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Falsches Geburtsdatum (Gelesen: 2.223 mal)
GoWest
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I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Falsches Geburtsdatum
07.03.2007 um 00:02:49
 
Hallo,
ich habe folgendes Problem und weiß keinen Rat mehr:
Ich bin türkischer Staatsbürger, 37 Jahre alt, lebe seit 29 Jahren in Deutschland.
Verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung, Abitur, Studium... Alles in D.
Vor einem Jahr habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Ich habe eine Einbürgerungszusicherung erhalten.

Nun wollte ich mich beim türkischen Konsulat den Ausbürgerungsvorgang starten. Ich hatte jedoch zwischenzeitlich meinen türkischen Personalausweis (Nüfus) verloren. Ohne diesen kann man keinen Ausbürgerungsantrag stellen. Also wollte ich einen neuen beantragen. Dazu erhält man von dem für mich zuständigen Register in der Türkei einen Registerauszug.

Problem: Dieser Auszug weißt ein Geburtsdatum aus, das zwar meinem recht ähnlich ist, aber doch nicht meinem entspricht. Ich dachte, dass es sich hierbei nur um einen Tippfehler oder ähnliches handeln kann. Leider nicht. Ich habe Vorort in der Türkei einen Anwalt eingeschaltet, der die Sache in Ordnung bringen sollte. Nach einem (vorab-)Gespräch mit dem Zuständigen Richter, hat er mit mitgeteilt, dass eine Berichtigung meines Geburtsdatums so einfach nicht machbar ist. Wenn überhaupt per Prozess, welcher ca. 3-4 Jahre in Anspruch nehmen wird. Ich bin im Register in der Türkei rund 3 Monate älter als in allen meinen bisherigen Papieren, Pässen, Wehrdienstdokumenten, die von türkischen Behörden /Konsulat ausgestellt wurden. Offenbar wurde in meinem ersten Personalausweis das Geburtsdatum falsch übertragen. Das hat sich bis heute in alle Dokumente hineingezogen.  Sämtliche Zeugnisse, Verträge usw. weißen mein, mir bekanntes, Geburtsdatum aus.

Meine Probleme:
- Mein türkischer Pass läuft in Kürze aus. Ich kann offenbar nur einen Pass mit dem anderen Geburtsdatum ausstellen lassen. Was wird das Ausländeramt dazu sagen?
- Ich muss beruflich bedingt in kürze dringend ins Ausland. Was soll ich meinem Arbeitgeber sagen?
- Ich kann meine Wehrdienst-Angelegenheiten nicht zurück stellen lassen
- Was passiert mit meinem Einbürgerungsprozess?
- Was ist mit meinen Sozialversicherungsangelegenheiten, Lebensversicherungen und und und…?
- Was ist mit allen meinen Verträgen welcher Art auch immer?
- Was ist mit meinen Zeugnissen, mit meinem Diplom?

Ich kann doch nicht einfach mein, mir schon immer bekanntes Geburtsdatum, plötzlich ändern?

Wäre für jede konstruktive Hilfe dankbar!

GoWest


Änderung:
Hierher verschoben, da hauptsächlich ein personenstandsrechtliches Problem.
Ralf
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« Zuletzt geändert: 07.03.2007 um 08:49:53 von Ralf »  
 
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsches Geburtsdatum
Antwort #1 - 08.03.2007 um 10:58:49
 
Probleme mit dem falschen GebDat, die sich mit türkischen Behörden ergeben, sind ein türkisches Problem.

Bei deutschen Urkunden, die mit dem "falschen" GebDat ausgestellt wurden, würde ich keine größeren Probleme erwarten. Jedenfalls solange du nachweisen kannst, dass der Fehler nicht von dir kommt. Allerdings muss dir das falsche Datum doch schon länger bekannt sein? Oder hast du deinen GebTag auch "falsch" gefeiert???

Einbürgerung: Solange keine Entlassung erfolgt ist die erstmal "on hold". Was nachher geschieht, wenn das GebDat geändert ist ... ?? Wahrscheinlich muss das aber nur geändert werden. Jedenfalls wird das wohl eher nicht 3-4 Jahre dauern.

Wehrdienst, 37 Jahre, Zurückstellung -> vorausichtlich A*schkarte. Mit Einbürgerung wärst du drum herum gekommen, da du ja entlassen wirst, solange du zurückgestellt bis. Allerdings wird Einbürgerung wohl erstmal nicht stattfinden und zurückstellen lassen kannst du dich eh nur bis 38, oder?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsches Geburtsdatum
Antwort #2 - 08.03.2007 um 11:20:38
 
inge schrieb am 08.03.2007 um 10:58:49:
Bei deutschen Urkunden, die mit dem "falschen" GebDat ausgestellt wurden, würde ich keine größeren Probleme erwarten.


Da gäbe es genau wie in der Türkei das Berichtigungsverfahren nach dem § 47 PStG beim Amtsgericht .

Voraussetzung wäre dass die (von Anfang an bestehende) Unrichtigkeit des Geburtsdatums nachgewiesen wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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