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Geburtsurkunde (Gelesen: 2.113 mal)
rahaf2004
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde
11.04.2007 um 14:11:20
 
Hallo Leute,

möchte gerne was neues lernen, und bitte um eure Hilfe  Durchgedreht

Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde?
Meine beide Töchtern sind deutsch und in D geboren, die große hat eine Geburtsurkunde und die kleine ne Abstammungsurkunde!! Die Urkunden sind edentisch nur der Name ist anderst!! Oder wurde einfah die G.urkunde in A.urkunde umbenannt??

Danke im Voraus,
Rahaf
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.04.2007 um 14:21:39
 
Hi rahaf,

bin zwar kein Experte, hab jedoch etwas auf wikipedia gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde
Zitat:
Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthält unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.

Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die "rechtlichen" Eltern enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.

Die Abstammungsurkunde wird am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Grund hierfür ist, dass der Hauptzweck der Abstammungsurkunde, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen, eine marginale praktische Relevanz hat.


Hier noch der Link zum Eintrag "Geburtsurkunde": http://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde

Gruß,

maki
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rahaf2004
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Beiträge: 95
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.04.2007 um 14:33:11
 
Danke dir Maki für die schnelle Antwort, den Unterschied habe ich verstanden aber bleibt mir noch was unklar! Wann wird Geburts- bzw. Abstammungsurkunde ausgestellt?? Muss man sich für eine entscheiden oder geht das automatisch?? wird i.d.R Geburts- oder Abstammungsurkunden erteilt?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.04.2007 um 14:44:24
 
rahaf2004 schrieb am 11.04.2007 um 14:11:20:
Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde?  


Hi Rahaf,

der wesentliche Unterschied besteht eigentlich  darin, dass bei Adoptionen in einer Abstammungsurkunde die leiblichen Eltern als Vater und Mutter stehen während auf die Adoption durch Vermerk nur hingewiesen wird , und in einer Geburtsurkunde stehen die aktuellen rechtlichen Eltern (also die Adoptiveltern drin). Dann gibt es bei Änderungen in der Namensführung noch geringe Unterschiede.

Zitat:
Muss man sich für eine entscheiden oder geht das automatisch?? wird i.d.R Geburts- oder Abstammungsurkunden erteilt?


Man kann sich jederzeit eine neue Abstammungsurkunde ausstellen lassen, ebenso eine Geburtsurkunde.

Aber...

...das Ganze wird Geschichte sein, wenn das neue PStRG vollständig in Kraft getreten ist (01.01.2009), denn der neue § 21 Geburtsregister sowie der § 59 Geburtsurkunde schafft diese Unterscheidung ab.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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