Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
längere Aufenthalt? (Gelesen: 2.962 mal)
Alou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag längere Aufenthalt?
09.03.2007 um 10:58:26
 
Guten Tag.

Ich bin neu in diesen Forum und ich hoffe ich habe in den richtigen Unterforum geschrieben.

Ich bin von Staatsangehörigen her britisch , aber bin geboren in Deutschland. Zur Zeit bin ich Studentin.
Mein Freund ist Mexikaner und ist zurzeit als Tourist in Deutschland. Er möchte gern dieses Jahr anfangen zu studieren, aber ein Fernstudium. Da bei uns in der Uni, er noch nicht studieren darf wegen der Sprache und dass er ein jahr mindestens studiert haben muss.
Wir möchten gern, dass er in Deutschland länger bleibt. Mindestens halbes Jahr lang. Er ist seit Feb in Deutschland.
Problem ist, wie ich weiss, gebe es keine Möglichkeit dass er länger als 3 Monate bleiben darf.
Studentenvisum beantragen kommt für uns nicht in Frage, weil er ja noch nicht studieren darf. Auch wenn er ein andere Uni findet, der ihn nimmt, kommt noch das Problem mit dem Geld. Studiegebühr und Lebensunterhalt ist halt nicht möglich. Da er bei uns zuHause wohnt ist das kein Problem mit dem Unterhalt. Meine Eltern haben auch nichts dageben.
Sprachvisum ist auch nciht möglich, da ich weiss, dass ein Sprachkurs von ca. 30 Stunden pro Woche dann als Sprachvisum Kriterium anerkannt werden kann. So viel Geld für ein Sprachkurs haben wir leider nicht. 635 Euro kostet glaube ich die billigste an der Volkshochschule.
Besuchervisum gilt auch nicht, wie ich mich erkündigt habe.
Nun meine Frage.

Gibt es irgendeine Idee, wie er länger bleiben darf als 3 Monate so mindestens halbes Jahr oder ein Jahr am besten?
Wir sind echt verzweifelt. Wir sind ja schon am Überlegen, ob wir nicht heiraten. Aber das ist wirklich der letzte Schritt, die wir machen möchten.

Wir werden uns sehr freuen, wenn Jemand uns helfen könnte oder midnestens eine Idee hätte. Vielen Dank im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #1 - 09.03.2007 um 11:02:03
 
Das einzige was mir einfallen würde wäre Heirat, da anscheinend weder Studium noch Sprachkurs in Frage kommen.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #2 - 09.03.2007 um 11:05:25
 
Alou schrieb am 09.03.2007 um 10:58:26:
Wir sind echt verzweifelt. Wir sind ja schon am Überlegen, ob wir nicht heiraten. Aber das ist wirklich der letzte Schritt, die wir machen möchten.


Ja, das ist richtig, weil ihr damit auch den eigentlichen Einreisegrund verschwiegen habt. Und damit eine Visa Erschleichung angenommen werden könnte.
Ich sehe keine legale Möglichkeit.
Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #3 - 09.03.2007 um 11:25:17
 
Noahpapa schrieb am 09.03.2007 um 11:05:25:
Ja, das ist richtig, weil ihr damit auch den eigentlichen Einreisegrund verschwiegen habt. Und damit eine Visa Erschleichung angenommen werden könnte.
Ich sehe keine legale Möglichkeit.   


Mexikaner brauchen zur Einreise, kein Visum. IHMO !

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #4 - 09.03.2007 um 11:30:57
 
Mikael321 schrieb am 09.03.2007 um 11:25:17:
Mexikaner brauchen zur Einreise, kein Visum. IHMO !

Michael

3. Visum für Aufenthalte in Deutschland über 90 Tage oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Auch mexikanische Staatsangehörige benötigen ein Visum für Aufenthalte in Deutschland über 90 Tage oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht Mexiko haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie wohnen.

nachzulesen bei http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/01/Visabestimmungen/Visum/V__Auf...
Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #5 - 09.03.2007 um 11:32:47
 
Zitat:
Visa Erschleichung

Theoretisch ja, praktisch nein, da Mexikaner visumfrei einreisen können Zwinkernd

Zitat:
Wir möchten gern, dass er in Deutschland länger bleibt. Mindestens halbes Jahr lang.

In Kurzform: Pech

- "Einfach so länger bleiben" ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
- Sprachkurs/Studium kostet Geld
- Au-Pair dürfte wohl auch nicht in Frage kommen.
- Theoretisch kann er eine AE zur Arbeitsaufnahme beantragen - wird er aber wohl nicht bekommen.

Zitat:
ob wir nicht heiraten. Aber das ist wirklich der letzte Schritt

Verständlich. Aber ausser 3 Monate D, dann 3 Monate Mexiko, dann wieder 3 Monate D, etc gibt es nichts, was sonst funzen würde.

@Noahpapa: Ja, ja, die sogenannte "eigentlich" Regelung Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #6 - 09.03.2007 um 11:58:29
 
Zitat:
Theoretisch ja, praktisch nein,


Wenn bereits vor der Einreise der Wille zum längerfristigen Aufenthalt (zu dem ein nationales Visum erforderlich wäre) vorläge, würde ich durchaus von einer nicht (mehr) erlaubten Einreise sprechen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #7 - 09.03.2007 um 12:13:20
 
ronny schrieb am 09.03.2007 um 11:58:29:
Wenn bereits vor der Einreise der Wille zum längerfristigen Aufenthalt (zu dem ein nationales Visum erforderlich wäre) vorläge, würde ich durchaus von einer nicht (mehr) erlaubten Einreise sprechen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Hoi,
frage Dich, ob eine unerlaubte Einreise im Sinne des
§ 14 AufenthG vorliegt. Ich denke nicht, dass Du mit dem
Vorwurf der unerlaubten Einreise weit kommen würdest.
Aber Du hast ja "würde ich" geschrieben...
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #8 - 09.03.2007 um 13:01:18
 
Hi Mick,

schon klar , deswegen auch nur "würde". Zwinkernd

Ich bin mir durchaus bewußt, dass die bloße Absicht sich länger aufhalten zu wollen kein objektives Kriterium ist , an dem ch die unerlaubte Einreise festmachen könnte , aber...

Zitat:
Die vorläufigen Anwendungshinweise gehen in diesem Fall von einer unerlaubten Einreise aus (VAH-AufenthG Nr. 14.1.2.2.7.1).


Und ich habe die anstehenden Änderungen des § 14 Abs. 1 (neue Ziffer 2a) im Blick , die IMHO eine Abkehr von den objektiven Merkmalen einleiten könnte .

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Alou
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: längere Aufenthalt?
Antwort #9 - 09.03.2007 um 15:11:52
 
vielen Dank für die Antworten.
ICh habe nochmal mit der Volkshochschule in unsere Stadt geredet.
Sie meinten, ich könnte auch die Kursgebühr  in Raten bezahlen. Damit denke ich, dass wir ein Sprachvisum beantragen können.

Nun gilt ein VHS kurs überhaupt als Sprachvisum Kriterium? Die Frau am Telefon meinte ja, weil es speziell für die Studenten wären.

Brauchen wir zusätzlich nachweis? Zb. Unterhaltsnachweis ?

Er lebt bei uns Zuhause.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema