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Neue Regelungen beim Lebensunterhalt (Gelesen: 1.433 mal)
willix
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Beiträge: 79

Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue Regelungen beim Lebensunterhalt
30.03.2007 um 10:19:56
 
Hallo!
Es wurde ja schon viel zu den Nachzugsvoraussetzungen wie Deutschkenntnisse und Alter geschrieben. Aber wie sieht es mit dem Lebensunterhalt aus. Im neuerlich beschlossenen Entwurf heißt es für die Erteilung der AE zum Ehegattennachzug zu Deutschen:

Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1
Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5
Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann
abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil
eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die
familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


D.h. aus einer Ist-Regelung wird eine "soll in der Regel"-Regelung!

Was kann das in der Praxis bedeuten?
Was können die Ausnahmefälle von der Regel sein?
Wurde nicht auch schon bisher aufgrund des § 27 Abs. 3 die hier vielleicht beabsichtigten Ausnahmefälle berücksichtigt?
Ist dies nur eine konsequente Anpassung an § 27 Abs. 3 oder geht eine Formulierung "soll in der Regel" darüber hinaus?


Gruß
willix
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