Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme.... (Gelesen: 5.911 mal)
66nakyoz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch /Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
19.04.2007 um 00:41:14
 
Hallo erstmal bin neu hier und habe ein paar wichtige Fragen.
Da ich immer wieder als "Spezialisten" Board auf Euch verwiesen wurde, hoffe ich mir kann jemand weiterhelfen.

Also der Sacchverhalt:
Bin ursprünglich türkischer Staatsbürger in der BRD geboren und seitdem hier ansässig, und wurde im Oktober 1996 Deutsch eingebürgert.
Oktober 1998 hab ich dann die türkische Staatsbürgerschaft (ja, wie viele ohne Antrag etc., sondern einfach durch Unterschrift beim Konsulat) zurückbekommen.
(belegt durch Eintrag im Personenstandsregister der Türkei)
So weit so gut, bin also jetzt gemäss bis dahin gültigem Recht offiziell doppelter Staatsbürger, oder???
Ich habe bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunde jedoch einen Zettel unterschrieben, in dem ich über die Kenntnis des Verlustes der Deutschen Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer Anderen informiert wurde! (genauer Wortlaut weiss ich nicht mehr, kann aber auch eine Erklärung gewesen sein, dass ich mich nicht erneut einbürgern lassen werde!) --> die Unterschrift beim türkischen Konsulat war aber schon geleistet!

Zitat: Bis zum 31.12.1999 bestand jedoch die “Inlandsklausel”, die im Inland lebende Deutsche vom automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ausnahm.

Es geht aber weiter: nach Musterung in der BRD bin ich aufgrund der Tatsache, dass ich verheiratet war und mich noch im Studium befand vom Wehrdienst zurückgestellt worden.

Meine Heirat habe ich in der Türkei vollzogen im Jahr 1997 mit TÜRKISCHEN Papieren, die ich mir habe dort ausstellen lassen unter der Angabe ich hätte meinen türkischen Perso verloren!
Fakt war aber dass das türkische Konsulat aufgrund der Ausbürgerung mir diesen ja abgenommen hatte (das wusste die Behörde vor Ort aber nicht, da die Unterlagen vom Innenministerium noch nicht angekommen waren)

Also, Studium beendet mit Erwerb einer "an die Deutsche Staatsbürgerschaft" gebundenen deutschen Approbation.

Es kommt noch besser: jetzt habe ich den Entschluss gefasst die BRD zu verlassen und in die Türkei zu ziehen.
Die Anerkennung meines Abschlusses etc. erledigt, und.....
den Wehrdienst vergessen oder zumindest anders eingeplant.

Wollte eigentlich den Wehrdienst in der BRD ableisten, um die 5112 EUR für die Ablöse in der Türkei zu sparen, wurde aber vom Kreiswehrersatzamt abgelehnt, da schon zu alt, verheiratet und 2 Kids- also zu teuer.
Na dann zum Konsulat gesprintet das Geld geblecht und mich zum 01.07.07 für den 3 wöchigen Wehrdienst in der Türkei angemeldet.

Nun wurde mir heute richtig Bange als ich folgendes per Zufall las:

Deutsche Männer und Frauen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren dadurch automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit (§ 28 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)).
Dies kann abgewendet werden, indem vorab die in § 28 StAG vorgesehene Zustimmung der zuständigen deutschen Behörde eingeholt wird.


Also ich möchte für längere (undefinierte) Zeit in der Türkei leben und muss, bevor ich ein Gewerbe anmelden kann den Wehrdienst abgeleistet haben, sonst entfällt für mich die Möglichkeit des "kurzen", bezahlten Wehrdienstes in der Türkei und ich muss im schlimmsten Fall 15 Monate dienen.
Die Option falls es dort nicht klappt zurückzukommen möchte ich dabei verständlicherweise nicht verlieren.

Jetzt zusammenfassend meine Fragen:

1) bin ich offiziell doppelter Staatsbürger und kann mich vor den Deutschen Behörden als Doppelstaatler outen, obwohl ich diesen Schrieb damals unterschrieben habe ? Hat dieser wenn es hart auf hart kommt Rechtsgültigkeit und kann zu meiner Ausbürgerung führen obwohl ich vor dem 01.01.2000 die türkische Staatsangehörigkeit erworben habe?

2) kann im Zweifelsfall der Fakt, dass ich mit türkischen Papieren geheiratet habe zu Problemen führen in Bezug auf den Aufenthalt meiner Ehefrau (zur Zeit unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit türkischem Pass)

3) würde im Fall einer Ausbürgerung die oben genannte Kaskade so ausgelöst werden, d.h. Ausbürgerung meiner Kinder, Entziehen der Approbation, Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau etc.

4) gilt der abzuleistende Wehrdienst in der Türkei als freiwillige Verpflichtung und muss ich in diesem Kontext eine Erlaubnis beim Kreiswehrersatzamt einholen um den Wehrdienst in der Türkei ableisten zu können?


Falls mir jemand der Spezialisten auch nur teilweise weiterhelfen kann wären endlich meine schlaflosen Nächte vorbei !

Also mir schwebt vor der Ausländerbehörde alles im Klartext zu erläutern damit ich endlich Gewissheit habe woran ich bin, aber ich möchte da keine Welle ins Rollen bringen die mich meine Existenz kosten könnte!!!

Danke Im Voraus

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #1 - 19.04.2007 um 08:45:05
 
Zitat:
ja, wie viele ohne Antrag etc., sondern einfach durch Unterschrift beim Konsulat

Quasi: "ups, dass wußte ich nicht" ...
Ist aber egal. Wenn du die tr StA VOR dem 1.1.2000 wiedererlangt hast UND zu dieser Zeit in D gelebt hast, gilt/galt die Inländer-Klausel. Wichtig ist nur, dass es sich um den tatsächlichen Zeitpunkt der Wiedererlangung handelt und nicht um den Zeitpunkt der Antragstellung:
1.1.1999 Antrag, 1.10.1999 tr StA -> ok
1.10.1999 Antrag, 1.3.2000 tr StA -> dt futsch (gerichtlich entschieden)

TR Wehrpflicht bitte mit zuständigem KWEA klären. Grundsätzlich dürfte das aber relativ problemlos sein, da Wehrpflicht nicht "freiwillig" ist (sonst hieße es ja nicht "pflicht") und außerdem gibt es für einige Länder (inkl. Türkei) besondere Regelungen - meist halt NATO-Partner ...


Die Geschichte mit der Ehe könnte evtl. knifflig werden. Evtl. besteht gar keine Ehe, da du ja in der TR mit "falschen" Papieren geheiratet hast; dann wäre die Frage, ob so einen gültige Ehe überhaupt zustandegekommen ist. Wäre ggfs mal als Extra-Frage in "Personenstandsrecht" (?) zu stellen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
66nakyoz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch /Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #2 - 19.04.2007 um 12:20:54
 
Danke für die schnelle Antwort.
Wie gesagt habe ich den Auszug aus dem türk. Personenstandsregister der die definitive Einbürgerung 11.1998 bestätigt.
Meld mich dann also jetzt ruhigen Gewissens das mein Doppelstaatlersein rechtens ist beim KWEA und frage mal.
Ich berichte das Ergebnis.

Das mit der Eheschliessung in der Türkei ist sone Sache, die ich nie verstanden habe:
Die Deutschen Behörden haben ja zwecks Familienzusammenführung schon damals alle Papiere(Heiratsurkunde etc. ) bekommen, auf denen Eindeutig die Identität mit der ich geheiratet habe belegt war.
Und alles ist problemlos von der Bühne gegangen.
ich war weder beim Standesamt, noch sonst wo...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #3 - 19.04.2007 um 13:26:25
 
inge schrieb am 19.04.2007 um 08:45:05:
Ist aber egal. Wenn du die tr StA VOR dem 1.1.2000 wiedererlangt hast UND zu dieser Zeit in D gelebt hast, gilt/galt die Inländer-Klausel.


Soweit richtig, ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 ist hier
dann nicht eingetreten. Allerdings sind in solchen Fällen schon Einbürgerungen wegen Täuschung
der Behörden erfolgreich zurück genommen worden.

§ 28: Wehrdienst aufgrund von Wehrpflicht führt nicht zum Verlust der deutschen Staats-
angehörigkeit.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
66nakyoz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch /Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #4 - 19.04.2007 um 20:01:57
 
so nun klärt es sich langsam:
also war heute beim KWEA hier vor Ort, und habe von denen einen Schrieb darüber bekommen, dass ich den Whrdienst ohne Probleme verrichten kann.
Der Fall des Verlustes tritt laut denen nur ein, wenn die Bundeswehr ein berechtigtes Interesse daran hat dass auf Bundesgebiet wohnende Doppelstaatler den Wehrdienst hier verrichten.
Da ich aber über 23 bin und "theoretisch" verheiratet bin und Vater 2´er Kinder ist denen das total egal. Ich bin hier also nicht mehr Pflichtig.
Meine eigentliche Frage war ja auch ob nun der Wehrdienst für mich Pflicht ist, oder ob es als freiwillig ausgelegt wird, da man sich ja selber dafür vor dem 38. Lebensjahr meldet.
Das ist ja nun in meinem Interesse beantwortet worden.
Bleibt nur noch eine offenen Frage, bezüglich der Eheschliessung, aber ich denke da kann mir keiner so richtig weiterhelfen, da es ein Einzelfall ist.
Deshalb lass ich die Sache jetzt mal so Ruhen.

und nun noch zum Sachverhalt der Täuschung:
ist das Ermessenssache der Behörde, wie wichtig ist dabei das Schreiben dass ich bei der Behörde unterzeichnet habe???
Kann ich dem Vobeugen in dem ich mich selber oute, und ne Geldstrafe in Kauf nehme???


..und nochmals Danke an Alle die mir weitergeholfen haben.
Echt tolles Forum habt Ihr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #5 - 19.04.2007 um 20:39:58
 
Zitat:
und nun noch zum Sachverhalt der Täuschung:

Ich denke mal, da die EB in 96 war, die Wiedererlangung der tr StA aber erst 98, wird es sicherlich schwierig werden, eine Täuschung (also Vorsatz) nachzuweisen.

Zitat:
wie wichtig ist dabei das Schreiben dass ich bei der Behörde unterzeichnet habe

Grundsätzlich ist alles wichtig was man gegenüber einer Behörde mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn's unwichtig wäre, würden die einem kein Papier vorlegen, sondern nur einen mündlichen Hinweis geben.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
66nakyoz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch /Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #6 - 19.04.2007 um 20:48:58
 
Danke inge für die schnelle Antwort.

So ganz versteh ich das net:
Du meinst wenn es hart auf hart kommt können die mich nicht ausbürgern wenn Sie wollten???

Was hat das mit den Daten der Ein/Ausbürgerung aus der TR zu tun???

Definitiv hab ich bei der Einbürgerung ja das Teil unterschrieben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #7 - 21.04.2007 um 10:33:35
 
inge schrieb am 19.04.2007 um 20:39:58:
Ich denke mal, da die EB in 96 war, die Wiedererlangung der tr StA aber erst 98, wird es sicherlich schwierig werden, eine Täuschung (also Vorsatz) nachzuweisen. 

Wenn der Antrag auf Wiedereinbürgerung in die türkische StA unmittelbar
nach der Aushändigung der Entlassungsbescheinigung gestellt wurde, schon.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
66nakyoz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch /Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #8 - 23.04.2007 um 22:44:33
 
ich denke nicht, dass ich den Deutschen Behörden anlass dazu geben werde diesen Akt zu vollziehen.
HAb mich mal etwas schlau gelesen;
Diese Art von Ausbürgerungen standen immer im Kontext mit einer Straftat;
d.h. jemand hat da mal ganz genau in die KArten schauen müssen/wollen.
Ich als ehrlicher steuerzahlender Bürger hab mir bis jetzt noch nichts eintragungswürdiges erlaubt.
Und im Notfall muss ich halt den Pass mal für ein paar Monate abgeben.
Die erneute Einbürgerung nach vereinfachtem VErfahren für die nach 2000 ausgebürgerten, ging hier meist in 6 Monaten über die Bühne.
Thx an Alle
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
66nakyoz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch /Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wehrdienst Türkei und zig andere Probleme....
Antwort #9 - 04.05.2007 um 02:34:49
 
Also um dem Thread hier ein glorreiches Ende zu verschaffen:
Ich war heute beim EInwohnermeldeamt um meinen neuen Perso/pass zu beantragen, wobei mir ein Zettel vorgelegt wurde den ich unterschreiben sollte.
Auf diesem stnd eindeutig Doppelter Staatsbürger Türkisch / Deutsch und auf dem Blatt sollten Angaben dazu gemacht werden wann die Einbürgerung stattgefunden hat, und ob noch andere Staatsangehörigkeiten vorhanden wären.
Hab mich bissl blöd angestellt und gesagt ich weiss das Datum nicht mehr so genau, worauf mich die Dame bat einfach nur zu unterschreiben ohne jegliche Angaben.
Die Deutschen Behörden wissen also 100% über meine Doppelstaatigkeit bescheid, und stellen mir ohne wenn und aber meine neuen Papiere aus.
Jetzt ist alles offiziell, und ich warte auf den Zeitpunkt wo man mir diese Papiere vor die Nase legt und sagt Sie haben es ja selber bestätigt, und nun ist sie weg die Deutsche Staatsbürgerschaft (Smiley
Also scheint alles seine Korrektheit zu haben und die Behörde weiss bescheid.
Das Thema und die Ungewissheit ist somit für mich gegessen.
Danke an alle die mir weitergeholfen haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema