Aus meiner Sicht stellt sich zuerst eine Frage, wie lange soll er bleiben?
Nur 3 Monate, d.h. es wird ein Schengen Visa, mit einem Schengen Visa kann man sich erholen und Deutsch lernen.
Der Sprachkurs muss dann auch kein Intensivkurs mit mind. 18 wochenstunden Unterricht sein, was der Erholung evtl. hinderlich wäre.
Hier wäre vorallem die Hürde Rückkehrbereitschaft zu überwinden.
Gut das es einen netten verständnisvollen Arbeitgeber gibt er ihn 3 Monate weg läßt.
Verpflichtungserklärung oder Finanzierung plus Krankenversicherung sollten auch gegeben sein.
Länger als 3 Monate aufenthalt= nationales visum, mit Beteiligung und Zustimmung der
ABH, dessen Erteilung im Ermessen der Behörden liegt.
Eine kurze anmerkung zu Look_Forward und Sprachkurs
Sprachkurs, sicherlich kann man in Deutschland besser Deutsch lernen als im Heimatland, ein "Sprachkurs" sollte nicht als Mittel zu Visa mißbraucht werden weder für Schengen noch nationales Visa.
Mal ein Beispiel:
Antrag Visa Sprachkurs geplante Aufenthaltsdauer 1 Jahr
Nachfrage zu Beruf/Arbeit: Antwort: Verkäuferin im Supermarkt
Nachfrage zu Deutschkenntnissen: bisher keine (Alter: Mitte 20)
Nachfrage Englischkenntnisse: ganz wenig
Nachfrage schon mal im Ausland: nein
Nachfrage bekannt das man Deutschkurse (auch Abendkurse) am Wohnort besuchen kann: nein, wußte ich nicht
Nachfrage wofür Deutschkurs: vage Antwort will im Tourismus arbeiten
Alternative Frage: Nachfrage warum in Deutschland: wußte nicht das es am Wohnort Kurse gibt, oder mein Freund ist in Deutschland
Nachfrage zur Finanzierung oder
VE Geber etc: Falls nicht schon vorher erwähnt: das ist mein Freund oder Verlobter
Nachfrage zu Heiratsplänen: ja wir wollen später heiraten
Die letzten beiden Fragen sind Bonus, Bonus-Fragen die den Sachverhalt abrunden.
Sage nur man unterschreibt und verpflichtet sich, das man wahrheitsgemässe Angaben macht.
Nicht jeder Tipp oder alles was man im Internet aufschnappt ist wirklich hilfreich.