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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
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Beitrag begonnen von koelnerhai2007 am 17.04.2007 um 17:59:21

Titel: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von koelnerhai2007 am 17.04.2007 um 17:59:21
Hallo, eine freundin von mír lebt seit 5 jahren in BRD ( 4 jahre besitz  aufehalterlaubnis und  davon ein jahr duldung). sie besitzt einer aufenthalt erlaubnis nach §7i.v.m § satz 1 Nr. 2 AufenthathG. sie war am anfang mit einen deutscher verheiratet und nach ein jahr getrennt aber sie war schwanger, und hat ein mädchen ( deutsche)...
sie will ein ausländer heiraten der besitz aufenhalterlaubnis,  die aber  im juni abläuft, sein aufenthalterlaubnis hat er bekommen durch eine heirat mit einer deutsche, aber der heirat dauerte nur eine jahr.

was bekommt er, wenn er sie heiratet????


Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von inge am 17.04.2007 um 18:24:03

Zitat:
was bekommt er, wenn er sie heiratet

Eine zukünftige Ex-Ehefrau?


Zitat:
sie besitzt einer aufenthalt erlaubnis nach §7i.v.m § satz 1 Nr. 2

sicher?
Mit deutschem Kind (Personensorge) müßte eigentlich ne 28er da sein?

Wovon lebt sie, wovon er? Bei FamNachzug zu Ausländern muss der LU ja sichergestellt sein.
Allerdings dürfte §30 gelten und da gibt's evtl nur Ermessen, weil sie noch keine 5 Jahre die AE hat.


Zitat:
der besitz aufenhalterlaubnis,  die aber  im juni abläuft, sein aufenthalterlaubnis hat er bekommen durch eine heirat mit einer deutsche

Wann Heirat, wann Trennung, wann Scheidung?

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von koelnerhai2007 am 18.04.2007 um 14:34:20

inge schrieb am 17.04.2007 um 18:24:03:
Eine zukünftige Ex-Ehefrau?

sicher?
Mit deutschem Kind (Personensorge) müßte eigentlich ne 28er da sein?

auf ihren aufenthalt steht sie besitzt einer aufenthalt erlaubnis nach §7i.v.m § 28 satz 1 Nr. 2

Wovon lebt sie, wovon er? Bei FamNachzug zu Ausländern muss der LU ja sichergestellt sein.
sie lebt harzt4 , und er arbeitet
Allerdings dürfte §30 gelten und da gibt's evtl nur Ermessen, weil sie noch keine 5 Jahre die AE hat.

Wann Heirat, wann Trennung, wann Scheidung?

sie ist geschieden, und er auch , und die wollen in 2 wochen heiraten

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von Sondra am 18.04.2007 um 15:28:44

koelnerhai2007 schrieb am 17.04.2007 um 17:59:21:
was bekommt er, wenn er sie heiratet????

Entweder nichts, oder eine AE nach § 30 AufenthG.


koelnerhai2007 schrieb am 18.04.2007 um 14:34:20:
sie lebt harzt4, und er arbeitet

Nichts, wenn das Geld nicht reicht.

Zitat:
Ist der Lebensunterhalt auch des nachziehenden Ausländers nicht gesichert, kommt die Erteilung eines Aufenthaltstitels regelmäßig nicht in Betracht.

Wenn das Geld gerade so reich, oder noch besser - wenn mit seinem Gehalt auch die restliche Familie (Frau und Kind) kein Harz IV mehr beziehen müssen, dann bekommt er die AE (zuerst befristet).

Zitat:
Ein Aufenthaltstitel zum Familiennachzug ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen regelmäßig zu erteilen, wenn nachweislich in Aussicht steht, dass der nachziehende Ausländer nachhaltig imstande und bereit sein wird, in Deutschland lebende Personen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen bestritten haben, nach seinem Nachzug zu unterstützen und so die Gesamthöhe öffentlicher Leistungen zu verringern. Das gilt entsprechend in Fällen der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn andernfalls das Einkommen oder das Vermögen des nachgezogenen Ausländers als Mittel zum Lebensunterhalt für andere im Bundesgebiet wohnhafte Personen wegfallen würde.

Aber ... liegen überhaupt die Voraussetzungen vor? Auch wenn deine Bekannten in 2 Wochen heiraten. Du schreibst
koelnerhai2007 schrieb am 17.04.2007 um 17:59:21:
der besitz aufenhalterlaubnis,  die aber  im juni abläuft, sein aufenthalterlaubnis hat er bekommen durch eine heirat mit einer deutsche, aber der heirat dauerte nur eine jahr.
deswegen erscheint mir etwas unklar, mit welchem Recht befindet er sich noch in D. Eine eigenständige AE bekommen Ehepartner erst nach zwei (2) Jahre eheliche Lebensgemeinschaft. Und wenn er bereits nach 1 Jahr getrennt war, dann ist sein Aufenthalt zur Zeit nicht in Ordnung, es sei denn, er hat eine andere AE erteilt bekommen.

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von inge am 18.04.2007 um 19:29:52
@kh
Du schriebst:

Zitat:
der besitz aufenhalterlaubnis, die aber im juni abläuft, sein aufenthalterlaubnis hat er bekommen durch eine heirat mit einer deutsche


Ich fragte:

Zitat:
Wann Heirat, wann Trennung, wann Scheidung?


Du antwortest:

Zitat:
sie ist geschieden, und er auch

Sprech ich undeutlich?
WANN hat der die dt Frau geheiratet? WANN haben sie sich getrennt? Und WANN war die Scheidung?
(zus.: Wann ist er erstmals eingereist?)

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von koelnerhai2007 am 19.04.2007 um 14:48:29

inge schrieb am 18.04.2007 um 19:29:52:
@kh
Du schriebst:

Ich fragte:

Du antwortest:
Sprech ich undeutlich?
WANN hat der die dt Frau geheiratet? WANN haben sie sich getrennt? Und WANN war die Scheidung?
(zus.: Wann ist er erstmals eingereist?)

er hat die D frau ca vor 3 jahren geheiratet, und hat sofort eine 3 jahre aufenthalterlaubnis bekommen, zusammengelebt hat waren die nur 1 jahr und sie sind jatzt seit ein jahr geschieden.
am anfang hat er ein aufenhaltbewilligungzwecks studium

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von Grista am 19.04.2007 um 15:07:21
Hat er damals der Ausländerbehörde die Trennung nach einem Jahr mitgeteilt??

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von koelnerhai2007 am 19.04.2007 um 18:34:46
ich glaube nein

Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!!
Beitrag von Grista am 20.04.2007 um 07:27:09
Ihm wird sicher bewusst sein, sollte das durch irgendeine Aussage im Scheidungsverfahren oder anderswo zur sprache kommen und die ABH das mitbekommen, wird i.d.R. sofort ein Strafverfahren gegen ihn nach § 95 Abs. 2 S. 2 AufenthG eingeleitet.

Hat er sich bewusst bei der ABH nicht gemeldet, oder war die vorherige Ehe von seiner Seite aus sowieso als Zweckehe ("Mittel zum Zweck") gedacht?



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