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Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 15.100 mal)
Vladimir
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Friedberg, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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03.01.2007 um 20:02:10
 
Hallo,
ich möchte mich beraten lassen über Einbürgerung. Die Einbürgerung habe ich laut § 10 StAG schon beantragt, und der Antrag wird seit Dezember 2006 durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet. Ich bin bereit, meine jetzige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Ich rechne mit einer Einbürgerungszusicherung. Die Gesetzgebung meines Landes verlangt aber die Vorlage einer Einbürgerungsurkunde (optionell auch Einbürgerungszusicherung). Obwohl die rechtmäßige Lage meines Landes auch die Einbürgerungszusicherung zuläßt, sieht die tatsächliche Handhabung durch die zuständigen Behörden meines Heimatlandes aber anders aus, und zwar bearbeiten sie den Antrag auf Verzicht ohne künstliche Hindernisse wenn der Antragsteller eine Einbürgerungsurkunde vorlegt (bei einer Einbürgerungszusicherung durchlebt man ein bürokratisch zeitwidriges und nerviges Theater). Ich bin Geschäftsführer einer deutschen GmbH, und muß dienstlich nach Irland und Grossbritanien in diesem Jahr. Je länger ich auf den deutschen Pass warte, desto mehr Business bzw. Umsätze (Umsatzsteuer für Deutschland) geht verloren für die GmbH, da ich mit meinem jetzigen Pass visapflichtig für die beiden Länder bin. Die Branche ist sehr dynamisch und spontan (Flugzeugkauf- und vermietung). Man kann die Reisen nicht im voraus planen, um die Visas frühzeitig zu beantragen (man braucht für .



Ich weiss nicht ob ich mich auf tatsächliche Lage um den Verzicht auf meine jetzige Staatsangehörigkeit berufen kann und ob das Regierungspräsidium eine Einbürgerung mit Auflagen ausstellen kann (wie beigefügt im Falle von NRW)? Dann hätte ich Zeit, das Ausscheiden aus der jetzigen Staatsangehörigkeit zu erreichen und zugleich meinen Beruf bzw. das Geschäft der GmbH nicht zu gefährden
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Ralf
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Antwort #1 - 03.01.2007 um 22:44:33
 
Eine Aufgabe der alten StA erst nach der Einbürgerung ist für gewöhnlich nur für
solche Fälle vorgesehen, bei denen es anders nicht möglich ist. Die moldawische
StA kann vorher abgelegt werden, folglich wird eine Zusicherung erteilt werden,
sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gründe für ein abweichendes Vorgehen sollten der zuständigen Behörde vorgetragen
werden, ob man dort darauf eingeht, darüber kann hier nur spekuliert werden. Wenn
überhaupt, dann nur als absolute Ausnahne bei überaus triftigen Gründen und ver-
mutlich nur mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle.
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Vladimir
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Antwort #2 - 09.01.2007 um 20:22:38
 
Vielen Dank an Ralf für seine Antwort auf meine Frage. ich hätte weiter ein anderes Anliegen. Anfang Januar hat meine Frau eine Tochter zur Welt gebracht, und heute habe ich die Geburtsurkunde beantragt. die Tochter hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automathisch bekommen, da ich noch keine 8 Jahre in Deutschand lebe. mein Antrag auf Einbürgerung liegt dem Regierungspräsidium Darmstadt vor. ich frage mich jetzt folgendes. erwirbt meine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit automathisch nebst der bestehenden moldauischen Staatsangehörigkeit wenn ich 8 Jahre in Deutschland habe oder soll ich sie in meinem Antrag mit einbürgern lassen? danke im voraus
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Ralf
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Antwort #3 - 10.01.2007 um 00:11:19
 
Vladimir schrieb am 09.01.2007 um 20:22:38:
erwirbt meine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit automathisch nebst der bestehenden moldauischen Staatsangehörigkeit wenn ich 8 Jahre in Deutschland habe

Nein. Wenn am Stichtag (Geburt) auch nur ein Tag von den 8 Jahren fehlt, erfolgt
kein automatischer Erwerb, auch nicht nachträglich.

Zitat:
oder soll ich sie in meinem Antrag mit einbürgern lassen?

Würde ich empfehlen. Formlos bei der Behörde beantragen, Geburtsurkunde
beifügen. AE muss aber vorhanden sein, also diese zuerst beantragen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.01.2007 um 12:39:34
 
Vladimir schrieb am 09.01.2007 um 20:22:38:
Anfang Januar hat meine Frau eine Tochter zur Welt gebracht, und heute habe ich die Geburtsurkunde beantragt. die Tochter hat die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automathisch bekommen, da ich noch keine 8 Jahre in Deutschand lebe.


Und Deine ausländische Frau im Zweifel auch nicht?

Gruß, ULF
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Vladimir
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Antwort #5 - 13.01.2007 um 18:52:40
 
erstmal vielen Dank an Ralf wieder für seine Antwort. ich habe mich bei der Ausländerbehörde erkundigt, und die Ausländerbehörde meint, dass ich 6 Monate Zeit habe, die Tochter in meinem Pass aufzunehmen und damit ihr einen Aufenthaltstitel zu beschaffen. zunächst muss ich aber die Ehe über das moldauische Konsulat anerkennen lassen, danach eine Geburtsurkunde für meine Tochter beantragen, folglich wird die Tochter auch in meinem Pass aufgenommen. dies kostet Zeit und Geld.

jetzt an Ulf: meine Frau besitzt die usbekische Staatsangehörigkeit, und das usbekische Gesetz erkennt grundsätzlich keine Mehrstaatigkeit an. Sie ist erst seit 4,5 Jahre in Deutschland. sollten wir uns für die usbekische Staatsangehörigkeit entscheiden, dann kriegt meine Tochter keine moldauische. ich habe gehofft, dass ich meiner Tochter Mehrstaatigkeit von Anfang an erspare.

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anailui
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Antwort #6 - 19.01.2007 um 12:41:09
 
Vladimir:
1 Rechtlich gesehen hat deine Tochter einen Anspruch auf deutsche Statsangehörigkeit: " legea locul nasterii"- garanteaza constitutia.
2.Mai exista o poisibilitate de a pastara ambele cetazenii. Daca tu poti sa la demonstrezi in Darmstadt ca in cazul pierderii unei averi in Moldova- a unui bun cu Valoare semnificativa-  ( iti scriu detalii mai tirziu) ai posibilitatzea sa le pastrezi pe ambele. Eu tot sint din Moldova.
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Vladimir
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Antwort #7 - 19.01.2007 um 12:57:19
 
Antwort an Anailui:

dupa cite am inteles, fiica ar fi putut sa obtina cetatenia germana dupa nastere daca la momentul nasterii eu as fi rezidat in Germania minimum 8 ani. doamna de la oficiul starii actelor civile a facut interpelarea respectiva la departamentul pentru straini, si a primit deja raspunsul, ca fiica nu a dobindit cetatenia germana prin nastere. oricum, am pus la curent departamentul de acordare a cetateniei din Darmstadt despre nasterea fiicei cu rugamintea sa clarifice si sa-mi comunica care ar fi procedura de dobindire a cetateniei germane de catre fiica mea.

o intrebare: sunteti de mult in Germania? eu sint aici din 1999
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Ralf
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Antwort #8 - 19.01.2007 um 13:19:05
 
Die Boardsprache ist Deutsch!    Ärgerlich
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Vladimir
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Antwort #9 - 19.01.2007 um 13:31:41
 
bitte um Entschuldigung, es war keine Absicht
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anailui
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Antwort #10 - 20.01.2007 um 20:10:03
 
Hi! Freut mich dass du dich so schnell gemeldet hast! Ich bin seid 6 Jahren hier. Alerdings habe ich auch  hier geborene Kinder. Die Problemen hatte ich nie, da mein Ehegate Deutsche ist. Schau mal oben, wenn du af die Gesetze drückst- es gibt ein  Bericht drüber. Wohnt ihr in Darmstadt. ich kenne kaum Leute aus meiner land die hier Leben : ) Obwohl schon ein wenig schwierig....
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Vladimir
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Antwort #11 - 08.02.2007 um 16:05:49
 
Hallo allerseits,

hat jemand Erfahrung mit dem RP Darmstadt? ich habe die Geburt meiner Tochter (Kopie der Geburtsurkunde lag bei) an das RP Darmstadt vor einem Monat per Brief gemeldet und gleich eine Frage gestellt, ob die Tochter mit eingebürgert werden kann. noch keine Antwort. gestern habe ich einen Email an die Sachbearbieterin geschickt wo ich u.a. Gründe für vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit aufgelistet habe. ich habe es mit Empfangs- und Lesebestätigung geschickt, habe noch keine Bestätigung bekommen, also ist der Email nicht gelesen worden. davor hatte ich ein paar Tage versucht, telephonisch durchzukommen. immer geht der Anrufbeantworter an ....nimmt man einfach nicht ab bzw. ignoriert man Emails und Anfragen?
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inge
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Antwort #12 - 08.02.2007 um 16:15:36
 
Zitat:
habe noch keine Bestätigung bekommen, also ist der Email nicht gelesen worden

Bei mir popt ab und zu mal hoch:
"Der Sender hat eine Empfangsbestätigung angefordert. Wollen sie diese verschicken?"
Also antworte ich: NEIN!

Aus diversen Gründen sollten IMO die EMail-Programme von Behörden-Rechnern grundsätzlich so eingestellt sein. Ebenso sollte der zugehörige Mail-Server keine Bestätigung verschicken, da dies letztlich keinen "Auslieferungsbeleg" wie zB der Rückschschein eines Einschreibens darstellt.

"Offizielles" sollte man aber sowieso grundsätzlich per Breif oder Fax verschicken, da elektronische Kommunikation noch nicht überall denselben Stellenwert hat.

Bleibt dir eh' keine andere Alternative als es weiter zu versuchen.
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Vladimir
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Antwort #13 - 08.02.2007 um 16:31:11
 
Danke für die Info. ich könnte den Email einfach drucken und per Post dann schicken. dann bin ich sicher, daß meine Anfrage angekommen ist. mit dem Telefonieren klappt es nicht, und wahrscheinlich läßt sich telefonisch nicht alles beantworten bzw. klären
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ronny
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Antwort #14 - 08.02.2007 um 17:20:20
 
Ohne elektronische Signatur ist eine Email das was sie ist:

Ein Haufen "1n" und "0n" im worldwideweb Zwinkernd

Ohne jede Beweiskraft Zwinkernd

Behörden kann man auch persönlich aufsuchen , Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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