koelnerhai2007 schrieb am 17.04.2007 um 17:59:21:was bekommt er, wenn er sie heiratet????
Entweder nichts, oder eine
AE nach
§ 30 AufenthG.
koelnerhai2007 schrieb am 18.04.2007 um 14:34:20:sie lebt harzt4, und er arbeitet
Nichts, wenn das Geld nicht reicht.
Zitat:Ist der Lebensunterhalt auch des nachziehenden Ausländers nicht gesichert, kommt die Erteilung eines Aufenthaltstitels regelmäßig nicht in Betracht.
Wenn das Geld gerade so reich, oder noch besser - wenn mit seinem Gehalt auch die restliche Familie (Frau und Kind) kein Harz IV mehr beziehen müssen, dann bekommt er die
AE (zuerst befristet).
Zitat:Ein Aufenthaltstitel zum Familiennachzug ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen regelmäßig zu erteilen, wenn nachweislich in Aussicht steht, dass der nachziehende Ausländer nachhaltig imstande und bereit sein wird, in Deutschland lebende Personen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen bestritten haben, nach seinem Nachzug zu unterstützen und so die Gesamthöhe öffentlicher Leistungen zu verringern. Das gilt entsprechend in Fällen der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn andernfalls das Einkommen oder das Vermögen des nachgezogenen Ausländers als Mittel zum Lebensunterhalt für andere im Bundesgebiet wohnhafte Personen wegfallen würde.
Aber ... liegen überhaupt die Voraussetzungen vor? Auch wenn deine Bekannten in 2 Wochen heiraten. Du schreibst
koelnerhai2007 schrieb am 17.04.2007 um 17:59:21:der besitz aufenhalterlaubnis, die aber im juni abläuft, sein aufenthalterlaubnis hat er bekommen durch eine heirat mit einer deutsche, aber der heirat dauerte nur eine jahr.
deswegen erscheint mir etwas unklar, mit welchem Recht befindet er sich noch in D. Eine eigenständige
AE bekommen Ehepartner erst nach zwei (2) Jahre eheliche Lebensgemeinschaft. Und wenn er bereits nach 1 Jahr getrennt war, dann ist sein Aufenthalt zur Zeit nicht in Ordnung, es sei denn, er hat eine andere
AE erteilt bekommen.