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Leben in Deutschland, verdienen im Ausland (Gelesen: 4.399 mal)
Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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27.01.2007 um 13:41:40
 
Hallo zusammen!

Ich habe einen Zweifel und hoffe, ihr könnt mir helfen:

Es geht darum, dass ich seit 2 Jahren in Deutschland lebe, habe Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, aber leider Gottes noch keinen Job. SO bin ich immer noch auf Harz IV angewiesen.
An anderer Seite, ich habe einen kroatischen Pass und in Kroatien bin ich nicht abgemeldet. Was kann mir hier passieren, wenn ich dort eine Nebentätigkeit hätte? Oder eine Firma günden würde?! Würde jemand das kontrolieren?! Die Frage ist vor allem, weil ich nicht weiss, ob ich überhaupt viel Geld verdienen kann und aus diesem Grunde möchte am Anfang Harz IV nicht verlieren.

Da ich mit einem deutschen Mann verheiratet bin, will ich dass wir weiterhin hier leben.
Schliesslich wurde es mir in AB gesagt, dass ich Deutschland nicht länger als 6 Monate verlassen darf. Ich habe extra gefragt - und wenn ich anderswo einen Job finde? - Na ja, auch dann; sie verlieren Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Wie ich das sehe, bin ich gezwungen hier zu leben, auch wenn ich einen Job im anderen Land bekommen würde?!

Ich habe ein Visum für 3 Jahre bekommen (befristet und habe es nach der Heirat gekriegt).

Herzlichen Dank für eure Tips!
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maki
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Antwort #1 - 27.01.2007 um 15:44:31
 
Hallo Ogi,

ich bin kein Experte, aber was du da vorhast..
Zitat:
Was kann mir hier passieren, wenn ich dort eine Nebentätigkeit hätte? Oder eine Firma günden würde?! Würde jemand das kontrolieren?! Die Frage ist vor allem, weil ich nicht weiss, ob ich überhaupt viel Geld verdienen kann und aus diesem Grunde möchte am Anfang Harz IV nicht verlieren.

.. ist sicherlich NICHT in Ordnung, hier Hartz 4 beziehen und in Kroatien arbeiten und Geld verdienen...

Du musst dich nur entscheiden, was willst du?
Hier, oder in Kroatien leben?

Falls du in Kroatien leben möchtest, wirst du deine AE verlieren, das ist aber kein Beinbruch, denn du als Ehegattin eines deutschen hast Anspruch auf ein Familienzusammenführungsvisum das du jederzeit beantragen könntest.
Abgesehen davon darfst du als Kroatin dich ohne AE und ohne Visum 3 Monate (ich glaube pro 6 monate) in D aufhalten, allerdings darfst du dann nicht hier Arbeiten.

Gruß,

maki
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Ogi
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Antwort #2 - 27.01.2007 um 16:07:26
 
Das stimmt alles, aber das Problem ist, dass ich nicht getrennt von meinem Mann leben darf.
Sonst wird die Ehe sofort als Scheinehe betrachtet.

Mein Mann hat auch einen gut bezahlten Job im Ausland gefunden und wir dürfen einfach nicht umziehen, weil die ganze Prozedur wegen Visum ginge dann von Anfang an!
Als ob dem deutschen Staat besser ist, dass ich hier mit meinem Mann sitze und Harz IV bekomme, als irgendwo anders zu arbeiten, nur aus dem Grund, dass es kein Scheinehe ist.
Ist das die Strafe, dass ich einen Deutschen geheiratet habe?!
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maki
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Antwort #3 - 27.01.2007 um 16:15:46
 
Ich verstehe nicht ganz was du sagen möchtest Ogi,
Zitat:
Da ich mit einem deutschen Mann verheiratet bin, will ich dass wir weiterhin hier leben.

Du sagst das du hier leben willst weil dein Mann hier lebt.
Auf der anderen Seite aber willst du länger als 6 Monate von deinem Mann getrennt Leben um in Kroatien zu arbeiten:
Zitat:
Schliesslich wurde es mir in AB gesagt, dass ich Deutschland nicht länger als 6 Monate verlassen darf.


Ich kann nicht ganz erfassen worum es dir geht, hier bei deinem Mann Leben oder in Kroatien für mehr als 6 Monate arbeiten?


Zitat:
Mein Mann hat auch einen gut bezahlten Job im Ausland gefunden und wir dürfen einfach nicht umziehen, weil die ganze Prozedur wegen Visum ginge dann von Anfang an!

Na und? Das machen viele, aber die haben nicht den Vorteil den ihr habt, denn du brauchst kein Visum um ihn hier zu besuchen.
Dürfen tut ihr schon, nur wollen müsst ihr selber Zwinkernd

Zitat:
Als ob dem deutschen Staat besser ist, dass ich hier mit meinem Mann sitze und Harz IV bekomme, als irgendwo anders zu arbeiten, nur aus dem Grund, dass es kein Scheinehe ist. 

Die Entscheidung ist deine, du wirst nicht gezwungen
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Ogi
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Antwort #4 - 27.01.2007 um 16:25:05
 
maki schrieb am 27.01.2007 um 16:15:46:
Auf der anderen Seite aber willst du länger als 6 Monate von deinem Mann getrennt Leben um in Kroatien zu arbeiten


Ich möchte nicht in Kroatien leben. Ich will nur dort eine Firma registrieren. Es ist viel günstiger als in Deutschland zu machen.

Es ist mir völlig bewusst, dass es unfair gegen dem deutschen Staat ist, aber anders kann ich auch nicht machen.
Deswegen, kann mich jemand aus Deutschland in Kroatien überhaupt kontrolieren?!
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maki
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Antwort #5 - 27.01.2007 um 16:33:14
 
Zitat:
Es ist mir völlig bewusst, dass es unfair gegen dem deutschen Staat ist, aber anders kann ich auch nicht machen.

Halte ich für eine faule Ausrede!
Du könntest ja ehrlich sein und deine Einkünfte den deutschen Behörden melden.
Wieso kannst du das nicht machen?

Zitat:
Deswegen, kann mich jemand aus Deutschland in Kroatien überhaupt kontrolieren?! 

Du scheinst dir nicht bewusst zu sein das hier auf i4a keine Hilfe für Beschiss gegeben wird!  Ärgerlich
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Antwort #6 - 27.01.2007 um 16:36:34
 
maki schrieb am 27.01.2007 um 16:33:14:
Du könntest ja ehrlich sein und deine Einkünfte den deutschen Behörden melden.
Wieso kannst du das nicht machen?



Welchen Behörden, wenn ich Steuern in Kroatien bezahle?
Oder einfach im JobCenter sagen "ich will kein Harz IV mehr"?!
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maki
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Antwort #7 - 27.01.2007 um 16:39:43
 
Zitat:

Welchen Behörden, wenn ich Steuern in Kroatien bezahle?

Die Behörden, die dir hier Hartz 4 zukommen lassen Zwinkernd

Zitat:
Oder einfach im JobCenter sagen "ich will kein Harz IV mehr"?!

Ganz genau!
Du bist sowieso verpflichtet Meldung zu machen wenn sich deine Einkommensverhältnisse ändern.

Es ist doch kein Problem eine Firma im Ausland zu haben wenn man die meiste Zeit hier lebt.
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Antwort #8 - 27.01.2007 um 16:52:19
 
maki schrieb am 27.01.2007 um 16:39:43:
Du bist sowieso verpflichtet Meldung zu machen wenn sich deine Einkommensverhältnisse ändern.



Hat damit was Finanzamt zu tun?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.01.2007 um 19:50:13
 
Ogi schrieb am 27.01.2007 um 13:41:40:
Es geht darum, dass ich seit 2 Jahren in Deutschland lebe, habe Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, aber leider Gottes noch keinen Job. SO bin ich immer noch auf Harz IV angewiesen.
An anderer Seite, ich habe einen kroatischen Pass und in Kroatien bin ich nicht abgemeldet. Was kann mir hier passieren, wenn ich dort eine Nebentätigkeit hätte? Oder eine Firma günden würde?


Für Fernbleiben von Deiner deutschen Hauptwohnung brauchst Du eine Vorabgenehmigung Deiner SGB II-Behörde.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.01.2007 um 19:51:36
 
Ogi schrieb am 27.01.2007 um 16:52:19:
Hat damit was Finanzamt zu tun?


Wenn Du erhebliche Einnahmen hast, ggf. ja.

Aber schon ab 100 EUR im Monat ist es für Deine deutschen Sozialleistungen relevant.

Gruß, ULF
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