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§ 286 ZPO (Zivilprozeßordnung) (Gelesen: 8.101 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 12.04.2007 um 11:52:50
 
Papagena schrieb am 12.04.2007 um 10:51:21:
Du meinst wahrscheinlich die Folge, dass die Menschen, die gefälschte Papiere vorlegen, dann weniger Chancen haben, weil die Überprüfung ernster genommen wird.


Nein in erster Linie wird das Verfahren teurer werden wenn man den vertrauensanwalt "über den Preis " aussucht, und diese Kosten würden die Antragsteller zu übernehmen habe.

Die von Dir geäußerten Versuche des Anwalts -ich kanns nur mit dem Begriff Bestechung ausdrücken, aber eben nicht von Euch ausgehend, also nicht mißverstehen- sich ein Zubrot zu verdienen nehme ich ernst, sicher wird das auch das Ausw. Amt so sehen. Insofern solltest Du nochmal drüber nachdenken und nicht schweigen.
Denn dass korrumpierte Anwälte das Vertrauen der Botschaft genießen ist weder im Sinne des Erfinders noch im Sinne der Betroffenen.

Zitat:
Die lokalen Mitarbeiter sitzen fest im Sattel, und ich habe oft den Eindruck, das die auch das sagen haben. Also kann ich durchaus verstehen, wenn man sich keine Feinde machen will, und nichts sagt.


Ich denke immer noch, dass wir die Zustände nur dann ändern wenns immer wieder angeprangert wird....

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Papagena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 12.04.2007 um 12:02:50
 
Das Verfahren ist ja auch so schon teuer genug, weil jede nigerianische Behörde, Schule, Kirche, Arbeitgeber usw. saftige Gebühren verlangen, wenn man die Dokumente dort einholen will (50 euro!!! für die geburtsurkunde, 20 euro für schulabgangszeugnisse, 50 euro für die ledigkeitsbescheinigung....) Und das war längst nicht alles. Die Gebühren waren natürlich bei den Stellen, zu denen mein Mann allein gegangen ist, nicht ganz so hoch. Weiß steigert die Preise. Aber dafür kann natürlich die Deutsche Botschaft nichts, das ist mir klar. Dann kommt man zur Botschaft und will den Visumsantrag einreichen und die Sachbearbeiterin vor Ort behandelt dich wie Dreck, das Wort "Scheinehe" hängt von Anfang an in der Luft, sie mustert uns von Kopf bis Fuß und macht abfällige Bemerkungen. Da kann man schonmal ausflippen!
Wenn ich zu dem Verhalten des Anwalts irgend etwas sagen sollte, dann sicher erst, wenn mein Mann hier ist.
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kwaku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 12.04.2007 um 19:32:52
 
....ich kann dies so ganz bestätigen,
aber in Form der dt. Botschaft in Ghana in Accra.
Endlich redet mir mal jemand von der Seele wie Papagena.
In ein laufendes Verfahren einer FZF auch noch
den Vertrauensanwalt als korrupt und schmierig hinzustellen
gegenüber der Botschaft ähnelt Selbstmord.
Wer das tut, wird die Botschaft erleben, wie die reagiert.

Und danach nach der FZF?
Was willst du tun?
Die Sachbearbeiter, die ev. auch damit zu tun haben
werden sowieso alle 2 Jahre ausgetauscht und machen eben an
anderer Stelle weiter, die etwas höhergestellten bleiben und
hacken sich gegenseitig kein Auge aus.
Wenn du dich beim AA beschwerst oder nette E-Mails schreibst
und auf die Lage hinweist, wird dich zur Kenntniss genommen
und blabla.
Ich habe mal vor Kurzem ein Bericht durchgelesen, daß natürlich
Leute vom AA vor Gericht stehen wegen Korruption etc.,
aber so gut wie alle werden freigesprochen.
Klar, was für def. Beweise hast du den vor Gericht?
Dann heißt es nach dem Freispruch, daß es nur Frustrierte sind,
die den Mitarbeiter eins reindrücken wollen.


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