Hallo erstmal bin neu hier und habe ein paar wichtige Fragen.
Da ich immer wieder als "Spezialisten" Board auf Euch verwiesen wurde, hoffe ich mir kann jemand weiterhelfen.
Also der Sacchverhalt:
Bin ursprünglich türkischer Staatsbürger in der BRD geboren und seitdem hier ansässig, und wurde im Oktober 1996 Deutsch eingebürgert.
Oktober 1998 hab ich dann die türkische Staatsbürgerschaft (ja, wie viele ohne Antrag etc., sondern einfach durch Unterschrift beim Konsulat) zurückbekommen.
(belegt durch Eintrag im Personenstandsregister der Türkei)
So weit so gut, bin also jetzt gemäss bis dahin gültigem Recht offiziell doppelter Staatsbürger, oder???
Ich habe bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunde jedoch einen Zettel unterschrieben, in dem ich über die Kenntnis des Verlustes der Deutschen Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer Anderen informiert wurde! (genauer Wortlaut weiss ich nicht mehr, kann aber auch eine Erklärung gewesen sein, dass ich mich nicht erneut einbürgern lassen werde!) --> die Unterschrift beim türkischen Konsulat war aber schon geleistet!
Zitat: Bis zum 31.12.1999 bestand jedoch die “Inlandsklausel”, die im Inland lebende Deutsche vom automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ausnahm.Es geht aber weiter: nach Musterung in der BRD bin ich aufgrund der Tatsache, dass ich verheiratet war und mich noch im Studium befand vom Wehrdienst zurückgestellt worden.
Meine Heirat habe ich in der Türkei vollzogen im Jahr 1997 mit TÜRKISCHEN Papieren, die ich mir habe dort ausstellen lassen unter der Angabe ich hätte meinen türkischen Perso verloren!
Fakt war aber dass das türkische Konsulat aufgrund der Ausbürgerung mir diesen ja abgenommen hatte (das wusste die Behörde vor Ort aber nicht, da die Unterlagen vom Innenministerium noch nicht angekommen waren)
Also, Studium beendet mit Erwerb einer "an die Deutsche Staatsbürgerschaft" gebundenen deutschen Approbation.
Es kommt noch besser: jetzt habe ich den Entschluss gefasst die BRD zu verlassen und in die Türkei zu ziehen.
Die Anerkennung meines Abschlusses etc. erledigt, und.....
den Wehrdienst vergessen oder zumindest anders eingeplant.
Wollte eigentlich den Wehrdienst in der BRD ableisten, um die 5112 EUR für die Ablöse in der Türkei zu sparen, wurde aber vom Kreiswehrersatzamt abgelehnt, da schon zu alt, verheiratet und 2 Kids- also zu teuer.
Na dann zum Konsulat gesprintet das Geld geblecht und mich zum 01.07.07 für den 3 wöchigen Wehrdienst in der Türkei angemeldet.
Nun wurde mir heute richtig Bange als ich folgendes per Zufall las:
Deutsche Männer und Frauen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren dadurch automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit (§ 28 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)).
Dies kann abgewendet werden, indem vorab die in § 28 StAG vorgesehene Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde eingeholt wird.Also ich möchte für längere (undefinierte) Zeit in der Türkei leben und muss, bevor ich ein Gewerbe anmelden kann den Wehrdienst abgeleistet haben, sonst entfällt für mich die Möglichkeit des "kurzen", bezahlten Wehrdienstes in der Türkei und ich muss im schlimmsten Fall 15 Monate dienen.
Die Option falls es dort nicht klappt zurückzukommen möchte ich dabei verständlicherweise nicht verlieren.
Jetzt zusammenfassend meine Fragen:
1) bin ich offiziell doppelter Staatsbürger und kann mich vor den Deutschen Behörden als Doppelstaatler outen, obwohl ich diesen Schrieb damals unterschrieben habe ? Hat dieser wenn es hart auf hart kommt Rechtsgültigkeit und kann zu meiner Ausbürgerung führen obwohl ich vor dem 01.01.2000 die türkische Staatsangehörigkeit erworben habe?
2) kann im Zweifelsfall der Fakt, dass ich mit türkischen Papieren geheiratet habe zu Problemen führen in Bezug auf den Aufenthalt meiner Ehefrau (zur Zeit unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit türkischem Pass)
3) würde im Fall einer Ausbürgerung die oben genannte Kaskade so ausgelöst werden, d.h. Ausbürgerung meiner Kinder, Entziehen der Approbation, Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau etc.
4) gilt der abzuleistende Wehrdienst in der Türkei als
freiwillige Verpflichtung und muss ich in diesem Kontext eine Erlaubnis beim Kreiswehrersatzamt einholen um den Wehrdienst in der Türkei ableisten zu können?
Falls mir jemand der Spezialisten auch nur teilweise weiterhelfen kann wären endlich meine schlaflosen Nächte vorbei !
Also mir schwebt vor der Ausländerbehörde alles im Klartext zu erläutern damit ich endlich Gewissheit habe woran ich bin, aber ich möchte da keine Welle ins Rollen bringen die mich meine Existenz kosten könnte!!!
Danke Im Voraus