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Nach Heirat in Marokko offene Fragen (Gelesen: 7.558 mal)
myboo
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28.01.2007 um 15:15:58
 
Hallo @,

ich möchte mich zuerst nochmal für die hilfreichen Tips vor der Hochzeit bei Allen bedanken und gleichzeitig freudig verkünden, dass ich seit dem 19.12.2006 verheiratet bin.  Smiley Durchgedreht

Dennoch habe ich ein paar kurze Fragen:

Wir haben bei der Botscahft in Rabat die Heiratsurkunde zur Legalisation zusammen abgegeben und es wurde vermerkt, dass ich mit ihm dort war wegen dem Antrag auf FZF, den er dann aber erst einige Tage nach meiner Abreise abgeben konnte, da wir nur eine H.-Urkunde übersetzt hatten.

Als er das Visum stellte, wurde er bezüglich unserer Beziehung und Heirat befragt, was ja auch ok ist, nur war er so aufgeregt, weil er nicht damit gerechnet hatte, so dass er Kleinigkeiten durcheinander gebracht hat.
unentschlossen ZB meine Mailadresse nicht korrekt die Zahlen gewusst, weil man ja die Addy immer gespeichert hat und nur auf Antworten klickt.
Ich fand das nicht weiter schlimm.  Griesgrämig

Naja, als ich dann in Deutschland war, habe ich nach 2 Wochen mal bei der ABH angerufen und dort wurde gesagt, dass die schon was haben, aber auf die Papiere mit der Post warten und ich würde dann von meinem Sachbarbeiter einen Brief bekommen, wann ich kommen soll.
Die Dame war total freundlich und deshalb habe ich jetzt auch noch gar nichts weiter gemacht, ausser bei meiner Krankenkasse zu fragen, ob er schon mit versichert werden könnte, aber das geht wohl erst, wenn er hier ist und bei mir gemeldet ist und fest steht, dass er für mind. 6 Monate bleiben darf.

Dazu eine Frage ?

Muss ich für ihn eine extra Krankenversicherung, wie es zu Besuchszwecken üblich ist, abschließen oder braucht er für die Einreise und den Flug keine extra Versicherung ? Im Antrag FZF habe ich hineingeschrieben, er wird bei mir über die ******* Ersatzkasse mitversichert.

Nächste Frage :

Er hat Freitag einen Anruf der Botschaft bekommen und soll in 2 1/2 Wochen dorthin. Sollte er Fotos haben oder Briefe, so möchte er die doch mitbringen und seinen Pass.
Ich nehme an, dass es noch eine Befragung wird, weil ich ihn nach viel hin und her schon beim 1. Mal besuchen geheiratet habe, aber wer meine Geschichte kennt, der weiss auch warum.

Ich war zwar vorher 2 x bei meiner ABH um Fragen zu stellen, aber bei einer anderen Mitarbeiterin. Beim 2. Mal hatte ich die Dame dann gefragt, ob es ein Problem sei ihn beim ersten Besuch zu heiraten, denn ich kann 1. nicht andauernd hinfliegen wegen Job usw und 2. kann er mir auch 5 x was vorspielen, wenn er es nur auf Visum abgesehen hätte und da ich ihn schon über ein Jahr kenne und tagtäglich Kontakt hatte, stünde ja nur noch die Frage im Raum, ob es zwischen uns persönlich genauso funkt wie durch Internet und Camera und Telefon und nichts gelogen war und wir uns dort auch so gut verstehen im täglichen Leben.
Es war noch viel besser, als ich es selbst vermutet habe. "smile" Wir passen echt gut zusammen und das war mir am Wichigtsen. Liebe allein reicht ja bekanntlich für eine gute Ehe nicht immer aus.

Die Frau von der ABH sagte, es wäre kein Problem und kein großer Unterschied ob beim 1. oder 2. Mal und hatte wirklich Verständnis, da es ja auch viel Geld kostet zu fliegen, ich Urlaub brauche und auch meinen Sohn betreuen muss.

Ich bin dann zum Standeamt und habe ein neues EFZ gemacht und bin geflogen.

Ich wundere mich allerdings über den Zeitraum von 2 1/2 Wochen, da ich immer wieder gehört habe, dass man für eine zeitgleiche Befragung höchstens ein paar Tage vorher Bescheid bekommen würde, damit man sich nicht absprechen kann.

Ich persönlich habe nichts zu verheimlichen, kenne sein Leben gut und seine Familie inzwischen auch und habe keinerlei Bedenken wegen einer Befragung, aber Sehnsucht ihn endlich wiederzusehen.

Müssen wir generell damit rechnen in die Schublade Scheinehe gesteckt zu werden, weil ich ihn gleich geheiratet habe ?

Ach und ich habe 3 Filme vollgeknipst in Marokko, die ich hier entwicken lassen habe. Er hat zwar auch welche mit der Camera seiner Eltern gemacht, aber nur von der Hochzeitsfeier. Ringetausch, Kuchen usw.
Kann er der Botschaft auch sagen, dass ich weitere Bilder, Emails,Chatprotokolle und meine Tagebücher in meiner ABH vorlegen kann ?
Er hat nur ein paar alte Bilder von mir und Liebesbrief. LOL Naja und E-Mails.
Ich bräuchte ihm die dann nicht vorher per Post zusenden, er hat sie nur per PC von mir bekommen.
Er hat zwar einen PC zuhause, aber keinen Drucker und im Internetcafè Bilder ausdrucken ist wohl auch nicht so einfach. Auf dem Postweg kommt ja auch nicht alles an.
Kann er das vorschlagen ?

Naja, ich bin jedenfalls glücklich Euch unser Happy End mitteilen zu dürfen und freu mich über Antworten, wenn jemand etwas dazu sagen kann.

Liebe Grüße aus dem Norden  Zwinkernd

MyBoo

Änderung:
Bitte keine Schleichwerbung für eine bestimmte Ersatzkasse Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 29.01.2007 um 13:58:11 von ronny »  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.01.2007 um 13:56:04
 
myboo schrieb am 28.01.2007 um 15:15:58:
Kann er der Botschaft auch sagen, dass ich weitere Bilder, Emails,Chatprotokolle und meine Tagebücher in meiner ABH vorlegen kann ?


Unabhängig davon, was in der Auslandsvertretung gesagt wird, bringst Du die Unterlagen zur ABH mit...

Gruß, ULF
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Antwort #2 - 29.01.2007 um 23:48:56
 
Hallo Ulf,

vielen Dank für deine Antwort, ich warte mal den Brief der ABH ab und dort steht ja sicherlich drin, was ich mitbringen soll und ich denke mein Sachbearbeiter wird vielleicht wissen, wie es sich mit der Krankenkasse verhält, aber soweit ist es ja auch noch gar nicht.

SORRY, dass ich namentlich die Kasse genannt habe, ich habe nicht weiter drüber nachgedacht.  Traurig

Eigentlich sollte man gar nicht so viel über andere Paare lesen, denn dann fängt man automatisch an negativ zu denken und dann überkommt mich manchmal so ein Anflug von Mitteilungsbedürfnis.  Zwinkernd

Im nachhinein finde ich meinen Post eigentlich sogar recht überflüssig.

Es sind ja noch gar keine Probleme aufgetaucht und ich erwarte auch keine.
Geduld sollte man schon aufbringen und im Grunde weiss man das ja auch vorher.  

Im Großen und Ganzen werden die Behörden schon wissen, was sie tun.

Gruß

MyBoo
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Antwort #3 - 10.03.2007 um 16:30:01
 
Hallo  Griesgrämig bin sehr traurig.......kann mir jemand bitte die Fragen beantworten ?

Wir hatten die zeitgleiche Befragung am 14.2.2007 und meine ABH konnte mir an dem Tag immer noch nicht sagen, ob der kleine Zettel der Botschaft an der Heiratsurkunde eine Bedeutung hat oder wer demnach sagen kann, ob die Ehe gültig ist.Es geht hier um den 2. Satz des angetackerten Zettels.

Zettel:

Legalisation

Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift des Beamten der Konsularabteilung des Marokkanischen Aussenministerium sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gem. § 13 Abs. 2 KG bestätigt.

Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme, der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde verbunden.

Botschaft der BRD
Rabat d...Stempel usw.

Ich habe daraufhin meine Ausländerbehörde per Mail angeschrieben, um zu fragen, ob er nun die Urkunde akzeptiert. Hatte ihm vor der Befragung auch schon per Mail geschickt, wo er nachlesen kann, dass Marokkos Personenstandsurkunden gültig sind, aber er wollte trotzdem die Botschaft am Tag der Befragung per Fax fragen und ebenfalls dann unsere Befragung vergleichen und dann so schnell wie möglich mir sagen, ob ja oder nein, denn ich würde ja sicherlich auch ein Familienbuch anlegen wollen später. Er würde die Befragung nur machen, weil es ja so viele schwarze Schafe gibt und macht er immer so, hat nix mit Scheineheverdacht zu tun. Klang sehr hilfsbereit an dem Tag.

Fand ich ja ganz nett von ihm, denn ich bin darauf angewiesen die Gültigkeit so schnell es geht zu erfahren, da ....

1. Ich vor meiner Hochzeit in Marokko titulierten Ehegattenunterhalt seit 5 Jahren beziehe und das in Höhe von umgerechnet inkl. KK und Steuererstattung 750 Euro pro Monat, was ja nicht wenig ist und mein Ex-Mann Klage einreichen wollte, um den Titel bei neuer bestehenden Ehe von mir abändern muss vor Gericht.
Ich kann ja verzichten aber nicht abändern, was ist wenn nix gültig ist ???
2. Dann auch der titulierte Unterhalt meines Sohnes neu berechnet wird evtl. auch der meiner studierenden Tochter, da ihr Bafög dann sinken würde, da mehr Verteilungsmasse vorhanden ist, wenn ich wegfalle, aber !
3. Wenn meine Urkunde besser Heirat nicht anerkannt ist, ich natürlich weiterhin Unterhalt bekommen würde, worauf ich nicht verzichten darf, wenn ich Hartz 4 benötigen würde.
4 Benötige ich Hartz 4 als Übergangslösung, weil mein Chef seinen Arbeitsvertrag mit mir über die Stundenzahl nicht eingehalten hatte und der Vertrag nun durch anraten der Arge durch Rechtsanwalt geprüft wurde und sollte mein Gehalt nicht gezahlt werden, ich Klage einreichen muss.
Kann ich ja alles beweisen !

Der Arbeitsvertrag ist gültig, Gehalt steht noch aus, Kündigung zum 31.03. wurde aber erst nach der Befragung schriftlich mitgeteilt und ich kann erst zum 1.4. sinnvoller Weise eine andere Arbeitsstelle anfangen, wenn ich was finde.

Hängt also alles miteinander zusammen und ich habe natürlich auch mit meinem Mann über die Befragung gesprochen, aber als er mir zum 100 ten Mal sagte, dass die Frau in der Botschaft meine Jobgeschichte "Zuhause sitzen,Vertrag haben,aber nicht zur Arbeit müssen, trotzdem Anspruch auf Gehalt haben" nicht nachvollziehen konnte, da hab ich meiner ABH mal die ganze Sachlage erklärt per Mail und bin da wirklich absolut ins Detail gegangen und hab all das private Dilemma warum ich nicht vorher 5x in Marokko war usw. mitgeteilt. Die Situation der Arbeitsstelle erklärt, die auch durch die Presse ging, dass die Firma mit Staatsanwaltschaft zu tun hatte "Grossrazia" und ich habe dann noch Kleinigkeiten aus der Befragung aufgegriffen, um diese richtig zu stellen.
Hatte tatsächlich wegen komischer Fragestellung meine Bekannte mit der ich hingeflogen bin und die ich vorher aber nie gesehen hatte persönlich komplett vergessen, weil ich meinte es ging um Freunde, die er oder ich schon lange kennen.

Jedenfalls bekam ich nur eine kurze email zurück, dass meine ABH am 26.2. eine Stellungnahme zur Botschaft nach Marokko geschickt hat und ich dort für weitere Informationen nachfragen soll und letztendlich die "Entscheidung" bei der Botschaft liegt.

Gelesen, getan und einfach mal alles an die Botschaft weitergeleitet mit Text, dass ich wissen muss, ob die Urkunde gültig ist und nochmal die Arbeitssituation usw. erklären möchte.


Ich habe das so freundlich geschrieben und drum gebeten Antwort zu erhalten.
Kann sein, meine Mail kam nicht rechtzeitig an, oder wurde nicht gelesen, oder es interessiert dort niemanden und das einzigste was ich weiss ist, dass die Frau in der Botschaft krank war in der Woche, aber die Ablehnung da noch nicht rausgegangen sein kann.
Ich habe bis heute keine Antwort der Botschaft bekommen, allerdings hat mein Mann gestern eine Ablehnung des Visums bekommen und ich denke meine Mail wurde nicht mehr berücksichtigt oder es war sowieso ein Fehler, aber ich wollte auch nicht, dass wegen Unwissenheit falsch über uns geurteilt wird.

Es wurde der Standardtext geschrieben kurz und knapp.

Ihr Antrag vom.....

Sehr geehrter Herr ............

die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der ausländerrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werden kann.
Die Ablehnungsgründe lauten wie folgt :
Zweifel am Bestehen einer Schutzwürdigen ehelichen Lebensgemeinschaft.

Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift.


Gestern erreichte ich dann durch Glück, nachdem ich das hörte, die Ausländerbehörde per Anruf, aber nicht meinen Sachbearbeiter und fragte, was nun zu tun sei und wer denn Nein gesagt hätte ??!!

Sie sagte , sie dürfe mir keine Auskunft geben, wer es abgelehnt hat und auch nicht was jetzt zu tun sei, auf dem Schreiben der Botschaft müsste eine Rechtsmittelbelehrung stehen. Leider hatte ich um die Uhrzeit noch nicht das Original selbst gelesen.

Es steht keine drauf und als ich ihr sagte, dann muss ich ja wohl Remonstration machen, meinte sie, auch das dürfe sie mir nicht sagen, aber da ich das ja selbst weiss, wird es der richtige Weg sein, er kann es auch in französischer Sprache selbst tun bei der Botschaft. Ich bezweifel aber, dass er weiss wie er inhaltlich vorgehen soll. Ein Beispiel habe ich ihm zwar geschickt, aber er kennt doch gar nicht unsere behördliche Vorgehensweise.
Mehr wollte und konnte sie mir nicht sagen.

Meine Fragen lauten nun:

1. Darf sie mir wirklich keine Auskunft geben, wer abgelehnt hat, ich lese oft etwas anderes ?
2. Warum teilt mir von den Behörden niemand mit, ob jetzt meine Urkunde gültig ist, oder nicht ?
3. Kann er das auch auf französisch machen oder ist es besser, wenn ich es auf Deutsch schreibe , ihm all das schicke und er es unterschreibt ???
Oder Vollmacht von ihm und alles selbst mache ?
4. Aus welcher Sicht schreiben ? Unsere Sicht, meine oder seine Sicht, da es sein Visum ist ?
5. Ich wollte Fotos usw. in meiner ABH zeigen, die er aber keineswegs sehen wollte. Soll ich einfach nochmal hingehen mit allem was ich habe ?
6. Ist es sinnvoll alle Mails, Chatprotokolle und wenn noch so privat vorzulegen oder ist es besser, weil es sehr viel ist, damit direkt zur Botschaft zu gehen ?
Ihn hinschicken mit allem, was wir haben und persönlich abgebeben?
Ich habe mal gelesen Päckchen nehmen die nicht an.
7. Oder sollte ich lieber gleich einen Anwalt einschalten, aber das ist nicht in meinem Sinne, da ja der Unterhalt schon über Anwalt läuft, die Arbeitssituation ebenfalls und ich nicht weiss, ob ich dafür auch nochmal Prozesskostenhilfe erhalten kann, da es ja um das Visum meines Mannes geht ???

Jetzt erst kann ich wirklich nachempfinden, wie man sich fühlt, wenn eine Behörde darüber urteilt, ob man den richtigen Mann geheiratet hat und wie schwierig all das sein kann.
Ohne Job kein Geld, mit Arbeit keinen Urlaub um hinzufliegen und wieso sollte ich bei tituliertem Unterhalt in Höhe von 12.000 Euro im Jahr eine Scheinehe eingehen ? So ein Blödsinn, dann würd ich gar nicht mehr heiraten und hätte diesen ganzen Ärger gar nicht.

Was würdet ihr mir raten oder kann mir jemand meine Fragen beantworten ?

Ich bin wirklich sehr dankbar, wenn ich wüsste was nun rechtens ist und wieso uns gar nichts mitgeteilt wird.

Vielen Dank
MyBoo




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Antwort #4 - 10.03.2007 um 19:04:47
 
Ich glaube nicht, dass jemand denkt, dass du eine Scheinehe eingegangen bist. Habt Ihr vielleicht sogar noch einen großen Altersunterschied?

Ich wünsche dir alles Gute, dass du deinen Habibi bald bei dir hast und ihr zusammen eure Beziehung ausleben könnt.

Liebe Grüße
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Antwort #5 - 10.03.2007 um 19:19:54
 
Hallo Adele,

danke dir.

Nein, ich bin nur knapp 3 Jahre älter als er und ich kann und möchte auch noch Kinder, wenn es dann hier in Deutschland mit Arbeit usw. gut funktioniert.
Ich bin 38 er 35 und da ich meine beiden Kinder früh bekommen habe, wäre auch da nichts im Wege nochmal Nachzügler zu bekommen.
Bin sowieso der geborene Familienmensch.

Die Ablehnung sagt dies doch aber aus, oder was ist genau damit gemeint ?

LG
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Antwort #6 - 10.03.2007 um 19:47:05
 
Ist doch super, dass du noch Kinder willst. Wir haben uns ganz bewußt dafür entschieden, keine Kinder mehr zu wollen. Und wir haben zudem einen gravierenden Altersunterschied.

Allerdings wohnen wir schon länger zusammen und sind seit einer Woche verheiratet. Und irgendwie kann keiner ohne den Anderen. Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich untergehen. Wir vermissen uns schon alleine, wenn wir nur kurz getrennt sind.

Vielleicht ist es bei uns auch etwas anders, da mein Mann noch bis Ende 2008 sowieso Aufenthalt hat und wir halt in Verbindung mit der ABH stehen (sind quasi unsere Nachbarn).

Frage mich nur, wie man eine Scheinehe entkräften soll, wenn man überhaupt keine Gelegentheit bekommt, die Ehe zu leben.

"Am Ende wird alles gut und wenn es nicht gut ist, ist es auch noch nicht das Ende!"

Ich wünsche dir nur das Beste.
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Antwort #7 - 10.03.2007 um 20:01:38
 
Hallo Adele,

meinen Allerherzlichsten Glückwunsch euch beiden. Smiley

mir geht es auch so schlecht, weil ich es bald nicht mehr aushalte ihn nicht zu sehen, aber ich kann hier nicht weg aus Deutschland.
Es war schon so waghalsig meinen Sohn für drei Wochen allein in der Wohnung zu lassen mit 16 und der muss ja zur Schule und jetzt der andere Kram mit Unterhalt und Arbeit.


Ihr habt dann ja zum Glück eine ganz andere Situation.
Meine Tante ist auch mit einem Tunesier verheiratet mit 6 Kindern, aber alle schon groß. Ich kann sogar arabisch kochen. Lach

Ich wünsche euch weitehin viel viel Glück und alles Gute.
Danke für deinen Trost.

LG MyBoo
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Antwort #8 - 10.03.2007 um 21:19:17
 
Hoi,
ohne Euch nahe treten zu wollen:
Gefühlsduseleien bitte per PN. In den Foren
bersprechen wir dann rechtliche Fakten, ok?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #9 - 10.03.2007 um 23:05:28
 
"Die Echtheit der vorstehenden Unterschrift des Beamten der Konsularabteilung des Marokkanischen Aussenministerium sowie des verwendeten Dienstsiegels wird gem. § 13 Abs. 2 KG bestätigt
."

Dies ist die übliche Legalisation, die Echtheit der Urkunde wird nicht bestätigt, sondern die Unterschrift des Beamten und das Dienstsiegel.

Eine komplette Prüfung erfolgt nur bei Legalisation nach § 13 Abs.4 KG, eine Legalisation nach § 13 Abs. 4 KG würde nachfolgendes bestätigen:

"
Mit dieser Legalisation ist keine Bestätigung der Zuständigkeit des Ausstellers zur Aufnahme, der landesüblichen gesetzlichen Form und der inhaltlichen Richtigkeit der ausländischen Urkunde verbunden
"

Im Regelfall ist eine Legalisation nach § 13 Abs. 2 KG ausreichend damit die Urkunde in Deutschland akzeptiert wird. Eine Legalisation nach § 13 Abs. 4 KG erfolgt nur auf besonderen Wunsch oder im Wege der Amtshilfe für deutsche Behörden, da dies besonderen Arbeitsaufwand erfordert, der in der Regel von Vertrauensanwälten geleistet wird und teilweise hohe Kosten verursacht, Kosten die zu erstatten wären.

Ob eine Urkunde anerkannt wird entscheidet die entgegennehmende Behörde, hier das Standesamt. Im Regelafall reicht denen eine Legalisation nach § 13 Abs. 2 KG

1. Darf sie mir wirklich keine Auskunft geben, wer abgelehnt hat, ich lese oft etwas anderes ?
 

Ansprechpartner ist die Botschaft wo der Antrag gestellt wurde, auskunft erhält im Regelfall auch nur der Antragsteller.

2. Warum teilt mir von den Behörden niemand mit, ob jetzt meine Urkunde gültig ist, oder nicht ?


Bitte meine Ausführungen oben lesen. Eine Entscheidung der annehmenden Behörde.

3. Kann er das auch auf französisch machen oder ist es besser, wenn ich es auf Deutsch schreibe , ihm all das schicke und er es unterschreibt ???
Oder Vollmacht von ihm und alles selbst mache ?  
4. Aus welcher Sicht schreiben ? Unsere Sicht, meine oder seine Sicht, da es sein Visum ist ?
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7. Oder sollte ich lieber gleich einen Anwalt einschalten, aber das ist nicht in meinem Sinne, da ja der Unterhalt schon über Anwalt läuft, die Arbeitssituation ebenfalls und ich nicht weiss, ob ich dafür auch nochmal Prozesskostenhilfe erhalten kann, da es ja um das Visum meines Mannes geht ???


Ablehnung erfolgte wegen Verdacht auf Scheinehe.
Deine Problematik mit Reisen verstehe ich schon, aber ein Scheineheverdacht stützt sich wahrscheinlich nicht nur darauf das Du nicht Reisen kannst, dies dürfte man eher verstehen können.

Nach Ablehnung erfolgt die Remonstration, remonstrieren kannst Du (mit Vollmacht) oder Rechtsanwalt (mit Vertretungsvollmacht) oder Antragsteller gegenüber der Botschaft.

Die Ausländerbehörde wird behördenintern beteiligt, Euer Ansprechpartner ist aber die Botschaft, diese entscheidet über das Visa.

Bei einer Remonstration sollte man alles positive, alles was für einen spricht und gegen ein Verdacht auf Scheinehe ist vorbringen, hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
dies können Belege zu Telefonaten sein, Fotos und Rechnungen von gegenseitigen Besuchen
von Familienfeiern etc.
Chat-Protokolle oder E-Mail halte ich persönlich nicht für nötig, dies auch da eine Beweiskraft für E-Mail oder Chat noch nicht offiziell geregelt ist, nicht fälschungssicher, daher kann man per E-Mail auch noch wenig offiziell mit Behörden regeln.





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Antwort #10 - 10.03.2007 um 23:33:49
 
Sorry, noch mal zur Legalisation.
Sorry Standesamt ist falsch in diesem Kontext

Glaube hier (bei diesem Sachverhalt) nicht, das jemand, weder Botschaft noch ABH Zweifel an der Echtheit hat, sonst hätte man dies  (evtl. schon im Legalisationsvermerk) zum Ausdruck gebracht, sicherlich würde man dies dann auch im Ablehnungsbescheid mitteilen.
Man würde auf Legalisation diese Zweifel vermerken und evtl eine genauere Prüfung, eine Legalisation nach § 13 Abs. 4 KG anregen.
Ein Scheineheverdacht dürfte sich auf andere Tatsachen stützen.
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Antwort #11 - 11.03.2007 um 16:28:58
 
Danke schön Einbeck,

ich weiss eigentlich gar nicht mehr was ich dazu sagen soll.  weinend

Ich habe jetzt gehört, dass man nur eine Remonstration machen kann, wenn es auch auf der Ablehnung steht, aber bei ihm steht nichts drauf.
Nichts außer der Text s.o.

Ich kann leider keine weiteren Flugtickets vorlegen, denn ich war ja nur 1 x dort, weil es einfach nicht anders ging, was ich der Botschaft auch schon in einer langen ausführlichen Mail schrieb. Keine Antwort bekommen.

Ein Brief dauert mehrere Tage dorthin und da wir uns ja jeden Tag per Internet sehen und reden, war es unsinnig in unseren Augen.
Wir haben alle Chats und Mails, aber wenn das wirklich keine Beweiskraft ist und später evtl. schon gar nicht vor Gericht, dann haben wir ja jetzt schon verloren.

Ich weiss nicht, wie man Liebe sonst anders beweisen soll.  weinend

Weiss jemand von euch, ob man Prozesskostenhilfe beantragen kann, wenn man am Ende klagen müsste ?

Ich habe durch die Heirat eher Schulden, also nur Dispo etwas überzogen, sonst gute Schufa, da ich ja dachte den Job weiterzumachen und ich denke mal wegen dem langen Urlaub, den ich in Marokko brauchte, das dies auch mit ein Grund war, den Job wieder zu verlieren. naja.... weinend
Beim der 1. Arbeitsstelle fing ich mitte Juni mit Praktikum an, ab Juli Vollzeit aber es waren 8-Monatsverträge und Urlaubsstop für die Neuen bis nach Ende Dezember.

Als ich den Arbeitgeber wechselte sah ich die Chance zu fliegen.
Ich war 11 Jahre mit einem Polizeibeamten verheiratet, habe Kinder groß gezogen, mich ums Haus kümmern müssen und die Oma 5 Jahre gepflegt und mit seinem Schichtdienst war es nicht nötig und möglich meine berufliche Laufbahn zu verfolgen. Versetzungen etc.
Nach der Scheidung hab ich den Einstieg noch nicht dauerhaft gefunden , schon gar nicht mit viel Einkommen und in meinem erlernten Beruf geht auch nix mehr.

Mein Leben habe ich immer nur im legalen Bereich geführt, allein schon durch die Erziehung meiner Eltern ( Vater Beamter Bundeswehr, Ex-Mann Polizist ) hatte ich nie Kontakt zu Menschen, die Asyl brauchen oder in irgendeiner Form kriminell waren, es sei denn ich wusste nichts davon.
Hatte zwar hier dann mal Jemanden kennengelernt, dem ich helfen wollte, aber eher versucht habe ihn auf den richtigen Weg zu bringen und keine rechtswidrigen Dinge zu tun.

Naja, ich hätte nie gedacht, dass mir jemand sowas unterstellen würde, aber der PC ist mein Hobby und mein Mann hat in Marokko 2 Jahre Informatik nebenbei gelernt mit Diplom und dadurch war es irgendwie Schicksal sich per Internet zu treffen.
Ich hatte ihn nur durch Zufall angeschrieben und wo die Liebe hinfällt wurde es eine Beziehung.

Ich weiss, es tut alles nicht zur Sache, aber das wäre wohl alles , was ich so an Argumenten hätte wieso es bei uns Liebe ist und keine Scheinehe.

Zeugen also meine Freunde, die wissen wie es mir erging und wie schwer es war zu ihm zu fliegen , aber das wäre wohl erst vor Gericht wichtig.
Benennen kann ich sie ja.

Wenn wir eine Remonstration schicken, wie lange würde es dann längstens dauern, bis man erneut Antwort von der Botschaft erhält ?
3 Monate, 1 Jahr oder ist das gar nicht abzuschätzen ?

Kann eine Klage dann negativ ausfallen trotz Art.6 GG und er dürfte niemals zu mir kommen ?  weinend

Ich wär froh, wenn mir jemand nochmal eine Einschätzung geben könnte.
Bei uns waren keine Vorstrafen, gar nichts krimenelles, kein Aufenthalt oder Visa-Antrag von ihm woanders, aber ich komme mir verlorener vor, als manch anderer, der hier seine Geschichte schreibt.

Höre nur Negatives, dass es so sinnlos ist, wenn die Scheinehe vermutet wird.

Danke für Eure Antworten

LG MyBoo

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Antwort #12 - 12.03.2007 um 17:38:39
 
Hallo Myboo, kenn das alles sehr gut, -sogar aus Marokko- einschließlich der freundlichen Gespräche bei der ABH. Du hast erst einmal keine Rechte deine eigene Akte einzusehen;nur wenn du einen Anwalt einschaltest und der klagt, erfährst du, warum und wieso diese Einschätzung vorliegt. Das formlose Schreiben haben wir auch erhalten und konnten nichts damit anfangen, außer in nacktes Entsetzen zu verfallen. Aber das interessiert niemanden. Vernünftig wäre es sicher, wenn du es dir irgendwie leisten kannst schon jetzt einen Anwalt einzuschalten, um die seltsamen Schreiben besser einordnen zu können. Mir ging das jedenfalls so. Der Anwalt kann dir auch helfen, die verschiedenen Wege, wie ihr doch noch zu einander kommt, zu finden.  Außerdem kann er die Begründungen, die beim Bescheid aufgrund der Remonstration gegeben werden müssen, rechlich entsprechend würdigen. (Das ist keine Werbung für Rechtsanwalt und co; habe auch mit niemandem in dieser Hinsicht eine Verbandelung) Nur hatt ich den Eindruck,
dass man ein bissschen (aber wirklich nur ein Bissschen ernster genommen wird). Und für die Klage in Berlin brauchst du eh einen.... und dort dauert es lange.
Durch- und Nerven behalten
alles Gute
remich
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Antwort #13 - 12.03.2007 um 17:55:28
 
Zitat:
seltsamen Schreiben besser einordnen zu können.

Man kann so ein Schreiben auch anonymisiert (also keine Namen etc!) in's Forum stellen. Entweder abschreiben oder scannen und dann als Bild.

Grundsätzlich sind die Texte aber nicht SOO schwierig und eine Ex-Polizei-Gattin wird ja auch etwas Behördendeutsch kennen ... Zwinkernd

Zitat:
Ich habe jetzt gehört, dass man nur eine Remonstration machen kann, wenn es auch auf der Ablehnung steht, aber bei ihm steht nichts drauf.
Nichts außer der Text s.o.

Remonstrieren kann man immer, da steht nix auf der Ablehnung. Wenn was draufstehen würde, wäre es die Rechtsmittelbelehrung und dann wäre nicht Remonstration, sondern Klage angesagt (Rem macht man ja, um entweder ein Visum oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen).
Solange man noch beim Remonstrieren ist, ist ein Anwalt sicher noch etwas oversized (ist aber ne pers. Entscheidung!), bei Klage natürlich dann notwendig.
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Antwort #14 - 12.03.2007 um 19:47:42
 
Hallo Remich, danke für deine Meinung, aber ich möchte nicht unbedingt einen Anwalt nehmen, denn ich glaube dann gehen die gleich in Abwehrhaltung, aber das kann natürlich niemand genau wissen. Kann sein, ich verschenke etwas Zeit, aber wenn Klage dann würd es ja sowieso noch ewig dauern, bis ich meinen Mann bei mir haben kann und dann kommt es auf 3-4 Wochen auch nicht mehr drauf an.
Vermisse ihn schrecklich, aber wie Inge schon sagt, kann ich mich ganz gut ausdrücken, was behördliche Anschreiben angeht und ein Anwalt kann vorher auch nichts anderes tun. Mitlerweile ist mir nciht mehr wichtig, wer nein gesagt hat, sondern, dass ich meine Sachlage gut erörtern kann und ich habe auch triftige Gründe gehabt.
Danke dir trotzdem, denn ich glaube manchmal kann es auch daran scheitern, wenn man mit sich selbst nicht auch mal ins Reine geht und versteht wie die andere Seite denkt, aber wer weiss, mag sein, ich werde auch nochmal sehr wütend.
muss ich jetzt durch mit ihm.

Danke


Hallo Inge,
auch dir vielen dank.

ich habe der Botschaft jetzt geschrieben und auch eine Antwort bekommen, dass ich remonstrieren kann und mein Mann schickt auch heute noch eine Vollmacht, die ich auf Deutsch geschrieben habe, per Fax zur Botschaft.
Ich hatte von jemandem gehört, dass erst eine Beschwerde geschrieben werden kann und wenn dann die Antwort kommt, ist eine Remonstration angesagt, aber ich verfasse das Schreiben gleich als Remonstration aber dazu habe ich wirklich eine wichtige Frage.

Ich würde die Remonstration schreiben, sie meinem Mann schicken und von ihm unterschreiben lassen. oder muss ich als Bevollmächtigte auch unterschreiben , dann gehts nur per Fax ???
Meinem Mann habe ich schon die Fotos per Mail geschickt, er will versuchen alle auf Cd zu brennen und sie dann beim Fotografen entwickeln lassen. Er hat nicht so viele, weil wir meine Camera nahmen und ich ein Hochzeitsalbum anlegen will.
Ich traue ausserdem dem Postweg nicht & meine Negative zu senden oder extra dafür nochmal alle entwickeln zu lassen.
Das Tagebuch verschwindet ja ggf. auch, wenn ich es nicht per Kurier verschicke und ich finde es schade, dass ich es nicht hier vorlegen kann bei meiner ABH. Meine Fotos wollte keiner sehen bis jetzt.
Naja, dann eben alle Emails und Chatprotokolle, die wirklich lang sind, aber das Wichtigste wird mein Mann raussuchen, hab ihm alles gesendet.

Muss das jetzt wirklich schon alles zum Remonstrationsantrag dabei gelegt sein, oder kann ich die Beweise von meinem Mann hinbringen lassen, wenn er alles fertig hat und es dort abgeben wird oder zeigen wird, natürlich  mit Aktenzeichen versehen ?

Mehr muss ich vorerst nicht wissen, denn ich muss leider in zwei Tagen meine krebskranke Tante versorgen/pflegen, die hat leider keinen PC oder Internet, wohnt etwas weiter weg und ich weiss nicht wie lange sie meine Hilfe braucht, also würd ich zuerst schnell das R.-Schreiben schicken und er reicht alles in ein paar Tagen nach ?

Ich habe Angst, wenn die Beweise nicht alle sofort mit dabei sind, dass diese dann nicht mehr angenommen werden.

Es wäre mir wirklich sehr wichtig dies noch in Erfahrung zu bringen.


Habt vielen Dank
LG MyBoo



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