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Insolvenz (Gelesen: 1.911 mal)
sandl77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.03.2007 um 10:30:13
 
Jetzt muß ich mal für eine Freundin was fragen. Sie hatte eine Gaststätte mit, wobei sichihre Wohnung im gleichen Haus befindet. Vor drei Jahren hatte sie Insolvenz, ist aber bis jetzt in ihrer Wohnung geblieben, da die Bank ihr das Haus zwischen den Versteigerungen immer wieder gegeben hat. Jetzt wurde bei der dritten Versteigerung das Haus verkauft, und gestern hat der neue Besitzer angerufen, dass sie innerhalb von einem Monat raus muß. Sie hat knapp 15 Jahre da gewohnt und ist alleine mit zwei Kindern, für sie muß es doch eine Kündigungsfrist geben? Oder kann man jemand innerhalb von einem Monat aus dem ehemaligen Eigentum "raus schmeisen" ?  Danke
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.03.2007 um 10:45:17
 
Zitat:
für sie muß es doch eine Kündigungsfrist geben?

"Kündigung" wäre ja nur bei Miete. Sie wohnt aber ja "nur" da und hat keinen Vertrag mit dem Hauseigentümer.

Bei einer gerichtlichen Entscheidung über die Zwangsräumung wird ihre Lage sicher berücksichtigt werden. Allerdings wird wohl auch berücksichtigt werden, dass sie ja 3 Jahre Zeit hatte sich vorzubereiten ... Was hat sie gedacht? "Wird schon klappen."?

Gefunde:
Zitat:
Wird das Objekt vom Eigentümer bewohnt, ist eine angemessene Frist zur Räumung zu setzen. Wird das Objekt nicht freiwillig geräumt, ist der Zuschlagbeschluss dem Versteigerungsgericht zurückzugeben, damit diese dann eine vollstreckbare Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsräumung erteilt. Es erübrigt sich dann eine Räumungsklage. Mit dem sogenannten Räumungstitel ist der Gerichtsvollzieher zwecks Zwangsräumung zu beauftragen. Die Kosten hierfür (Transport und Möbeleinlagerung) sind vom Erwerber vorzuschießen. Er hat unter anderem ein Pfandrecht am Mobiliar.

"Angemessen" dürfte die Streitfrage sein.
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sandl77
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Antwort #2 - 15.03.2007 um 10:58:25
 
Das Problem ist, daß das Haus ihr bis Januar wieder gehört hat und sie Versicherung, Grundsteuer, Stromabschlage u.sw. bezahlen mußte und so ja nicht noch das Geld für Miete hatte. Ich denke das ein Monat sehr kurz ist um eine neue Wohnung zu suchen und den Umzug zu organisieren.
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inge
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Antwort #3 - 15.03.2007 um 11:05:36
 
Etnweder gütliche Einigung mit dem neuen Besitzer (3 Monate dürften evtl "angemessen" sein?), ansonsten Gericht (Räumungsklage) und abwarten wie der Schwarzkittel das sieht Zwinkernd
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.03.2007 um 14:54:12
 
Also bei Kündigungen gibt es gestaffelte Kündigungsfristen.
Während Mieter immer max. 3 Monate Kündigungsfrist haben, gilt für Vermieter eine 3, 6, 9 und 12 monatige Kündigungsfrist, je nach Dauer des Wohnverhältnisses.

Bei 1-monatiger Kündigungsfrist handelt es sich offensichtlich um eine außerordentliche Kündigung, weil sie offensichtlich die Miete schon länger nicht bezahlt oder andere, besondere Gründe vorliegen.

Sie sollte sich mal an das Wohnungsamt ihrer Gemeinde wenden, oder einen RA aufsuchen.

Zu wenig Info's hier, zu verzwickt die Rechtslage.

Proll
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sandl77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.03.2007 um 15:07:11
 
nein, das Haus hat ihr bis Januar gehört. Gestern hat der neue Besitzer angerufen und gesagt sie muß innerhalb von einem Monat raus. Es gab nie Mietzahlungen , war ja Wohneigentum. Es muß doch Fristen geben, die man auch nach einer Versteigerung einhalten muß. Sie hat knapp 15 Jahre da gewohnt.
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Bommel
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Antwort #6 - 15.03.2007 um 15:35:19
 
Kündigungsfristen gelten bei Mietverträgen, da das Haus aber ursprünglich der Dame gehörte, dieses aber nun versteigert wurde und sie somit weder Eigentümerin noch Mieterin mit Mietvertrag ist, ist die 4 Wochen Frist schon okay.
Ausnahme wäre, wen bei der Versteigerung Sonderabsprachen getroffen wurden.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.03.2007 um 13:46:39
 
sandl77 schrieb am 15.03.2007 um 10:30:13:
gestern hat der neue Besitzer angerufen, dass sie innerhalb von einem Monat raus muß. Sie hat knapp 15 Jahre da gewohnt und ist alleine mit zwei Kindern


Sie melde sich heute noch beim Wohnungsamt, wg. der Kinder hat sie recht gute Chancen auf Vermittlung einer Unterkunft. Interessehalber: bezieht sie schon ALG II bzw. hat sie welches beantragt?

Gruß, ULF
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