ronny schrieb am 21.04.2007 um 12:33:47: Danke Zeppelin (ernst gemeint)
Damit eröffnen wir die Diskussion und Fragen um das zukünftige Personenstandsgesetz. Alles was damit zusammenhängt dann in diesem Thread Ist ganz einfach:
Die nach der Eheschließung angelegten wandern (passiert derzeit MASSENHAFT) an die Heiratsstandesämter zurück, die auf Antrag angelegten verbleiben am derzeitigen Führungsort.
Deshalb immer schön in Acht behalten, wo man (bei Antragsbuch ) am 24.02.2007 gewohnt hat bzw. wo man geheiratet hat.
Die Bücher werden dann als Heiratsregister weitergeführt, und daraus können dann nach 2009 die neu eingeführten Eheurkunden ausgestellt werden.
Erspart mir über die Sinnhaftigkeit nachzudenken....
Was noch nicht klar ist (Kostenfrage) ob ich mir dann aus dem noch gar nicht existierenden und sicher nicht auf Bundesebene zu installierenden elektronischen Register überall in der Republik eine Urkunde ausstellen lassen kann.
Wird gerade was die Gebühren anbelangt zu heftigen Verwerfungen führen, da sie nur auf Landesebene festgelegt werden.
Grüße
Ronny
Tja, dann werde ich jetzt hier einfach mal meine Frage anhängen, wenn es doch den Fred sprengt, dann bitte teilen oder verschieben oder was die Admins hier sonst noch so für Kunststücke draufhaben
Mein Standesbeamter sagte mir, wir sollen doch kein Familienbuch mehr anlegen, da er sich aber noch nicht ganz sicher ist, ob wir nun wirklich rechtsgültig verheiratet sind (lange Vorgeschichte) habe ich ein bisschen Sorge, dass es uns ohne Familienbuch ähnlich ergeht wie Freunden, deren Kinder besagter Standesbeamte als uneheliche Kinder geführt hat, was für die Familie einiges an Beschwerlichkeiten mit sich brachte...
Also ich habe dann ja jetzt scheinbar nur noch Zeit bis 2009 ein Familienbuch anzulegen, stimmt das so?
Wenn ich keins anlege, was kann das für Nachteile mit sich bringen?