Guten Abend,
zunächst vielen Dank für diese Möglichkeit zu solch haarigen Themen Hilfestellungen zu finden.
Hier meine Fragen:
1999 habe ich einen Ägypter kennen gelernt und im Jahr 2001 in Ägypten geheiratet. Diese Ehe wurde durch die deutsche Botschaft in Kairo legalisiert und es wurde dann auch in Deutschland in Stammbuch angelegt.
Meine Ehe verlief zunächst sehr glücklich, bis 2004 bei meinem Mann Bipolarität diagnostiziert wurde, vielleicht besser noch unter dem Begriff manisch-depressiv bekannt. Ich schreibe dies nur deshalb, weil ich nicht von meinem Mann ausgenutzt wurde, um ein Visum zu ergattern oder sich sonstige Vorteile zu erschleichen. Unsere Probleme entstanden rein durch seine Krankheit.
Bei der Eheschließung hat mein Mann ein Dokument unterzeichnet, in dem er darauf verzichten musste, eine Zweitfrau zu nehmen, da dies nach deutschem Recht nicht möglich ist.
2004 ist mein Mann aus der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik geflüchtet und dann nach Ägypten zurückgekehrt und sich zeitweise dort einer Behandlung unterzogen, die aber nicht anspricht. Er hat nur noch besuchsweise in Deutschland bei mir gelebt, ich habe so viel Zeit wie es mir möglich war in Ägypten verbracht.
In manischen Phasen neigt mein Mann stark zu Agression und es kam auch zu Übergriffen. Weiter ist eines seiner Symptome, dass er kein Verhältnis mehr zu Geldausgaben hat und auch keine sexuelle Steuerung. Ich habe dann erfahren, dass er eine offziell eingetragene Eheschließung mit einer Ägypterin eingegangen ist, die jetzt aber wieder beendet ist. Zusätzlich hat er eine ganze Anzahl von auch in Ägypten nur beschränkt anerkannten Kurzehen, die durch eine Vereinbarung vor einem Rechtsanwalt geschlossen werden, gehabt, bevorzugt mit russischen Touristinnen. Da die Situation für mich nicht mehr tragbar ist, will ich mich scheiden lassen, ein Vorhaben, dem er momentan in keinster Weise zustimmt, da ich ja für seine Vorsorgung aufkommen muss und er auch alles Geld aus unserem Geschäft für sich behalten kann.
Meine Frage: Hat diese Zweitehe Auswirkungen auf meine Ehe in Deutschland, besteht eventuell die Chance einer Annullierung statt einer Scheidung.
Frage 2: Wenn ich auf meine Ansprüche in Ägypten verzichte und mir damit die Scheidung nach ägyptischem Recht erkaufe, was unter Umständen möglich ist, wird diese Scheidung dann in Deutschland ähnlich unkompliziert anerkannt wie die Eheschließung oder muss hier noch ein gesondertes Verfahren angehängt werden.
Frage 3: Welche Schritte muss ich unternehmen? Mein Mann ist noch bei mir gemeldet, er hat sich seit 2005 nicht mehr in Deutschland aufgehalten, wir sind auch noch nicht als getrennt lebend auf meiner Steuerkarte eingetragen, da ich lange Zeit immer noch auf eine Besserung hoffte.
Mit vielen Dank für die Geduld beim Lesen und jegliche Bemühungen
Kareema