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Verzweifelt! Brauchen euren Rat.. (Gelesen: 3.919 mal)
pajosum
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Ich liebe - ich lebe!


Beiträge: 50

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.02.2007 um 10:20:06
 
Guten Morgen!

ich weiss ja, dass hier im Forum vor allem Leidensgenossen aber auch Mitarbeiter von versch. ABHs lesen und schreiben.

Mein Mann und ich sind völlig verzweifelt und wissen nicht mehr weiter, wie wir die Vorgänge beschleunigen/beeinflussen können.

Mein Mann lebt im Kosovo, wir haben im Juli´06 geheiratet und in ca. 7 Wochen wird unser Sohn auf die Welt kommen. (Einige kennen uns vielleicht, habe schön öfters hier gepostet.)

Inzwischen sind wir mit dem Antrag auf FZF so weit, dass eine Scheinehe nicht angenommen wird von meiner ABH (Berlin) und das Visum nun erteilt werden könnte, wäre da nicht eine Einreisesperre verhängt worden, da mein Mann schoneinmal in Deutschland war, aufgrund eines tragischen Umstandes straffällig wurde. Er wurde damals zu 5 Jahren Haft verurteilt und saß von 2001 - 2004 insgesamt 3 Jahre und 3 Monate davon ab, dann wurde er abgeschoben. Ob dies auf Bewährung oder nicht geschah, können wir im Moment nicht genau sagen, da er damals alle Unterlagen vernichtet hatte, um zu vergessen, und auch nicht vorhatte,jemals wieder nach Deutschland einreisen zu wollen. Das ganze geschah damals in München, sodass nun auch die ABH in München eingeschaltet ist.

Vor 14 Tagen bekamen wir dann die Nachricht der ABH Berlin, dass wir bitte mitteilen sollen, ob wir weiterhin eine Einreise meines Mannes wünschen, da er noch eine  Haftstrafe von 1 1/2 Jahren abzusitzen hat und wir ja eh in naher Zukunft keine "Familie" leben können. Wir haben dann sofort unsere schriftlichen Einverständnisse geschickt an beide ABHs und nun warten wir. unentschlossen Da aber nichts passiert, habe ich mal in München anrufen wollen und erfahren, dass unser ursprünglicher Sachbearbeiter nicht mehr da ist, die Akten verteilt werden auf Kollegen, aber noch nciht ganz klar ist, wer welche Akten übernimmt und ich bat dann darum, dass uns doch bitte die Höhe der Abschiebekosten mitgeteilt werden und was aus unserem Antrag auf Befristung der Sperre geworden ist. Bisher keine Antwort.

Einen Rechtsanwalt haben wir eingeschaltet, er hat schriftlich um Akteneinsicht gebeten, auch da passierte bisher nichts. Am Montag rief ich erneut in München an und habe mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, ganzen Fall erneut erzählt, sie meinte dann, das hätte sie ja noch nie gehört, ob wir uns sicher wären, so nach dem Motto, dass jemand trotzdem nach Deutschland möchte zu seiner Familie, obwohl er dann erstmal ins Gefängnis müsse..Und hintenran sagte sie noch, es könne ja immerhin auch möglich sein, dass die ABH in München sagt, er dürfe nie wieder einreisen. Dazu muss ich sagen, dass mein Mann weder jemandem das Leben genommen hat, noch ein Terrorist ist, noch eine Gefahr für die Allgemeinheit..kann das trotzdem sein, dass sie Recht hat????? Sie sagte, sie suche mal die Unterlagen und bespricht den Fall mit der Abteilungsleiterin der ABH. Wie lange kann sowas dauern? Wie lange DARF so etwas dauern?

Unser Anwalt sagte mir, die Einreisesperre wäre nun aufgehoben, da er ja noch die Strafe zu Ende absitzen müsse, und die Dame der ABH nun das?

Wir sind verwirrt, verzweifelt und können dieses Warten kaum aushalten. Wenn es nun so ist, will er wenigstens schnell alles hinter sich bringen damit er endlich mit der Vergangenheit abschließen kann, und wir dann eines Tages als Familie endlich zusammenleben können.

Was für Möglichkeiten seht ihr oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Was können wir tun, damit sich schneller etwas tut?
Meint ihr, er muss tatsächlich die gesamte Strafe absitzen oder kann das nicht teilweise auf Bewährung ausgesetzt werden? Er ist kein "Wiederholungstäter", hat sich vor und auch nach diesem Vorfall ncihts zu schulden kommen lassen und hat sich damals im Gefängnis sehr gut geführt!

Für Antworten wären wir sehr dankbar! Die Tage gehen dahin und wir haben das Gefühl, nicht voran zu kommen, zumal nun auch noch unsere Unterlagen da herumschwirren...

Liebe Grüße aus Berlin !
pajosum




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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 14.02.2007 um 10:41:30
 
Hi,

viel kann ich leider nicht dazu sagen, jedoch Folgendes:
Dein Mann kann sich in seiner Heimat ein Führungszeugnis besorgen und Bestätigungen von Leuten, die seinen dortigen einwandfreien Lebenswandel seit seiner Rückkehr bezeugen können (z.B. Anwälte, Pfarrer, Bürgermeister, also "wichtige" Leute). Vielleicht hilft das, damit die Strafe in D komplett oder zumindest teilweise auf Bewährung ausgesetzt wird.

Da aufgrund einer deutschen Ehegattin und eines deutschen Kindes (wenn es dann geboren ist) ein Rechtsanspruch auf Einreise besteht und Dein Mann wie  Du sagst keine so schwerwiegenden Straftaten begangen hat, sollte eine Einreise möglich sein.

Vielleicht kann Euer Anwalt nochmal nachhaken, denn es ist wirklich ein saublödes Gefühl, so in der Luft zu hängen ...
Dennoch ... die ABHs haben so viele Akten auf dem Tisch ...
wichtig wäre imho rauszufinden, WER denn nun der für Euch zuständige Sachbearbeiter ist.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 14.02.2007 um 11:50:05
 
Zitat:
Er wurde damals zu 5 Jahren Haft verurteilt


Zitat:
und Dein Mann wie  Du sagst keine so schwerwiegenden Straftaten begangen hat, sollte eine Einreise möglich sein.


Ich kann zu dem was Janna gepostet hat, nichts grundsätzlich anderes beifügen - allerdings sollte man realistisch sein - und daher  meine ich, dass eine Straftat, die zu einer Verurteilng von 5 Jahren geführt hat, schon als schwerwiegend angesehen wird und das damit auch zumindest ein Teil der nun vorhandenen Probleme zusammenhängen.

Ansonsten ist die Sache so spezifisch, dass sie hier m.E. nicht gelöst werden kann - bleiben nur der Anwalt und die Tipps von Janna.

=schweitzer=
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.02.2007 um 11:53:21
 
Zitat:
Unser Anwalt sagte mir, die Einreisesperre wäre nun aufgehoben,


Hallo,

das ist aufgrund des geschilderten Sachverhaltes aber wohl noch nicht geschehen, oder liegt bereits schriftlich eine Befristung vor ?

Für mich sieht es so aus als müßte zunächst mal das Einvernehmen mit München hergestellt werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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pajosum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.02.2007 um 17:29:03
 
Hallo an euch alle, die mir geantwortet haben. Vielen DANK  Smiley

Einen Strafregisterauszug haben wir bereits übersetzen lassen und der ABH in München geschickt, gehört auch zu den Unterlagen, die noch "gesucht" werden im Zimmer des nicht mehr vorhandenen Mitarbeiters.

Ich bin ja dabei, herauszufinden, wer die Akte nun bearbeitet, allerdings kommt man telefonisch nicht weiter..habe mir schon gedacht, dass die Post u.U. doch schneller ist  Zwinkernd

Mit "schwerwiegend" meinte ich auch mehr die Öffentlichkeit betreffend, wie dem auch sei, er ist auf keinen Fall eine Gefahr für unser Land, das meinte ich damit auch.

Und zur Befristung wurde uns ja seitens der ABH leider nochgarnichts mitgeteilt, daher ja die Verzweiflung.

Wie lange kannsowas denn dauern, bis sich die Behörde meldet wegen der Befristung und den Kosten und dem weiteren Vorgehen? Seit unserer Einverständniserklärung sind fast 2 Wochen verstrichen..ohne eine Antwort erhalten zu haben.

Liebe Grüße!

pajosum
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Saxonicus
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Antwort #5 - 14.02.2007 um 19:41:36
 
pajosum schrieb am 14.02.2007 um 17:29:03:
Mit "schwerwiegend" meinte ich auch mehr die Öffentlichkeit betreffend, wie dem auch sei, er ist auf keinen Fall eine Gefahr für unser Land, das meinte ich damit auch.


Das zu beurteilen unterliegt nicht unbedingt Deiner persönlichen Bewertung.
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pajosum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.02.2007 um 23:06:39
 
Bewerten könnt ich das schon  Zwinkernd  nur fürs Visum bringen tut meine Bewertung wohl nicht viel... so schlau bin ich auch  Schockiert/Erstaunt
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maki
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Antwort #7 - 15.02.2007 um 02:45:28
 
Ich glaube was Sax meint ist, das was für den Gesetzgegeber eine "Gefahr für die Öffentlichkeit" ist, nicht unbedingt mit dem übereinstimmen muss was normale "Wald und Wiesen" Menschen darunter verstehen.

Bestes Beispiel wäre ein BMTG Verstoss.
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pajosum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 15.02.2007 um 17:51:29
 
Hey...

ja ich das dachte ich mir schon, es geht aber nicht um Drogen und nicht um Überfälle oder ähnliches, sondern es war eine Körperverletzung aus Notwehr heraus und von der Gegenseite anders dargelegt, sodass am Ende, mit schlechtem Anwalt dann "versuchter Totschlag" daraus wurde... Wie gesagt eine einmalige Sache, er ist nie wieder und auch vorher nie polizeilich aufgefallen, weder hier noch dort und hat auch "drinnen" nie Probleme gehabt, da er sich "gut geführt" hat wie man so sagt.

Ich denk mir schon, dass er also Chancen hätte, dass die Strafe dann auf Bewährung ausgesetzt werden könnte, wenn auch nur teilweise...

Grüßis

pajosum
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.02.2007 um 15:11:38
 
pajosum schrieb am 14.02.2007 um 10:20:06:
Vor 14 Tagen bekamen wir dann die Nachricht der ABH Berlin, dass wir bitte mitteilen sollen, ob wir weiterhin eine Einreise meines Mannes wünschen, da er noch eine  Haftstrafe von 1 1/2 Jahren abzusitzen hat und wir ja eh in naher Zukunft keine "Familie" leben können.


Na ja, er könnte Vollzugslockerungen bis hin zum offenen Vollzug und/oder Ausetzung eines Strafrestes zur Bewährung bekommen.

Gruß, ULF
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