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Was wird aus dem PStG ? (Gelesen: 7.929 mal)
Zeppelin
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21.04.2007 um 12:06:51
 
Durch den Vatersnamen-Fred ausgelöst, habe ich mal versucht, das aktuelle Personenstandsrechtsreformgesetz zu finden und zu durchsteigen.

Nun verstehe ich nur noch  :bhf , was die Zukunft der Familienücher anbelangt.

Angesichts von Forum des BDS e.V. scheinen sich ja auch die Experten noch die Karten zu legen, in welcher Form die Personenstandsregister künftig geführt werden und wie es dann mit den Zuständigkeiten bei Auszügen daraus ausschaut.

Einerseits würde eeine zentrale elektronische Datenhaltung es ja erlauben, das jede beliebige Standesbehörde darauf zugreifen könnte, andererseits ist davon die Rede, das die Familienbücher (das Buch ?) künftig beim Standesamt der Eheschließung verbleibt und nicht mehr wie bisher bei Wohnsitzwechsel "mitzieht"..

Weiß hier vielleich schon jemand etwas Genaueres zu dem Themenfeld? (Mir fiele da so ganz spontan ein gewisser Herr R. ein, der immer  Zwinkernd )

Wenn nicht ist's auch nicht schlimm, aber irgendwie ist mir das alles sehr schleierhaft.

Grüße,
Zeppelin
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« Zuletzt geändert: 21.04.2007 um 12:35:05 von ronny »  
 
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Antwort #1 - 21.04.2007 um 12:33:47
 
Zeppelin schrieb am 21.04.2007 um 12:06:51:
was die Zukunft der Familienücher anbelangt. 


Danke Zeppelin (ernst gemeint) Zwinkernd

Damit eröffnen wir die Diskussion und Fragen um das zukünftige Personenstandsgesetz. Alles was damit zusammenhängt dann in diesem Thread Zwinkernd

Ist ganz einfach:

Die nach der Eheschließung angelegten wandern (passiert derzeit MASSENHAFT) an die Heiratsstandesämter zurück, die auf Antrag angelegten verbleiben am derzeitigen Führungsort.

Deshalb immer schön in Acht behalten, wo man (bei Antragsbuch ) am 24.02.2007 gewohnt hat bzw. wo man geheiratet hat.

Die Bücher werden dann als Heiratsregister weitergeführt, und daraus können dann nach 2009 die neu eingeführten Eheurkunden ausgestellt werden.

Erspart mir über die Sinnhaftigkeit nachzudenken....


Was noch nicht klar ist (Kostenfrage) ob ich mir dann aus dem noch gar nicht existierenden und sicher nicht auf Bundesebene zu installierenden elektronischen Register überall in der Republik eine Urkunde ausstellen lassen kann.

Wird gerade was die Gebühren anbelangt zu heftigen Verwerfungen führen, da sie nur auf Landesebene festgelegt werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 21.04.2007 um 13:02:32
 
Der Dank gilt Dir, Ronny.

Ich hatte etwas gezögert, Dich damit zu nerven (ebenfalls ernst gemeint). Auch war ich mir nicht so sicher obs hierhin passt, in die Gesetzesänderungen oder ins Ehe+Fam.-Forum.

Schönen Samstag noch,
Zeppelin
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Antwort #3 - 01.05.2007 um 04:32:47
 
Hallo,

ich lese hier im Board immer wieder, dass das Familienbuch abgeschafft wuerde; von wegen das Gesetz dazu waere vom Bundestag und -rat schon durchgewunken.

Kann jemand dazu etwas Aktuelles/Definitives sagen?

Mein Mann (Iran) und ich wollen ein FB beantragen. Wir leben in Japan, und bei der Deutschen Botschaft hier hat uns noch niemand gesagt, dass das FB abgeschafft wuerde. Da die Beschaffung der noetigen Dokumente fuer uns sehr kompliziert waere, wuesste ich gerne im Vorfeld, ob es sich ueberhaupt lohnt, damit anzufangen.

Vielen Dank,

Yoko
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Zeppelin
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Antwort #4 - 01.05.2007 um 05:18:16
 
Hallo Yoko,

mehr als
diese Infos
habe ich dazu auch noch nicht finden können.

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #5 - 01.05.2007 um 07:54:12
 
Hallo,

das Familienbuch existiert weiterhin (zumindest bis 31.12.2008) ist es auch noch nach Eheschließung bzw. auf Antrag anzulegen. Es wird dann halt am Anlegungsort (bzw. Heiratsort) weitergeführt und wandert nicht mehr mit (IMHO eine saublöde Entscheidung, vor allem von den Großstadtstandesämtern befürwortet).

Nach dem Termin wird das Fambuch automatisch Teil des neuen Heiratsregisters und wird damit ebenfalls weitergeführt.
Dazu kommt als Ersatz die Option, jeden Personenstandsfall im Ausland am Wohnort nachbeurkunden lassen zu können. Näheres kommt dazu aber noch. Ich vermute der Personenkreis der Antragsberechtigten wird ähnlich weit gefasst wie beim alten § 41 PStG, hoffentlich wird dann mehr Werbung dafür gemacht...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 02.05.2007 um 08:31:46
 
Vielen Dank für die Antworten.

Noch ein paar Fragen an Ronny: hätte das Heiratsregister, das dann offensichtlich das Familienbuch ersetzt, dieselbe Funktion wie vorher das FB? D.h., könnte ich mir aus dem Heiratsregister jederzeit einen Auszug der Heiratsurkunde besorgen?

"Dazu kommt als Ersatz die Option, jeden Personenstandsfall im Ausland am Wohnort nachbeurkunden lassen zu können." Das habe ich nicht recht verstanden. Der Wohnort ist doch dann das Ausland; oder meintest du, nach einem Umzug nach Deutschland? Was, wenn man im Ausland bleibt?

Bei uns ist halt das Problem, dass es in Japan keine Heiratsurkunde in dem Sinne gibt. Es gibt nur eine Bestätigung der Registrierung der Eheschließung. Laut Botschaft ist eine in Japan geschlossene Ehe automatisch auch in Deutschland gültig; aber wegen der anderen Urkundenlage könnte es halt Probleme geben, die Ehe im Notfall von einer Behörde in Hintertupfingen anerkannt zu bekommen.

Vielen Dank,
Yoko
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Antwort #7 - 02.05.2007 um 09:29:48
 
Yoko schrieb am 02.05.2007 um 08:31:46:
Was, wenn man im Ausland bleibt?


Dann sollte weiterhin das Standesamt I Berlin für die Beurkundungen zuständig sein (siehe § 34 Abs. 3 PStG neu) Zwinkernd

Yoko schrieb am 02.05.2007 um 08:31:46:
hätte das Heiratsregister, das dann offensichtlich das Familienbuch ersetzt, dieselbe Funktion wie vorher das FB?


Das neue Eheregister hätte in etwa (aber ich weiß leider noch nicht wie es aussehen wird) die gleichen Funktionen wie heute das FamBuch.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 18.08.2007 um 17:47:35
 
Hallo zusammen,

neuere Erkenntnisse zum Art 47 EGBGB sind in die Hinweise zum PStG eingearbeitet worden.

Grüße
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Antwort #9 - 18.08.2007 um 18:40:05
 
ronny schrieb am 18.08.2007 um 17:47:35:
Hallo zusammen,

neuere Erkenntnisse zum Art 47 EGBGB sind in die Hinweise zum PStG eingearbeitet worden.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Danke,
hast Du vllt. auch einen Link, wo man nachlesen kann?

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #10 - 18.08.2007 um 19:07:53
 
Zeppelin schrieb am 18.08.2007 um 18:40:05:
Danke,
hast Du vllt. auch einen Link, wo man nachlesen kann? 


Na hier oben :

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729;revpost=yes;start...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 19.08.2007 um 09:36:54
 
Danke und sorry!
Ich hatte nicht gerafft, dass es dort schon eigearbeitet ist.

Gruß,
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 09.10.2007 um 22:11:39
 
ronny schrieb am 21.04.2007 um 12:33:47:


Danke Zeppelin (ernst gemeint) Zwinkernd

Damit eröffnen wir die Diskussion und Fragen um das zukünftige Personenstandsgesetz. Alles was damit zusammenhängt dann in diesem Thread Zwinkernd

Ist ganz einfach:

Die nach der Eheschließung angelegten wandern (passiert derzeit MASSENHAFT) an die Heiratsstandesämter zurück, die auf Antrag angelegten verbleiben am derzeitigen Führungsort.

Deshalb immer schön in Acht behalten, wo man (bei Antragsbuch ) am 24.02.2007 gewohnt hat bzw. wo man geheiratet hat.

Die Bücher werden dann als Heiratsregister weitergeführt, und daraus können dann nach 2009 die neu eingeführten Eheurkunden ausgestellt werden.

Erspart mir über die Sinnhaftigkeit nachzudenken....


Was noch nicht klar ist (Kostenfrage) ob ich mir dann aus dem noch gar nicht existierenden und sicher nicht auf Bundesebene zu installierenden elektronischen Register überall in der Republik eine Urkunde ausstellen lassen kann.

Wird gerade was die Gebühren anbelangt zu heftigen Verwerfungen führen, da sie nur auf Landesebene festgelegt werden.

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Tja, dann werde ich jetzt hier einfach mal meine Frage anhängen, wenn es doch den Fred sprengt, dann bitte teilen oder verschieben oder was die Admins hier sonst noch so für Kunststücke draufhaben  Zwinkernd

Mein Standesbeamter sagte mir, wir sollen doch kein Familienbuch mehr anlegen, da er sich aber noch nicht ganz sicher ist, ob wir nun wirklich rechtsgültig verheiratet sind (lange Vorgeschichte) habe ich ein bisschen Sorge, dass es uns ohne Familienbuch ähnlich ergeht wie Freunden, deren Kinder besagter Standesbeamte als uneheliche Kinder geführt hat, was für die Familie einiges an Beschwerlichkeiten mit sich brachte...
Also ich habe dann ja jetzt scheinbar nur noch Zeit bis 2009 ein Familienbuch anzulegen, stimmt das so?
Wenn ich keins anlege, was kann das für Nachteile mit sich bringen?
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Antwort #13 - 09.10.2007 um 22:24:40
 
Malo schrieb am 09.10.2007 um 22:11:39:
Also ich habe dann ja jetzt scheinbar nur noch Zeit bis 2009 ein Familienbuch anzulegen, stimmt das so?


Hallo,

das ist nur scheinbar eine deadline Zwinkernd

Nach dem 01.01.2009 wird aus dem Familienbuch die "Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland" . Inhaltlich etwas anspruchsvoller als ein Familienbuch, weil der Standesbeamte dann eine Primärbeurkundung vornimmt.

Es wird also ganz konkret ein inländischer Heiratseintrag errichtet, in welchem lediglich noch der Ort der Eheschließung und ggf. noch das abweichende Heiratsdatum auf die Eheschließung im Ausland hinweist.

Hat eine andere Qualität als heute das Familienbuch, welches dann (soweit bereits angeegt) als Bestandteil des Heiratseintrages gilt.

Die Einträge im Fambuch beruhen ja heute auf Einträgen in anderen Büchern, bspw. einem Geburtseintrag, oder einem ausl. Heiratseintrag und stellen immer nur Sekundärbeurkundungen dar.

Definitiv wird es einen Nachfolger des FamBuches geben Zwinkernd

Aber leider hat das BMI immer noch keinen Entwurf der neuen PStV und der neuen techn.PStV (für die elektronische Buchführung) verfügbar. Ich bin also noch nicht viel schlauer as im Frühjahr.

Grüße
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Antwort #14 - 09.10.2007 um 22:47:07
 
Malo schrieb am 09.10.2007 um 22:11:39:
da er sich aber noch nicht ganz sicher ist, ob wir nun wirklich rechtsgültig verheiratet sind (lange Vorgeschichte)
das überrascht mich nach dem langen FZF-Verfahren mit erfolgreichen vertrauensanwaltlichen Urkundenprüfungen aber doch - woran hängts denn?
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Antwort #15 - 10.10.2007 um 07:20:43
 
thom schrieb am 09.10.2007 um 22:47:07:
woran hängts denn? 


Hi Thom,

das sollte besser in dem dazu passenden Alt-Thread erörtert werden Zwinkernd

Daraus wird m.E. auch das Problem deutlich Zwinkernd

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Antwort #16 - 10.10.2007 um 12:39:59
 
ronny schrieb am 09.10.2007 um 22:24:40:
Nach dem 01.01.2009 wird aus dem Familienbuch die "Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland" . Inhaltlich etwas anspruchsvoller als ein Familienbuch, weil der Standesbeamte dann eine Primärbeurkundung vornimmt.


"Inhaltlich etwas anspruchsvoller" - das klingt beunruhigend. Werden existierende Familienbücher automatisch umgeschrieben oder muss das dann eigens beantragt werden (im schlimmsten Fall mit nochmaliger Urkundenprüfung)?

Eduard
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Antwort #17 - 10.10.2007 um 14:10:45
 
Eduard schrieb am 10.10.2007 um 12:39:59:
Werden existierende Familienbücher automatisch umgeschrieben oder muss das dann eigens beantragt werden (im schlimmsten Fall mit nochmaliger Urkundenprüfung)? 


Hallo,

mit anspruchsvoller meinte ich die Anforderung an den Standesbeamten.

Ja , die FamBücher werden automatisch zu Heiratseinträgen.

Aufgrund der dusseligen Stichtagsregelung und Zuständigkeitsgeschichte  solltet ihr bei einem Familienbuch, welches auf Antrag angelegt wurde, bitte den Wohnsitz am 24.02.2007 in Erinnerung behalten. Denn dort wird das FamBuch auf Antrag später als Heiratseintrag fortgeführt .

Nein, es finden keine neuen Inhaltsprüfungen mehr statt.

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