile einen eigenen russischen Paß mit eigenständiger deutscher NE) ebensowenig. Ist das eigentlich überhaupt normal?

In der ganzen Zeit hat übrigens auch nur ein einziges Mal jemand bei einer Paßkontrolle das SIS befragt (bei einer Einreise über Brüssel).

Gruß, Martin A
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Mikael321
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Antwort #12 - 24.05.2007 um 12:57:37
 
Centurio schrieb am 24.05.2007 um 11:55:00:
I
Meine Frau kommt aus RUS und ist schon ein paar Jahre lang mit einer NE ausgestattet. Davor hatte sie zwei oder drei Jahre lang eine - befristete - AE. Wir sind bis vor kurzem immer wenigstens einmal im Jahr zu meinen Schwiegereltern gefahren/geflogen, aber bei der Paßkontrolle hat sie NIEMALS einen deutschen Ein- oder Ausreisestempel erhalten. Unser Großer (hat mittlerweile einen eigenen russischen Paß mit eigenständiger deutscher NE) ebensowenig. Ist das eigentlich überhaupt normal?
Das ist der Unterschied, zwischen Theorie und Praxis. Und eine Ehefrau auszuweisen die schon eine AE hatte (hat !), und sorgeberechtig für ein Deutsches Kind ist,  und die NUR die Formalien nicht eingehalten hat, halte ich für ein Gerücht ! Theoretisch vielleicht möglich, aber praktisch ?? Ich denke nicht. Da müsste es schon härter kommen, z.b. Vorstrafen. Vorschriften hin oder her ! Der Beamte, der das wagt, wird dann wahrscheinlich noch von der Bildzeitung zerrissen !


Michael

PS: Meine Erfahrungen, sind übrigens ähnlich !
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hge2001
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Antwort #13 - 24.05.2007 um 13:36:34
 
Centurio schrieb am 24.05.2007 um 11:55:00:
Wir sind bis vor kurzem immer wenigstens einmal im Jahr zu meinen Schwiegereltern gefahren/geflogen, aber bei der Paßkontrolle hat sie NIEMALS einen deutschen Ein- oder Ausreisestempel erhalten.


Das interessiert mich auch:

Meine Frau (Filipina) hat eine 3 jährige AE. Sie ist bis jetzt 2 mal in ihre Heimat geflogen aber in ihrem Pass entdecke ich keine einzigen Aus-Einreise Stempel der deutschen Grenzbeamten.

Wie will man dann feststellen, ob sie länger als 6 Monate auuserhalb der EU war?

Gruss

hge
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maki
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Antwort #14 - 24.05.2007 um 19:30:03
 
Ich meine mich erinnern zu können, dass Ausländer, die eine NE haben, keine Stempel von der BuPol mehr bekommen, warum sie allerdings keinen Stempel bekommen hat während sie noch eine AE hatte, weiss ich nicht.
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