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Überprüfung der Echtheit d Kopie d. Heiratsurkunde (Gelesen: 3.224 mal)
Talgo
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10.03.2007 um 15:52:29
 
Hallo miteinander,

ich möchte nur wissen, wann die Überprüfung der Echtheit der Kopie der Heiratsurkunde bei einer Hochzeit auf den Philippinen beschlossen wurde.

Grüße vom

Talgo Smiley
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hge2001
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Antwort #1 - 10.03.2007 um 16:13:28
 
Wie soll man die Frage verstehen?

historisch? allgemien?

oder auf deinem Fall bezogen?

Du solltest  die Frage noch mal detaillierter formulieren.

hge
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Antwort #2 - 10.03.2007 um 16:25:46
 
Kopie auf Echtheit prüfen?
Originale könnte man prüfen, Kopien naja.
Soweit ich weiß wird auf den Phillipinen, wegen den unsicheren Urkundswesen dort, nicht mehr legalisiert, daher erfolgt Einzelfallprüfung der Original über Vertrauensanwälte.
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Blaise
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Antwort #3 - 10.03.2007 um 16:35:49
 
Hallo,

Talgo schrieb am 10.03.2007 um 15:52:29:
ich möchte nur wissen, wann die Überprüfung der Echtheit der Kopie der Heiratsurkunde bei einer Hochzeit auf den Philippinen beschlossen wurde. 


Den genauen Zeitpunkt, seit dem die Deutsche Vertretung mit Zustimmung des AA die Legalisierung eingestellt hat, kenne ich nicht mehr. Aber wenn ich mich recht erinnere, liegt schon einige Jahre zurück.

Auf der Homepage des AA kann man sich zur Problematik informieren.

Und wieso soll eine Kopie überprüft werden? Normalerweise werden die Original-Urkunden überprüft, siehe auch:
Merkblatt  1 und
Merkblatt 2

Blaise
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Talgo
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Antwort #4 - 10.03.2007 um 16:41:43
 
Es geht darum, dass ich im Nov. 2006 auf den Philippinen heiratete. 2 Tage vor meinem Flug war ich auf meiner Ausländerbehörde um zu fragen, wie der aktuelle Stand für das Familienzusammenführungsvisum ist. Mir wurde nicht gesagt, dass die Kopie der Heiratsurkunde überprüft werden muss. Meine Frau und ich erfuhren das erst durch die Botschaft als wir nach dem Stand der Bearbeitung des Visums fragten.
Ich habe hier in einigen Beiträgen vom Juni 06 gelesen, dass dies zu diesem Zeitpunkt, also Juni 06 oder davor, eine Überprüfung durchgeführt wird. Meine Ausländerbehörde hätte dies mir im Nov. 06 doch sagen müssen, oder?

Viele Grüße

Talgo
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Antwort #5 - 10.03.2007 um 17:09:39
 
Hallo,

Talgo schrieb am 10.03.2007 um 16:41:43:
Mir wurde nicht gesagt, dass die Kopie der Heiratsurkunde überprüft werden muss.

Als solches ist das ja auch richtig. Es werden keine Kopien überprüft, sonderen Originale!

Zitat:
Meine Ausländerbehörde hätte dies mir im Nov. 06 doch sagen müssen, oder?

Sie hätte darauf hinweisen können. Vielleicht hat die ABH unterstellt, dass dies allgemein bekannt ist oder oder oder... Soll die ABH deshalb jetzt auf eine Urkundenüberprüfung verzichten?

Blaise
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Antwort #6 - 11.03.2007 um 07:48:11
 
Hallo,



Blaise schrieb am 10.03.2007 um 17:09:39:
Hallo,

Als solches ist das ja auch richtig. Es werden keine Kopien überprüft, sonderen Originale!

Es wird die Echtheit der Kopie der Heiratsurkunde geprüft

Sie hätte darauf hinweisen können. Vielleicht hat die ABH unterstellt, dass dies allgemein bekannt ist oder oder oder... Soll die ABH deshalb jetzt auf eine Urkundenüberprüfung verzichten?

Blaise


Nein, nur wenn der Bürger schon alles wissen muss, um bei der ABH eine Auskunft zu bekommen, wie auf der Internetseite der Botschaft vorgeschlagen, weshalb soll er dann noch zur ABH gehen? Woher soll ein Bürger, z. B. ich, die Informationen uzw. zuverlässig denn dann  her bekommen?

Grüße

Talgo
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Antwort #7 - 11.03.2007 um 10:09:57
 
Talgo schrieb am 11.03.2007 um 07:48:11:
Hallo,




Woher soll ein Bürger, z. B. ich, die Informationen uzw. zuverlässig denn dann  her bekommen?

Grüße

Talgo

sorry, ich meine, woher soll ich die Informationen her bekommen, wenn nicht von der ABH?

Gruß
Talgo
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Antwort #8 - 11.03.2007 um 12:33:15
 
Talgo schrieb am 11.03.2007 um 10:09:57:
sorry, ich meine, woher soll ich die Informationen her bekommen, wenn nicht von der ABH?


Vom Standesamt, bei der Beantragung des EFZ wäre die Frage sicher erörtert worden Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #9 - 11.03.2007 um 13:27:47
 
ronny schrieb am 11.03.2007 um 12:33:15:


Vom Standesamt, bei der Beantragung des EFZ wäre die Frage sicher erörtert worden Zwinkernd


Das StA hat ja seltsamerweise auf die Urkundenprüfung verzichtet, oder nicht drauf hingewiesen, dass sie später nachgeholt wird.

Die Verwirrung geht aber leider von der Botschaft aus:

Zitat:
Problematisch sind die sogenannten Spätbeurkundungen. Es handelt sich hierbei um Beurkundungen,
die auf Grund von Aussagen der Beteiligten, zweier Zeugen und nach Vorlage weiterer
Nachweise (z.B. Taufzeugnis, Einschulungsunterlagen usw.) um Jahre verspätet vorgenommenen
wurden. Bei spätregistrierten Geburten und Todesfällen sind der Botschaft zahlreiche Fälle von
Missbrauch bekannt geworden

(aus dem Merkblatt der Botschaft Manila)


Diese Merkblätter lasse viele Antragsteller in dem Glauben, dass die Urkundenprüfung nur bei Spätregistrierten vorgenommen wird. Dies ist aber de fakto nicht richtig, da auch bei den normal-registrierten meist eine Urkundenprüfung angeordnet wird. Dies scheint aber einigen wenigen ABHs nicht klar zu sein, und wenn die Botschaft dann schon in vorauseilendem Gehorsam Urkundenprüfung eingeleitet hatte  (Rat an den Antragsteller), wurde sie von diesen wenigen ABHs wieder zurückgepfiffen. Daher ist die Bemerkung, dass dies für Spätregistrierte geprüft wird nur so zu verstehen, dass es bei denen mit Sicherheit gemacht wird.

hge
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