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Aufhebung der Einreisesperre/Betrugskonsequenzen (Gelesen: 6.901 mal)
kin-o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung der Einreisesperre/Betrugskonsequenzen
20.03.2007 um 20:34:49
 
Hallo Leute!
Mein Freund ist ein Ausländer und er ist gemäß §60 Abs1 AufenthG als ein Verfolgter anerkannt,wie auch sein Vater. Mittlerweile wird gegen diese kleine Familie ermittelt,weil sie falsche Identität angegeben haben mit einer falschen Staatsangehörigkeit und haben dabei auch gefälschte Papiere für die Falsche Identität   besorgt. Wahrscheinlich werden sie abgeschoben,nachdem es klar wird wer sie sind. Zur Zeit besitzen sie noch deutsche Reisepässe als Passersatz =>"Identität" zur Zeit nachgewiesen. Gemäß §73 AsylVfG kann diese entscheidung allerdings aufgehoben werden.
Gemäß §11 des Aufenthaltsgesetzes wird mein Freund nach der Abschiebung wahrscheinlich eine Einreisesperre bekommen. Er möchte aber gern eine Deutsche heiraten und das ist auch keine Scheinehe. Sie will das auch und sie ist sogar bereit ,wenn das notwendig ist, auszureisen um die Ehe schliessen zu können. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass die Einreisesperre dann aufgehoben wird,wenn die beiden im Ausland mit  echten Papieren heiraten?
Bitte um die qualitative Hilfe.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.03.2007 um 20:41:20
 
Wenn man mal deinen Freund von der Familie getrennt betrachtet:

Es muss nicht zur Einreisesperre (erfolgt nach Auseisung oder Abschiebung) kommen, wenn er freiwillig ausreist.

Welche Nationalität hat er angegeben und welche hat er wirklich ?

Proll
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kin-o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.03.2007 um 21:37:47
 
das spielt doch keine Rolle,was er für eine Nationalität hat oder nicht?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.03.2007 um 21:39:43
 
Vom Grundsatz her spielt es keine Rolle, hilft aber be Ratschlägen zur Passbeschaffung und Beschaffung zu Heiratsdokumenten.
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kin-o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.03.2007 um 21:55:09
 
Russische Nationalität ist seiner echte
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kin-o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.03.2007 um 22:41:46
 
Iche denke das spielt keine  Rolle für die ABH,aber ich erwähne das trotzdem,dass mein Freund hier seitens seiner Schule sehr erwünscht ist,weil er ein sehr guter Schuler am Gymnasium ist. Die Schulleitung hat ihm sogar versprochen ihn für ein Stipendium später zu nominieren. Daraus wird allerdings wahrscheinlich nichts Griesgrämig Viele sagen,dass Deutschland solcher Leute braucht,aber das Gesetz ist trotzdem entscheidend.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.03.2007 um 00:10:02
 
Eine Ausweisung dürfte eher unwahrscheinlich sein
(bei seinen Eltern sieht das anders aus).

Und eine Abschiebung kann er (falls es zu einer
Ausreisepflicht durch die kommenden Verfahren
kommt) -wie schon geschildert- durch eine frei-
willige Ausreise umgehen. Also würde dann keine
Einreisesperre entstehen.

Der Fall insgesamt ist aber wohl zu komplex, um
den hier zu lösen.
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kin-o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.03.2007 um 08:31:06
 
wird er nicht bestraft für gefälschte Papiere und den Betrug?Als er seine Angaben gemacht hat war er noch nicht volljährig. Und der  Fall ist wirklich kompliziert,da haben Sie wohl Recht.Aber warum sieht das bei ihm anders aus als bei seinem Vater? Kann der Junge während des Verfahrens der Ermittlung hier in Deutschland oder Dänemark mit echten Dokumenten heiraten um später einen Antrag auf Familienzusammenführung beantragen zu können (in echten Papieren wird allerdings kein Schengen-Visum stehen)? Oder wird er erst ausreisen müssen?
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inge
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Antwort #8 - 21.03.2007 um 08:51:53
 
Zitat:
wird er nicht bestraft für gefälschte Papiere und den Betrug?

Möglich, dass Ankalge erhoben wird.

Zitat:
Als er seine Angaben gemacht hat war er noch nicht volljährig.

Ggfs aber strafmündig. Und im Zweifelsfall hätte er die Angaben ja später korrigieren können.
Trotzdem wird wohl berücksichtigt, dass er sozusagen "hineingezwungen" wurde.

Zitat:
Kann der Junge während des Verfahrens der Ermittlung hier in Deutschland oder Dänemark mit echten Dokumenten heiraten um später einen Antrag auf Familienzusammenführung beantragen zu können (in echten Papieren wird allerdings kein Schengen-Visum stehen)?

a) Straftaten begehen, UM in D bleiben zu können klappt nicht. Wenn er vor der Verurteilung (falls Anklage gegen ihn) das Land verlassen muss, ist er halt weg. Der Staatsanwalt würde da wohl kaum auf einen Verbleib in D drängen.
b) Ausserhalb Deutschlands (EU-Land) zu heiraten dürfte nicht angeraten sein, da die Einreise wohl illegal erfolgen müsste.

Zitat:
Oder wird er erst ausreisen müssen?

Sehr wahrscheinlich.

Nach Heirat (zB in RU) kann er ein FZF-Visum beantragen. Allerdings wird wegen der Vorgeschichte wohl sehr genau geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine schützenswerte Ehe handelt, oder ob die Ehe nur geschlossen wurde, um ihn wieder nach D zu holen. Gäbe es eine Einreisesperre könnte man diese befristen lassen.
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kin-o
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Antwort #9 - 21.03.2007 um 09:07:20
 
Möglicherweise liegen die Gründe der Ausweisung gemäß §53 Abs 1. AufenthG vor. Der Junge wurde vor ca 5 Jahren von den Skinheads geprügelt und wurde selber aus unverständlichen Gründen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt,wobei die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Kann dadurch von dem §56 AufenthG. abgesehen werden und zu eine Ausweisung kommen,obwohl er sehr gut integriert ist und sogar ein Studiumplatz an der Heidelberger Universität bekommen wird,falls die Behörden in der Zukunft nicht aggieren?
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inge
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Antwort #10 - 21.03.2007 um 09:27:06
 
Zitat:
obwohl er sehr gut integriert ist und sogar ein Studiumplatz an der Heidelberger Universität bekommen wird

Grundsätzlich ist sowas alles völlig irrelevant. Toller Mesch, gut in der Schule, Studienplatz in Aussicht -> ohne Aufenthaltsrecht ist das alles ziemlich NULL.

Ebenso grundsätzlich ist der Staat gerade im Fall von Falschangaben zur Erlangung eines Aufenthalts daran interessiert, dass es nicht zu einer Aufenthaltsverfestigung kommt. Stichwort "Generalprävention". Andere sollen sehen, dass DAS nicht der richtige Weg ist. Mag sein, dass das unfair aussieht, wenn jemand als Minderjähriger in sowas hineingezogen wird, aber man kann sich ja weder Nationalität noch Eltern bei der Geburt aussuchen und man muss halt mit dem leben, was man bekommt.

Meiner Meinung nach, wird er letztlich die Bundesrepublik wohl verlassen müssen. Sei es mit Ausweisung plus Einreisesperre oder wie auch immer. Aber RAUS wird er wohl wieder müssen.
Bliebe die Frage, wie er wieder REIN kommt: IMHO NUR wenn Familiennachzug ansteht. Visum für Studium wäre theoretisch möglich, aber ob das in seinem Fall Aussicht auf Erfolg hat, darf bezweifelt werden und zusätzlich ist das ja auch ne Finanzierungsfrage.
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kin-o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 21.03.2007 um 09:34:45
 
wie lange könnte die Einreisesperre dauern,wenn die beiden im Ausland heiraten würden und die notwendige Anträge stellen würden?
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inge
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Antwort #12 - 21.03.2007 um 09:51:48
 
Zitat:
wie lange könnte die Einreisesperre dauern,wenn die beiden im Ausland heiraten würden

Hängt (neben anderem) davon ab, nach welchem Paragraphen die Ausweisung verfügt wurde (wenn Ausweisung erfolgt).
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abraksas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 21.03.2007 um 10:14:31
 
was passiert mit dem Privateigentum im Falle einer Ausreise? Gibt es eine Unterstützung?
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ronny
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Antwort #14 - 21.03.2007 um 10:18:47
 
Zitat:
Gibt es eine Unterstützung?


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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