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Abschiebung droht!!! (Gelesen: 24.880 mal)
lorea1010
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung droht!!!
10.02.2007 um 17:06:00
 
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Meinem Freund droht die Abschiebung Die Androhung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde endet in einer Woche.Unser Rechtsanwalt hat fristgerecht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht sowie Klage gegen die Abschiebungsandrohung erhoben.
Nun meine Frage: Muss mein Verlobter bis Ende nächster Woche ausreisen oder kann er auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts warten?
Vielen Dank.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.02.2007 um 17:20:14
 
Schreib doch bitte ein bissel ausführlicher, damit wir hier nicht ins Reich der Spekulationen abgleiten.  Zwinkernd
Welche Staatsangehörigkeit hat er?
Welchen Aufenthaltsstatus hat er (z.B. Duldung)?
Warum soll er ausreisen/abgeschoben werden?
Seit wann ist er warum in Dtl.?

Könnte alles relevant für die Beantwortung der Frage sein.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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lorea1010
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.02.2007 um 17:32:40
 
1. er ist Student seit 2001, wurde Exmatrukuliert 12/06, ist aber an einer anderen Fachhochschule ab 03/07 wieder imatrikuliert.

2. Er ist noch im Besitz eines Aufenthaltstitels.

3. Haben wir vor zu Heiraten.Papiere wurden schon beim OLG überprüft und ans Standesamt zurückgeschickt. Es felht leider noch ein Papier.
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Antwort #3 - 10.02.2007 um 17:37:51
 
1. Pech. No Studium no Aufenthalt. Wechsel muss von ABH genehmigt werden ... VORHER!

2. Wahrscheinlich nicht. Wahrscheinlich ist der durch ExM automatisch erlöschen.

3. Heirat steht nicht unmittelbar bevor (weil noch Papiere fehlen), deswegen auch kein zwingender (!) Grund
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lorea1010
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Antwort #4 - 10.02.2007 um 17:43:55
 
Meine Frage ist doch nur ob er auf die Entscheidung vom Gericht warten soll oder zum angegeben Termin ausreisen muss?
Ausserdem hat er die Exmatrukulierung nie erhalten was zum Beweis beim Gericht vorliegt. Demzufolge ist diese auch nicht rechtskräfig (denke ich jedenfalls)
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Janey
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Antwort #5 - 10.02.2007 um 18:01:00
 
Eigentlich wird bis zur Entscheidung über den Antrag eine Duldung ausgestellt.
Allerdings sind die Gerichte mit diesen Anträgen auch relativ fix.

J.  Zwinkernd
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lorea1010
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Antwort #6 - 10.02.2007 um 18:06:21
 
Wir warten ja auch schon 2 Wochen und das warten macht einen irre.
Malsehen was noch alles kommt. das alles ist ja der reinste Spissrutenlauf. Ich bin ein guter Steuerzahler (selbständig) aber unter solchen Voraussetzungen ist man gar nicht mehr in der Lage zu arbeiten.

Was ist wenn die Entscheidung bis zur Ausreisepflicht nicht da ist?Darf fann abgeschoben werden?
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Janey
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Antwort #7 - 10.02.2007 um 18:17:47
 
Janey schrieb am 10.02.2007 um 18:01:00:
Eigentlich wird bis zur Entscheidung über den Antrag eine Duldung ausgestellt.


Die bekommt er von seiner ABH.
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lorea1010
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Antwort #8 - 10.02.2007 um 18:28:15
 
Was bekommt er von der ABH?
Bei diesem ganzen Wirrwarr blickt ja keiner mehr durch.
Warum hat dann die ABH seinen Pass bzw. den Aufenthaltstitel nicht als ungültig gestempelt?
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Antwort #9 - 10.02.2007 um 18:35:53
 
Die AE ist erloschen und somit auch ohne "Ungültigstempeln" ungültig.
(Jedenfalls nach dem hier dargestellten Sachverhalt.)

Die Duldung für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens erhält er bei seiner ABH.

Vielleicht wäre es ratsam, sich nochmal mit dem Anwalt zusammen zu setzen, damit er Euch erläutert, wie es weiter geht. Oder ihr wendet Euch direkt an die ABH.
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Antwort #10 - 10.02.2007 um 18:42:42
 
Die ABH war bereits bei uns zu Hause. Ich muss dazu sagen das die Dame wirklich sehr nett war. Wir haben sie hereingebeten und sie hat überprüft ob wir auch wirklich zusammenleben ( Tisch und Bett teilen).
Da mir das alles keine Ruhe gelassen hat waren wir dann 2 Tage später persönlich noch mal dort. Die ABH hat dann gleich die Zeit genutzt um uns in getrennten Zimmern zu betragen.Auf meine Frage, was denn nun weiter sein wird und passiert, antwortete mir die Dame der ABH : " Jetzt streiten wir erst einmal".Was soll ich mit dieser Aussage anfangen?
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Antwort #11 - 10.02.2007 um 18:45:21
 
lorea1010 schrieb am 10.02.2007 um 18:42:42:
antwortete mir die Dame der ABH : " Jetzt streiten wir erst einmal".Was soll ich mit dieser Aussage anfangen?

Vermutlich meint sie, vor Gericht. Aber ist natürlich nur geraten.  Zwinkernd
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Antwort #12 - 10.02.2007 um 18:51:22
 
Ich bedanke mich ganz herzlich für die schnelle Beantwortung.
Ich kann dieses Foren nur weiterempfehlen.

Ist die neue Imatrikulation jetzt etwa nicht gültig und schützt meinen Verlobten etwa nicht vor der Abschiebung?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 10.02.2007 um 18:54:12
 
lorea1010 schrieb am 10.02.2007 um 17:06:00:
Unser Rechtsanwalt hat fristgerecht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht sowie Klage gegen die Abschiebungsandrohung erhoben.


Dann hat er doch einen Verwaltungsakt/Bescheid bekommen.  Was steht denn da drin ?

Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellt -rechtlich gesehen - kein Abschiebehindernis dar. Aber normalerweise wartet die ABH bis zur Entscheidung des Gerichts mit der Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Proll
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Antwort #14 - 10.02.2007 um 18:59:26
 
er hat sich erst in die andere Fachhochschule eingeschrieben. Studiengebühren sowie Krankenkasse sind bereits bezahlt.

einen Verwaltungsakt/Bescheid hat er bis jetzt noch nicht bekommen.
Was ist wenn die Entscheidung des Gerichts positiv ausfällt also die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung?
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