Zitat:ihr Mann droht ihr jeden Tag nach der Scheidung
Ich vermute mal, er droht ihr
mit der Scheidung. Die Frage ist warum (in welchem Zusammenhang) und wie. Ich frage, weil es auch eine "Härtefall"-Regelung vorgesehen ist
Zitat:(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ... ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, … wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist …
Das heißt, dass auch eine ausländische Ehegattin bzw. ein ausländischer Ehegatte sich nicht alles gefallen lassen muss nur aus Angst, die
AE zu verlieren. Einige "Härte" - Beispiele sind in den Anwendungshinweisen zu finden
Zitat:§ 31 Abs. 2 verlangt für die Verkürzung der Frist eine besondere Härte. Es handelt sich bei dem Begriff der „besonderen Härte“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff … Unzumutbar ist das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unter anderem, wenn
1. der betroffene Ehegatte oder ein in der Ehe lebendes Kind durch den anderen Ehegatten physisch oder psychisch misshandelt oder das Kind in seiner geistigen oder körperlichen Entwicklung erheblich gefährdet wurde, insbesondere wenn bereits Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzes getroffen worden waren;
2. der andere Ehegatte gegen den betroffenen Ehegatten oder gegen ein in der Ehe lebendes Kind sonstige erhebliche Straftaten, insbesondere solche, die gegen die Freiheit oder das Vermögen gerichtet waren, begangen hat;
3. der andere Ehegatte gegen den betroffenen Ehegatten, ein in der Ehe lebendes Kind oder eine dem betroffenen Ehegatten nahe stehende Person nachhaltig und glaubhaft ein in den Nummern 1 und 2 genanntes Verhalten (= Gewalt) androht;
4. der andere Ehegatte vom betroffenen Ehegatten nachhaltig die Teilnahme an strafbaren Handlungen verlangt hat, wenn der betroffene Ehegatte eine solche Teilnahme in der Vergangenheit stets abgelehnt hatte;
5. der andere Ehegatte trunk- oder glücksspielsüchtig oder betäubungsmittelabhängig ist, zur Verschwendung neigt oder durch eigenes Verschulden für längere Zeit obdachlos ist.
Für Frauen, die bedroht / bedrängt werden und nicht mehr weiter wissen, gibt es Frauenhäuser, Frauenzentren (dort arbeiten spezialisierte Sozialarbeiterinnen, die einem mit Rat und Tat zur Seite stehen) oder andere Beratungsstellen. Außerdem
Zitat:hat nur noch ein Semester hier zu studieren
Wenn ihr Studium bisher gut verlaufen ist und sie tatsächlich in einem Semester fertig wird, dann hat sie keine schlechte Karten für die
AE für Studium. Nach erfolgreichem Abschluss bekommt sie 1 Jahr Zeit, um eine entsprechende Arbeit zu finden. Und dann, peu à peu, kann sie auch die sicherere
NE erlangen (Zeiten des Studiums werden dabei
nicht berücksichtigt).
Gruß
S