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Aufenthaltsgenehmigung, wenn Kind 16 wird? (Gelesen: 3.092 mal)
mifeld
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06.06.2007 um 12:35:53
 
Hallo,
ich bin seit etwas über 3 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet Kuss. Sie ist mit ihrer jetzt 7 jährigen Tochter vor 3 Jahren mit einem Heirats-Visum nach Deutschland gekommen und wir haben hier geheiratet. Die Kleine geht hier zur Schule und spricht nur noch deutsch Augenrollen.

Verwundert war ich jetzt bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, dass meine Frau eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, während meine Stieftochter eine Befristung bis einen Tag vor ihrem 16. Geburtstag hat.
Wie geht es mit der Aufenthaltsgenehmigung meiner Stieftochter weiter, wenn sie 16 ist?
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maki
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Antwort #1 - 06.06.2007 um 12:38:46
 
mifeld schrieb am 06.06.2007 um 12:35:53:
..während meine Stieftochter eine Befristung bis einen Tag vor ihrem 16. Geburtstag hat.
Wie geht es mit der Aufenthaltsgenehmigung meiner Stieftochter weiter, wenn sie 16 ist?

Das ist normal, ab dem 16. Lebensjahr muss sie ihre AE selbst verlängern lassen Zwinkernd
Sie sollte dann eine NE bekommne.

Gruß,

maki
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mifeld
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Antwort #2 - 06.06.2007 um 12:41:07
 
Vielen Dank, das ging ja schnell. Cool

Da brauch ich mir ja keine Sorgen zu machen.
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maki
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Antwort #3 - 06.06.2007 um 12:44:12
 
Ich hab vergessen zu erwähnen, dass es keine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" mehr gibt, dass heisst jetzt Niederlassungserlaubnis, kurz NE.

mifeld schrieb am 06.06.2007 um 12:41:07:
Da brauch ich mir ja keine Sorgen zu machen.

Eben Smiley
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mifeld
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Antwort #4 - 06.06.2007 um 13:05:11
 
Da ich gerade dabei bin, hier noch eine Frage:
Meine Frau hat auch eine jetzt 23jährige Tochter, die in Kenia bleiben mußte. Ich zahle ihren Lebensunterhalt, da sie eine Ausbildung macht, aber auch danach werde ich weiterbezahlen müssen, da Arbeit dort praktisch nicht vorhanden ist. Wenigstens kann ich den Unterhalt von der Steuer absetzen. Es ist schon ärgerlich, da ich ein großes Haus mit mehreren leerstehenden Besucherzimmern habe. Und ihren Unterhalt zahle ich sowieso.

Wir begnügen uns damit, dass sie uns einmal im Jahr im Sommer für 3 Monate besuchen kommt. Ist die Rechtslage noch immer so wie vor 3 Jahren, d.h. keine Chance für Nachzug?
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maki
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Antwort #5 - 06.06.2007 um 13:15:20
 
mifeld schrieb am 06.06.2007 um 13:05:11:
Wir begnügen uns damit, dass sie uns einmal im Jahr im Sommer für 3 Monate besuchen kommt. Ist die Rechtslage noch immer so wie vor 3 Jahren, d.h. keine Chance für Nachzug?

Ich fürchte ja, einzig über den §36 AufenthG wäre es (theoretisch) möglich, allerdings ist dafür eine "außergewöhnliche Härte" nötig, und diese ist ausgesprochen selten Griesgrämig

Sie könnte euch aber bis zu 90 Tage pro Halbjahr besuchen, das wären dann 180 Tage pro Jahr, aber das war damals auch schon so.

Alles in allem hat sich für euch nichts geändert.

Gruß,

maki
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mifeld
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Antwort #6 - 06.06.2007 um 13:27:07
 
Schade, einerseits verstehe ich zwar das Ausländerrecht, das einen Familiennachzug sehr restriktiv behandelt, andererseits frage ich mich natürlich schon, warum unsere große Tochter nicht bei uns wohnen kann.

Einmal im Jahr reicht für ihre Besuche, ist 1. eine Kostenfrage, 2. macht sie ja Ausbildung (kostet 26€ im Monat, in Kenia müssen die Azubis bezahlen) und  3. ist es im Winter hier viel zu kalt. Zwinkernd
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Antwort #7 - 06.06.2007 um 13:35:29
 
Wenn sie eine Hochschulzugangsberechtigung hat, könnte sie versuchen, als Studentin in Deutschland unterzukommen.
Sie könnte auch versuchen, ein Sprachkursvisum zu bekommen, sofern sie belegen kann, dass Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung des von ihr in der Ausbildung angestrebten Berufes nützlich sind und die lokalen Sprachkursangebote nicht ausreichend sind.
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Antwort #8 - 06.06.2007 um 13:43:46
 
mifeld schrieb am 06.06.2007 um 13:27:07:
Schade, einerseits verstehe ich zwar das Ausländerrecht, das einen Familiennachzug sehr restriktiv behandelt,.. 

Naja, nicht wirklich.
Es ist in D gesetzlich nunmal so, das Kinder ab 18 keine Eltern mehr brauchen, da sie auch nicht mehr als "Kind", sondern als Erwachsener angesehen werden.
Da geht natürlich keine FZF mehr.

Ansonsten kann ich otternase nur zustimmen, als Studentin gäbe es eine Möglichkeit.
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mifeld
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Antwort #9 - 06.06.2007 um 13:54:00
 
Zitat:
Es ist in D gesetzlich nunmal so, das Kinder ab 18 keine Eltern mehr brauchen, da sie auch nicht mehr als "Kind", sondern als Erwachsener angesehen werden.


Da hört sich die Familienpolitik der CDU aber ganz anders an. Ich möchte mal sehen, was in Deutschland los wäre, wenn alle Kinder über 18 nicht mehr bei den Eltern leben dürften, sondern allein im Ausland leben müssten, obwohl das so manchen Nesthockern ganz gut täte.

Die anderen Sachen mit Studium oder Sprachkurs sind alle nicht gegeben. Ich habe nicht mehr so lange bis zu Rente und werde dann meine eigene Familienzusammenführung machen, nämlich nach Kenia übersiedeln. Das Leben in Deutschland wird immer unattraktiver.
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DonCamillo
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Antwort #10 - 06.06.2007 um 14:56:29
 
mifeld schrieb am 06.06.2007 um 13:54:00:
Kinder über 18 nicht mehr bei den Eltern leben dürften, sondern allein im Ausland leben müssten,


na ja, der Vergleich hinkt aber, denn in Deinem Fall ist ja die Mutter freiwillig ins
Ausland gegangen und hat ein volljähriges Kind im Heimatland zurück gelassen.
Müssen mußte sie ja nicht !  Zwinkernd

Beim Kindernachzug geht es dem Gesetzgeber in der Hauptsache darum, die Familieneinheit soweit herzustellen, als das dies voraussichtlich nicht zu Lasten der
Allgemeinheit geht. Man geht davon aus, dass Kinder unter 16 Jahren sich noch voll
integrieren können und die älteren Kinder nicht mehr (Schulpflicht, Berufsausbildung ...).

DC
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mifeld
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Antwort #11 - 06.06.2007 um 17:18:31
 
Zitat:
na ja, der Vergleich hinkt aber, denn in Deinem Fall ist ja die Mutter freiwillig ins
Ausland gegangen und hat ein volljähriges Kind im Heimatland zurück gelassen.
Müssen mußte sie ja nicht !  


Haste auch wieder recht. Zwinkernd

Aber auch ich kann freiwillig ins Ausland gehen und meine in Deutschland erarbeitete Rente dort ausgeben. Cool
In Deutschland bleiben muß ich ja nicht. Cool
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