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Russisches Recht wegen Unterschrift von Kindsvater (Gelesen: 15.610 mal)
f.stemmler
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Antwort #30 - 01.02.2007 um 22:30:31
 
Schick mir mal deine mailadresse , ich schicke dir dann gerne eine liste von Deutsch sprechenden Rechtsanwalten in Russland , da kannst du dir infos holen , denn in Russland kann man manche sachen sehr einfach  Augenrollen regeln und manchmal einfache sachen sehr schwierig  unentschlossen
meine mail :     f.stemmler@gmx.net
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Luckyluke
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 03.02.2007 um 21:09:11
 
Hallo,
auch ich habe mal mit meiner zuständigen Ausländerbehörde gesprochen.
Sie wollen entweder notariell beglaubigte Unterschrift von leiblichen Vater haben.
Oder Sorgerechtsbeschluß vom Jugendamt.
Ich meine auch dass er über das wahre Leben in Russland keine Ahnung hat. Er meint vermutlich Russland ist ein Bundesland von Deutschland grin

Ich halte euch auf dem laufenden. Dies kann allerdings dauern.

Rudi.
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f.stemmler
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Antwort #32 - 04.02.2007 um 01:39:28
 
Immerhin finde ich das toll das du dir mehr kopf um den Jungen machst, als der leibliche Vater und ich hoffe das alles gut geht fur euch... Smiley
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Zeppelin
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Antwort #33 - 04.02.2007 um 12:08:01
 
inge schrieb am 31.01.2007 um 20:05:30:
Zep:
Scheint also nicht bei jeder ABH so zu sein:
http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=4669&postdays=0&postorder=asc&start=...

Handelt sich also voraussichtlich nicht um ein russisches Problem, sondern möglicherweise eher um ein "lokales" Problem.

Inge: Durchaus möglich, daher hatte ich mich dazu auch nicht unbedingt festlegen wollen.
Irgendwie haben hier beide Seiten eine nicht eindeutige Rechtsposition und in RUS ist es zudem äußerst schwierig, eindeutige Informationen über geltendes Recht zu bekommen - aber wem erzähle ich das schon. Smiley
Ferner darf man nicht vergessen, dass RUS versucht, die Leute im Land zu behalten - insbesondere Kinder und Jugendliche - weil die Bevölkerung durch Migration, Sterblichkeit und eine viel zu geringe Geburtenrate dramatisch schrumpft.

Ich würde mal sagen, dass D sich hier auf ziemliches diplomatisches Glatteis begeben würde, wenn...

Hinsichtlich ronnys optimistischem Hinweis unter #26 bin ich da eher etwas skeptisch. Man müsste ja im Zweifelsfalle die "Unmöglichkeit" des alleinigen SR nachweisen können.

@ all: Bitte nicht falsch verstehen! Ich betrachte das Problem durchaus als unsäglich und stehe voll und ganz auf seiten der Kinder und derer, die die Fürsorge für diese auch wirklich wahnehmen!
Doch hier sind wirklich mal wieder die Regierungen beider Staaten am Zuge, wobei eher RUS erklärungsbedürftig ist.
Nur kann und muss ich eben auch verstehen, dass wir uns nicht mal einfach so über geltendes Recht eines anderen Staates hinwegsetzen können. Dazu gehört schon einiger Mut und vor allem Engagement in der Sache.
Und wäre ich eine ABH, würde ich mir sehr wohl überlegen, ob ich meine Entscheidung zugunsten des Kindes auch tatsächlich 'schultern' kann (könnte.)

Grüße
Zeppelin
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Bommel
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Antwort #34 - 05.02.2007 um 22:43:18
 
Zitat:
(Es gibt wohl auch die Anweisung, russ. Kinder im Land zu halten)

es ist mehr als eine Anweisung. Russische Gerichte sind seit einigen Monaten dazu angehalten nur in extremen Ausnahmefällen den Wegzug von Kindern zuzustimmen, siehe hier:
http://www.rian.ru
Ich  kann mir nicht vorstellen das dt. ABHs ohne einen russischen Gerichtsbeschluss dem Begehren eines Aufenthalttitels nachkommen werden.

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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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f.stemmler
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Antwort #35 - 06.02.2007 um 09:26:29
 
Die sind in Russland wirklich sehr streng bei solchen sachen , die Beamten auf den zustandigen Behorden haben auch kaum spielraum . Traurig
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