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Studiengebühr (Gelesen: 3.734 mal)
Biene69
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20.02.2007 um 14:31:33
 
Hallo,
nachdem meine Freundin nun seit 1,5 Jahren erfolgreich studiert (in Bochum) gibt es jetzt eine neue Aufgabe zu lösen. Die Studiengebühren.
Sie bekommt zur Zeit keine Arbeit und ist nun darauf angewiesen andersweitig die Gebühr aufzutreiben. Sie besitzt eine Aufenthaltberechtigung nach §5 und das ist ihr momentanes Problem mit Bafög und wahrscheinlich auch der Darlehnskasse NRW. Diese bestehen auf §3 und den Aufenthaltstitel bekommst sie nicht, da sie keine Verwandten oder Eltern in Deutschland hat. Es sind alle in Litauen wohnhaft. Gibt es eine Möglichkeit diese Ämter (wenigstens eins davon) davon zu überzuegen, dass sie in Deutschland bleiben will und auch sehr gern das Darlehn abzahle (so wie alle anderen Studenten halt auch) oder sollte sie einfach abwarten und dann Widerspruch und/oder Klage gegen die Studiengebühr einreichen (das wäre dann im Sinne von "Gebühr gefährdet ihr Leben hier")
Sie bekommt zwar hin und wieder Geld von den Eltern, aber das ist nicht viel. ca. 200 euro alle 2-3 Monate.

Mfg
Biene *mal wieder hilflos ist*
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inge
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Antwort #1 - 20.02.2007 um 14:48:13
 
Ich weiß ja nix von BAFöG, aber hier
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-fuer-auslaender.html
steht, dass sie keins kriegen kann.
Und klagen gegen Studiengebühr? Halte ich persönlich für aussichtslos. Auch deutsche Studenten stehen ja vor dieser Problematik (und da sind die meisten Klagen wohl schon durch, oder?)
BTW: "Gebühr gefährdet ihr Leben hier" scheint doch wohl eher uninteressant zu sein? Dass sie hier leben WILL ist ja schön für sie, aber warum sollte man deswegen von gesetzlichen Voraussetzungen abgehen?
Da bleibt dann nix anderes als nen HiWi-Job zu finden, der das Studium finazieren hilft.
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Biene69
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Antwort #2 - 20.02.2007 um 15:17:58
 
Es gibt eine Klausel zur Freistellung von der Studiengebühr, die besagt wenn die Gebühr die Existenz gefährdet, kann man von der Gebühr befreit werden.
Ein Nebenjob wäre toll, allerdings nach gut 150 Bewerbungen und allen Absagen (nein, es liegt nicht daran, dass sie Deutsch nicht in Wort/Schrift beherrschen würde) hat einer der Absagenden nach Nachfrage gemeint, dass man keine Lust hat sich mit dem AA herumzubalgen. Zu viele Anträge, Wartereien und Telefoniereien. Auch ne nette Auskunft.
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cat_fr
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Antwort #3 - 20.02.2007 um 16:10:28
 
Hi,

ich kann nur sagen wie es in BW der Fall ist: und zwar wenn sie kein Recht auf ein Darlehen/Studienkredit hat, kann sie von der Gebühr befreit werden. Antrag muss an der Uni gestellt werden. Vll. bringt dir diese Info etwas.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.02.2007 um 16:16:58
 
Biene69 schrieb am 20.02.2007 um 15:17:58:
Ein Nebenjob wäre toll, allerdings nach gut 150 Bewerbungen und allen Absagen (nein, es liegt nicht daran, dass sie Deutsch nicht in Wort/Schrift beherrschen würde) hat einer der Absagenden nach Nachfrage gemeint, dass man keine Lust hat sich mit dem AA herumzubalgen. Zu viele Anträge, Wartereien und Telefoniereien. Auch ne nette Auskunft.


Tja aus Sicht der Arbeitgeber ist es in der Tat merh Aufwand als Nutzen, deshalb sicher die nachvollziehbare Aussage.

In Bezug auf die Studiengebühr müsste man entgegnen, dass die Regelung der
begünstigten Personen auf ein Darlehen sicher durchdacht ist und eine gesetzl. Regelung. Dagegen zu klagen ist sicher unnütz und kostspielig.
Ergo, Du hast keinen Anspruch auf ein Darlehen und kannst die Gebühr nicht bezahlen, dann kannst Du auch nicht in D studieren !  Zwinkernd


DC
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inge
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Antwort #5 - 20.02.2007 um 16:25:52
 
Zitat:
aber das ist nicht viel. ca. 200 euro alle 2-3 Monate

Deine Freundin ist gertenschlank und braungebrannt!

Denn bei 200 Euro in 2-3 Monaten, dürfte nicht viel Geld für Essen und Wohnung über sein. Anders ausgedrückt: Von 75-100 Euro im Monat kann man nicht leben. Sie ist aber nicht tot. How comes?
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Ulf
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Antwort #6 - 21.02.2007 um 13:31:31
 
Biene69 schrieb am 20.02.2007 um 15:17:58:
Es gibt eine Klausel zur Freistellung von der Studiengebühr, die besagt wenn die Gebühr die Existenz gefährdet, kann man von der Gebühr befreit werden.


Wie wurde der Befreiungsantrag beschieden?

Gruß, ULF
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Biene69
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Antwort #7 - 22.02.2007 um 14:10:06
 
Hallo zusammen,

Bafög wird wohl abgelehnt, weil sie nicht auf Grund von §3 hier bleiben darf, sondern wegen §5. Darlehn wahrscheinlich aus dem gleichen Grund. Rest kann erst ab 1.3. in Angriff genommen werden.

@Inge: stell Dir mal vor, es gibt Leute, die teilen sich ihr Geld/Wohnung/Heizung mit anderen, die wenig bis gar nichts haben.
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inge
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Antwort #8 - 22.02.2007 um 14:40:33
 
Zitat:
Rest kann erst ab 1.3. in Angriff genommen werden.

Also Befreiungsantrag?

Beitragssatzung der RUB:
http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/dezernat1/amtliche/ab661.pdf
Befreiungsmöglichkeiten unter §6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.02.2007 um 14:45:47
 
inge schrieb am 22.02.2007 um 14:40:33:
Also Befreiungsantrag?
Wisst ihr denn schon OB man sich an dieser Uni / in diesem Land überhaupt befreien lassen kann und welche Gründe dargelegt werden müssen.


Fragst Du Biene69.

Ah ja, Buchum kann eigentlich noch keine Befreiungsanträge bearbeiten.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/studienbeitraege.htm
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/studienbeitraege-haerte.htm

Kreditaufnahme soll zumutbar sein, dürfte in dem Fall mangels Bonität nicht gehen. http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/studienbeitragsdarlehen.htm

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 23.02.2007 um 14:57:21
 
Biene69 schrieb am 20.02.2007 um 14:31:33:
Hallo,
nachdem meine Freundin nun seit 1,5 Jahren erfolgreich studiert (in Bochum) gibt es jetzt eine neue Aufgabe zu lösen. Die Studiengebühren.


Formloser Härtefallantrag. Wann die Behörde ihn bearbeitet, ist dann erst einmal zweitrangig. "Kann keinen Studienkredit aufnehmen, da nicht unter den Personenkreis fallend." Ggf. Ablehnungsschreiben einer entsprechenden Großbank dazu.

Wird die Rückmeldung von umgehender Semestergebührenzahlung abhängig gemacht?

Wenn ja, dann Petitionsstellen in Düsseldorf und Brüssel bemühen.

Gruß, ULF
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daiva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 09.03.2007 um 22:48:18
 
Hallo,
Wieso geht sie nicht zum Asta, z.B Sozialberatung. Schildert Ihr Problem und bittet um einen Rat. Wenn sie wirklich bedürftig ist, wird ihr da bestimmt geholfen. Sie müssen ja auch.
Noch ein Rat von mir wäre, zum KOM (das Katholische Hochschulzentrum (KOM) Bochum) zu gehen und genauso ihr Problem zu schildern. Wenn deine Freundin zumindest für ein Semester Geld vorliegen kann, wäre auch für sie das ja sehr gut.
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