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Was wird aus dem PStG ? (Gelesen: 7.927 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 10.10.2007 um 07:20:43
 
thom schrieb am 09.10.2007 um 22:47:07:
woran hängts denn? 


Hi Thom,

das sollte besser in dem dazu passenden Alt-Thread erörtert werden Zwinkernd

Daraus wird m.E. auch das Problem deutlich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #16 - 10.10.2007 um 12:39:59
 
ronny schrieb am 09.10.2007 um 22:24:40:
Nach dem 01.01.2009 wird aus dem Familienbuch die "Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland" . Inhaltlich etwas anspruchsvoller als ein Familienbuch, weil der Standesbeamte dann eine Primärbeurkundung vornimmt.


"Inhaltlich etwas anspruchsvoller" - das klingt beunruhigend. Werden existierende Familienbücher automatisch umgeschrieben oder muss das dann eigens beantragt werden (im schlimmsten Fall mit nochmaliger Urkundenprüfung)?

Eduard
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 10.10.2007 um 14:10:45
 
Eduard schrieb am 10.10.2007 um 12:39:59:
Werden existierende Familienbücher automatisch umgeschrieben oder muss das dann eigens beantragt werden (im schlimmsten Fall mit nochmaliger Urkundenprüfung)? 


Hallo,

mit anspruchsvoller meinte ich die Anforderung an den Standesbeamten.

Ja , die FamBücher werden automatisch zu Heiratseinträgen.

Aufgrund der dusseligen Stichtagsregelung und Zuständigkeitsgeschichte  solltet ihr bei einem Familienbuch, welches auf Antrag angelegt wurde, bitte den Wohnsitz am 24.02.2007 in Erinnerung behalten. Denn dort wird das FamBuch auf Antrag später als Heiratseintrag fortgeführt .

Nein, es finden keine neuen Inhaltsprüfungen mehr statt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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