ronny schrieb am 11.03.2007 um 12:33:15: Vom Standesamt, bei der Beantragung des
EFZ wäre die Frage sicher erörtert worden
Das StA hat ja seltsamerweise auf die Urkundenprüfung verzichtet, oder nicht drauf hingewiesen, dass sie später nachgeholt wird.
Die Verwirrung geht aber leider von der Botschaft aus:
Zitat:Problematisch sind die sogenannten Spätbeurkundungen. Es handelt sich hierbei um Beurkundungen,
die auf Grund von Aussagen der Beteiligten, zweier Zeugen und nach Vorlage weiterer
Nachweise (z.B. Taufzeugnis, Einschulungsunterlagen usw.) um Jahre verspätet vorgenommenen
wurden. Bei spätregistrierten Geburten und Todesfällen sind der Botschaft zahlreiche Fälle von
Missbrauch bekannt geworden
(aus dem Merkblatt der Botschaft Manila)
Diese Merkblätter lasse viele Antragsteller in dem Glauben, dass die Urkundenprüfung
nur bei Spätregistrierten vorgenommen wird. Dies ist aber de fakto nicht richtig, da auch bei den normal-registrierten meist eine Urkundenprüfung angeordnet wird. Dies scheint aber einigen wenigen ABHs nicht klar zu sein, und wenn die Botschaft dann schon in vorauseilendem Gehorsam Urkundenprüfung eingeleitet hatte (Rat an den Antragsteller), wurde sie von diesen wenigen ABHs wieder zurückgepfiffen. Daher ist die Bemerkung, dass dies für Spätregistrierte geprüft wird nur so zu verstehen, dass es bei denen
mit Sicherheit gemacht wird.
hge