Ich habe den gleichen Fall im Bekanntenkreis. Die beiden sind aber schon verheiratet. Mit dem Vater des Kindes, hat man sich jetzt (DEZ. 06) auf 10.000 US$ ABLÖSE fürs Kind geeinigt. Der Vater hat auch noratiell bestätigt, das er dem Wegzug aus Russland zustimmt, und beim Notar das Geld auch erhalten. Und jetzt kommt es :
FVZ Visum abgelehnt, weil
ABH eine Gerichtliche Sorgerechtsentscheidung haben will ! Notar reicht denen nicht !!!
Laut Auskunft meines Freundes (vom russischen Anwalt), dauert es bis zum Termin Monate -> Jahre. Außerdem kann das Gericht auch gegen den Wunsch entscheiden. (Es gibt wohl auch die Anweisung, russ. Kinder im Land zu halten)
Der Kindesvater hat auch schon Wind von der Sache bekommen, und hat sich gestern gemeldet ! Seine Aussage war: Die erste Rate habe ich ja jetzt bekommen, aber bei Gericht will ich mehr sehen. (Nochmal 10.000 US$)
Er hat sich nie ums Kind gekümmert, nach der Scheidung. Er hat nie Unterhalt gezahlt.
Frage jetzt : Kann die
ABH das echt verlangen ? ( Die kennen den Fall auch so, wie ich geschrieben habe) Ist das nicht eine unzumutbare Härte ? Oder gibt es eine Regelung, das es aufjedenfall eines gerichtlichen Urteils bedarf, obwohl ja einigkeit besteht ??
Michael