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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
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Beitrag begonnen von Lysogen am 30.04.2007 um 23:53:14

Titel: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Lysogen am 30.04.2007 um 23:53:14
Hallo Leute!
Folgendes, Ich (der Deutsche), meine Frau (rus. mit befr.Aufenthaltstitel) und unser Sohn (Deutscher und Russe, 2 Jahre alt) sind zurzeit in Moskau. Ich hatte hier mal wieder beruflich fast ein Jahr zu tun, und hab mir gedacht, dass ich ja auch meine Familie mitnehemen kann (Meine Frau stammt aus dieser Stadt, Schwiegereltern sind da, und eine Wohnung gibts auch). Wir sind jetzt hier ungefaehr 9 Monate! Ich bin ab und zu mal fuer ein paar Tage nach D. geflogen um ein paar Dinge zu erledigen, meine Frau ist immer hier in Moskau geblieben. Ich habe mich nach der vergabe des Aufenthaltstitels an meine Frau nicht mehr mit diesen Dingen beschaeftigt, und falle jetzt gleich in Ohnmacht, da ich das mit den 6 Monaten erfahren/gelesen habe !!!
Was nun?
1. Auf gut Glueck am Flughafen und in D. bei der Grenzkontrolle hoffen, dass es keiner merkt! Wie genau wird das geprueft in Moskau? Hat da jemand erfahrung?
Gibt es ueberhaupt eine Chance, und was ist dann in D.?
oder
2. Zur Botschaft, und irgenwie alle Hebel in bewegung bekommen damit wir noch diese Woche Freitag wie geplant nach Hause kommen? Welche konsequenzen hat das? Vielleicht ist das dann ein schrecken ohne Ende.
Vielleicht doch erst variante 1 und bei misserfolg 2 waehlen?

Ich bedanke mich fuers zuhoeren. Um jede klaerende Antwort sind wir dankbar.

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von schweitzer am 01.05.2007 um 00:12:21
Hallo Lysogen,

auf Variante 1 würde ich nicht vertrauen, das ist schon bei manch anderem ins Auge gegangen. Der Aufenthalt ist zwischenzeitlich erloschen und das würde sicher spätetstens durch die ABH bemerkt. Ärger wäre also vorprogrammiert.

Ich rate Dir, geht zur Botschaft und erklärt die Sache.

Einen Anspruch auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland hat Deine Frau, wenn ihr Euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habt - das leitet sich sowohl daraus ab, dass Deine Frau mit Dir als Deutschem verheiratet ist als auch aus der von mir mal angenommenen Tatsache, dass auch Deine Frau die Personensorge über Euer deutsches Kind ausübt.

Auf diesem Anspruch beruhend sollte auf jeden Fall ein Visum drin sein - allerdings weiß ich nicht wie schnell das jetzt gehen kann.


=schweitzer=


Edit: Hat deine Frau schon eine NE? Wenn ja, wäre alles in Butter - lies mal genau in § 51 (2) Satz 2 AufenthG .


Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von inge am 01.05.2007 um 00:12:26
1. illegale Einreise?
2. Botschaft klingt gut, aber im Zweifel ist FZF-Prozedur nötig.

Hatte/Hat deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis (bzw. unbefr. AE)?
Die NE würde nämlich nicht erlöschen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Ernas am 01.05.2007 um 12:25:05
er hatte ja geschrieben, dass sie eine befristette AE hatte. Die sollte jetzt ungueltig, evtl. sogar abgelaufen sein. Also sofort zur Botschaft und einen neuen Antrag auf AE stellen. Dauer, unbestimmt, wenn deine ALB mitspielt und ich denke, dass sie das nicht wird, da du ja nicht erreichbar bist, dauert es nicht so lange.

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von kahli1969 am 01.05.2007 um 14:47:11

Lysogen schrieb am 30.04.2007 um 23:53:14:
Hallo Leute!
2. Zur Botschaft, und irgenwie alle Hebel in bewegung bekommen damit wir noch diese Woche Freitag wie geplant nach Hause kommen?


Kennst du in der dt. Botschaft in Moskau irgendjemanden persönlich? Wenn ja, solltest du diese Person, falls du sie als freundlich und hilfsbereit kennen gelernt hast, umgehend tel. kontaktieren und um Hilfe bitten. Wenn nein, schick mir mal ne PN  ;)
Zusätzlich würde ich - ich hoffe, du hast bei der ABH jemanden, zu dem du einen guten Draht hast - in diesem Fall unverzüglich Kontakt zur ABH aufnehmen, den Fall schildern und fragen, was zu tun ist. In deinem Fall existiert ja bereits eine Akte deiner Frau bei der ABH und falls du etwas mehr Glück hast als ich  :'( bekommst du bzw. die Botschaft vielleicht postwendend die Vorabzustimmung für die FZF (falls tatsächlich nochmals erforderlich  :-/) per Fax, falls ihr beabsichtigt, jetzt wieder für längere Zeit (mehr als drei Monate) in D. zu bleiben, ansonsten bietet die Botschaft dir vielleicht ein Besuchsvisum an...

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Lysogen am 23.05.2007 um 17:10:26
Hallo Leute!
Danke fuer Eure Hilfe und Muehe.
Folgendes ist dann passiert:
Noch zur Info, die AE war noch nicht abgelaufen, wir waren halt laenger als 6 Monate nicht in D.

Nach Telefonaten mit der Botschaft, Bekannten die eine AE haben und ebenfalls selten in D. waren, dem Grenzschutz am Flughafen und der ABH.
Kam heraus: Niemand hat davon gehoert das Jemand nicht Ausreisen bzw nicht nach Deutschland gelassen wurde. Der Grenzschutz sagt, wir lassen dann jeden rein, aber es gibt eine Meldung an die ABH. Die ABH sagt, Die AE wird verlaengert, aber die Zeit zum erhalt der Staatsbuergerschaft faengt wieder von vorne an.
Ich bin zu dem Schluss gekommen, das man mit einem freundlichen laecheln immer noch am weitesten kommt. Oder anders gesagt: Niemand hat auf ein oder Ausreise Stempel im Pass geguckt.
Und als wir bei der ABH waren um den Titel zu verlaengern, sagte man uns nur das wir zu frueh da sind. Es geht naemlich nur ein Monat vor Ablauf. Sie hatte aber schon den Pass durchgeguckt und am PC war sie auch schon.
Als waere nichts gewesen.

Ich bedanke mich bei Euch, bis zum naechsten mal.


Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von maki am 23.05.2007 um 18:11:02
Hallo Lysogen,


Lysogen schrieb am 23.05.2007 um 17:10:26:
Noch zur Info, die AE war noch nicht abgelaufen, wir waren halt laenger als 6 Monate nicht in D.  

Das ist unmöglich ;)

Wenn sie länger als 6 Monate weg war, IST die AE Kraft gesetzes erloschen (§51 1 Punkt 7).

Habt ihr auf dem Antrag zur Verlängerung der AE die Angaben über die Auslandsaufenthalte gemacht?

Falls nein, ist das schon ein Ausweisungsgrund:

Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung

..

(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er

1. in Verfahren nach diesem Gesetz oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerkes nach Maßgabe des Schengener Durchführungsübereinkommens falsche oder unvollständige Angaben zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt hat, wobei die Ausweisung auf dieser Grundlage nur zulässig ist, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,


Gruß,

maki

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Daddy am 24.05.2007 um 09:51:12

Lysogen schrieb am 23.05.2007 um 17:10:26:
Der Grenzschutz sagt, wir lassen dann jeden rein, aber es gibt eine Meldung an die ABH.


Das halte ich für ein Gerücht ...

Fakt ist, die AE ist erloschen ... somit verfügt sie nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel ...
Ich denke die Ausreise in Moskau wird nicht euer Problem sein, bei der Ankunft in Deutschland gibt es dann 2 Varianten.
1. die Kollegen bemerken den längerfristigen Auslandsaufenthalt nicht und lassen euch einreisen ==> Straftat gem. § 95 Abs. 1 Ziff. 3 und 2 AufenthG, deine Frau ist vom ersten Tag an ausreisepflichtig
2. die Kollegen bemerken die erloschene AE ==> Straftat gem. § 95 Abs. 1 Ziff. 3 i.V.m. § 95 Abs. 3 AufenthG, anschließend Einreiseverweigerung und Zurückweisung nach Moskau gem. § 15 Abs. 1 AufenthG ... die AE wird als ungültig gekennzeichnet.
Mal salopp formuliert ... wenn die Kollegen sehen, dass die AE erloschen ist werden die einen Teufel tun und euch mal so eben einreisen lassen.

Also ich kann nur davor warnen sein Glück zu versuchen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von inge am 24.05.2007 um 10:18:43

Zitat:
nur davor warnen sein Glück zu versuchen

Hat er doch schon. Und es hat sogar geklappt. Jedenfalls wurde die Verlängerung beantragt und offensichtlich sieht die ABH kein Problem.
Er hat ja sogar vorher (von Moskau aus) da angerufen (?) und wenn die ABH noch nicht mal einen Eintrag macht deswegen ...

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Daddy am 24.05.2007 um 10:35:52
Autsch ... da hab ich sein letztes Post wohl fehlinterpretiert ... ging vom Hören-Sagen von Bekannten aus ... auch egal ... verwundert bin ich trotzdem ...

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von maki am 24.05.2007 um 10:52:10

inge schrieb am 24.05.2007 um 10:18:43:
Hat er doch schon. Und es hat sogar geklappt. Jedenfalls wurde die Verlängerung beantragt und offensichtlich sieht die ABH kein Problem.  

Die Frage wäre, ob vollständige Angaben gemacht wurden, die AE Formulare die ich kenne, haben einen Bereich, in dem längere Auslandsaufenthalte einzutragen sind.
Wenn man das nicht gemacht hat, kommt ein weiterer Ausweisungsgrund zur illegalen Einreise.

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Centurio am 24.05.2007 um 11:55:00
Ich hab' mich schon immer gefragt, wie denn - im Falle eines Falles - ein längerer Auslandsaufenthalt (egal wie lang) behördenseitig nachgewiesen werden könnte.

Meine Frau kommt aus RUS und ist schon ein paar Jahre lang mit einer NE ausgestattet. Davor hatte sie zwei oder drei Jahre lang eine - befristete - AE. Wir sind bis vor kurzem immer wenigstens einmal im Jahr zu meinen Schwiegereltern gefahren/geflogen, aber bei der Paßkontrolle hat sie NIEMALS einen deutschen Ein- oder Ausreisestempel erhalten. Unser Großer (hat mittlerweile einen eigenen russischen Paß mit eigenständiger deutscher NE) ebensowenig. Ist das eigentlich überhaupt normal?

In der ganzen Zeit hat übrigens auch nur ein einziges Mal jemand bei einer Paßkontrolle das SIS befragt (bei einer Einreise über Brüssel).

Gruß, Martin A

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Mikael321 am 24.05.2007 um 12:57:37

Centurio schrieb am 24.05.2007 um 11:55:00:
I
Meine Frau kommt aus RUS und ist schon ein paar Jahre lang mit einer NE ausgestattet. Davor hatte sie zwei oder drei Jahre lang eine - befristete - AE. Wir sind bis vor kurzem immer wenigstens einmal im Jahr zu meinen Schwiegereltern gefahren/geflogen, aber bei der Paßkontrolle hat sie NIEMALS einen deutschen Ein- oder Ausreisestempel erhalten. Unser Großer (hat mittlerweile einen eigenen russischen Paß mit eigenständiger deutscher NE) ebensowenig. Ist das eigentlich überhaupt normal?
Das ist der Unterschied, zwischen Theorie und Praxis. Und eine Ehefrau auszuweisen die schon eine AE hatte (hat !), und sorgeberechtig für ein Deutsches Kind ist,  und die NUR die Formalien nicht eingehalten hat, halte ich für ein Gerücht ! Theoretisch vielleicht möglich, aber praktisch ?? Ich denke nicht. Da müsste es schon härter kommen, z.b. Vorstrafen. Vorschriften hin oder her ! Der Beamte, der das wagt, wird dann wahrscheinlich noch von der Bildzeitung zerrissen !


Michael

PS: Meine Erfahrungen, sind übrigens ähnlich !

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von hge2001 am 24.05.2007 um 13:36:34

Centurio schrieb am 24.05.2007 um 11:55:00:
Wir sind bis vor kurzem immer wenigstens einmal im Jahr zu meinen Schwiegereltern gefahren/geflogen, aber bei der Paßkontrolle hat sie NIEMALS einen deutschen Ein- oder Ausreisestempel erhalten.


Das interessiert mich auch:

Meine Frau (Filipina) hat eine 3 jährige AE. Sie ist bis jetzt 2 mal in ihre Heimat geflogen aber in ihrem Pass entdecke ich keine einzigen Aus-Einreise Stempel der deutschen Grenzbeamten.

Wie will man dann feststellen, ob sie länger als 6 Monate auuserhalb der EU war?

Gruss

hge

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von maki am 24.05.2007 um 19:30:03
Ich meine mich erinnern zu können, dass Ausländer, die eine NE haben, keine Stempel von der BuPol mehr bekommen, warum sie allerdings keinen Stempel bekommen hat während sie noch eine AE hatte, weiss ich nicht.

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Daddy am 24.05.2007 um 19:46:19

maki schrieb am 24.05.2007 um 19:30:03:
Ich meine mich erinnern zu können, dass Ausländer, die eine NE haben, keine Stempel von der BuPol mehr bekommen, warum sie allerdings keinen Stempel bekommen hat während sie noch eine AE hatte, weiss ich nicht.


Weder Pässe von AE- noch NE- Inhabern werden gestempelt ...

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von maki am 24.05.2007 um 19:55:19
Danke Daddy!

Das erklärt einiges.

Gruß,

maki

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Centurio am 24.05.2007 um 22:52:01

Daddy schrieb am 24.05.2007 um 19:46:19:
Weder Pässe von AE- noch NE- Inhabern werden gestempelt ...


Oehhh - wie maki sagte: das erklärt wirklich so einiges. Jedenfalls was das Technische anlangt.

Danke für die Info, Daddy. Jetzt bin wieder ein bißchen schlauer geworden.

Aber Fragen bleiben dennoch: Was soll denn dann die Sechsmonatsfrist, wenn a) deren Einhaltung nicht kontrolliert wird und b) sie letztlich eh niemanden interessiert?

Oder will ich das vielleicht lieber nicht wissen?

Gruß, Martin A

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von maki am 24.05.2007 um 23:08:31

Centurio schrieb am 24.05.2007 um 22:52:01:
b) sie letztlich eh niemanden interessiert?  

Sorry, aber das ist humbug, dass habe ich am eigenen Leib erfahren.

In diesem Thread wurden ein paar Aussagen getroffen, die unmöglich wahr sind, siehe meinen Beitrag #6.

Gruß,

maki



Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von inge am 24.05.2007 um 23:37:01
Evtl auch bedenken, dass die BPol vielleicht nicht Aus- und Einreise stempelt, die Jungs von der anderen Seite (insb. wenn visumpflichtig!) aber dafür Ein- und Ausreise!
Das reicht dann locker als Nachweis bzw. Indiz ...

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Mikael321 am 25.05.2007 um 01:23:21

inge schrieb am 24.05.2007 um 23:37:01:
Evtl auch bedenken, dass die BPol vielleicht nicht Aus- und Einreise stempelt, die Jungs von der anderen Seite (insb. wenn visumpflichtig!) aber dafür Ein- und Ausreise!Das reicht dann locker als Nachweis bzw. Indiz ...
Ne ne, könnte ja sonstwer gemacht haben den Stempel,  da fehlt ja die Apostille ! :)

Michael

PS: Das war ein Scherz !

Titel: Re: Aufenthaltstitel im Ausland unbewusst ungueltig geworden?!
Beitrag von Saxonicus am 25.05.2007 um 01:43:13

inge schrieb am 24.05.2007 um 23:37:01:
Evtl auch bedenken, dass die BPol vielleicht nicht Aus- und Einreise stempelt, die Jungs von der anderen Seite (insb. wenn visumpflichtig!) aber dafür Ein- und Ausreise!
Das reicht dann locker als Nachweis bzw. Indiz ...


Da müßte allerdings davon ausgegangen werden, daß dort konsequent gestempelt wird.
Nach meiner Erfahrung (in Tschechien) herrscht da ziemliche Konfusion, mal wird gestempelt, ein anderes mal nicht. Mal bei der Einreise, mal bei der Ausreise, beim nächsten Besuch Ein- und Ausreise, dann wieder weder noch.
Somit dürfte die Beweiskraft deren Stempelei sehr vage sein.  

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