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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176825561 Beitrag begonnen von koelnerhai2007 am 17.04.2007 um 17:59:21 |
Titel: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von koelnerhai2007 am 17.04.2007 um 17:59:21
Hallo, eine freundin von mír lebt seit 5 jahren in BRD ( 4 jahre besitz aufehalterlaubnis und davon ein jahr duldung). sie besitzt einer aufenthalt erlaubnis nach §7i.v.m § satz 1 Nr. 2 AufenthathG. sie war am anfang mit einen deutscher verheiratet und nach ein jahr getrennt aber sie war schwanger, und hat ein mädchen ( deutsche)...
sie will ein ausländer heiraten der besitz aufenhalterlaubnis, die aber im juni abläuft, sein aufenthalterlaubnis hat er bekommen durch eine heirat mit einer deutsche, aber der heirat dauerte nur eine jahr. was bekommt er, wenn er sie heiratet???? |
Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von inge am 17.04.2007 um 18:24:03 Zitat:
Eine zukünftige Ex-Ehefrau? Zitat:
sicher? Mit deutschem Kind (Personensorge) müßte eigentlich ne 28er da sein? Wovon lebt sie, wovon er? Bei FamNachzug zu Ausländern muss der LU ja sichergestellt sein. Allerdings dürfte §30 gelten und da gibt's evtl nur Ermessen, weil sie noch keine 5 Jahre die AE hat. Zitat:
Wann Heirat, wann Trennung, wann Scheidung? |
Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von koelnerhai2007 am 18.04.2007 um 14:34:20 inge schrieb am 17.04.2007 um 18:24:03:
sie ist geschieden, und er auch , und die wollen in 2 wochen heiraten |
Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von Sondra am 18.04.2007 um 15:28:44 koelnerhai2007 schrieb am 17.04.2007 um 17:59:21:
Entweder nichts, oder eine AE nach § 30 AufenthG. koelnerhai2007 schrieb am 18.04.2007 um 14:34:20:
Nichts, wenn das Geld nicht reicht. Zitat:
Wenn das Geld gerade so reich, oder noch besser - wenn mit seinem Gehalt auch die restliche Familie (Frau und Kind) kein Harz IV mehr beziehen müssen, dann bekommt er die AE (zuerst befristet). Zitat:
Aber ... liegen überhaupt die Voraussetzungen vor? Auch wenn deine Bekannten in 2 Wochen heiraten. Du schreibst koelnerhai2007 schrieb am 17.04.2007 um 17:59:21:
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Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von inge am 18.04.2007 um 19:29:52
@kh
Du schriebst: Zitat:
Ich fragte: Zitat:
Du antwortest: Zitat:
Sprech ich undeutlich? WANN hat der die dt Frau geheiratet? WANN haben sie sich getrennt? Und WANN war die Scheidung? (zus.: Wann ist er erstmals eingereist?) |
Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von koelnerhai2007 am 19.04.2007 um 14:48:29 inge schrieb am 18.04.2007 um 19:29:52:
er hat die D frau ca vor 3 jahren geheiratet, und hat sofort eine 3 jahre aufenthalterlaubnis bekommen, zusammengelebt hat waren die nur 1 jahr und sie sind jatzt seit ein jahr geschieden. am anfang hat er ein aufenhaltbewilligungzwecks studium |
Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von Grista am 19.04.2007 um 15:07:21
Hat er damals der Ausländerbehörde die Trennung nach einem Jahr mitgeteilt??
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Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von koelnerhai2007 am 19.04.2007 um 18:34:46
ich glaube nein
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Titel: Re: heirat eines Ausländer mit einer ausländer!!! Beitrag von Grista am 20.04.2007 um 07:27:09
Ihm wird sicher bewusst sein, sollte das durch irgendeine Aussage im Scheidungsverfahren oder anderswo zur sprache kommen und die ABH das mitbekommen, wird i.d.R. sofort ein Strafverfahren gegen ihn nach § 95 Abs. 2 S. 2 AufenthG eingeleitet.
Hat er sich bewusst bei der ABH nicht gemeldet, oder war die vorherige Ehe von seiner Seite aus sowieso als Zweckehe ("Mittel zum Zweck") gedacht? |
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