Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 8.598 mal)
Polly Styrene
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #15 - 30.01.2007 um 20:33:14
 
Meine Frau arbeitet auch, 346 Euro brutto/netto. Wegen eines anerkanntes Rückenleiden kann sie nicht mehr. Zudem haben wir ein 2jähriges Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Wir haben heut erfahren, aufgrund der ZUVERDiENSTREGELN kriegen wir noch 288 Euro ALG2.
Die Arbeitsverträge sind unbefristet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #16 - 30.01.2007 um 20:45:00
 
maki schrieb am 28.01.2007 um 21:06:27:
Hi kwaku

Hier liegt meiner Meinung nach dein Denkfehler Zwinkernd

§28 (1) regelt die vergabe von AEs, da steht das §5(1) keine Rolle spielt.
§28 (2) regelt die Vergabe von NEs, da steht nicht das §5 (1) keine Rolle spielt Zwinkernd

Mit anderen Worten, die AE wird verlängert(Anspruch), zur NE fehlt aber noch die Sicherstellung des LU.


Hi,

stimmt zwar, aber auch wieder nicht ganz, denn in § 28 abs. 2 AufenthG
steht auch
- kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Dieser liegt vor, wenn der Ausländer für sich oder seinen Familienangehörigen Sozialhilfe in Anspruch nimmt (§ 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG).

So wird insgesamt ein Schuh daraus und deshalb wird lediglich befristet verlängert. Ich denke es ist auch nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass sonst der Staat ein lebenslanges Sozialgehalt garantiert !

uuhps, bevor gemeckert wird:
Ausgewiesen wird bei diesem SV nicht. Man spricht lediglich von einem Ausweisungsgrund.  Zwinkernd


DC

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #17 - 30.01.2007 um 21:04:57
 
Zitat:
stimmt zwar, aber auch wieder nicht ganz, denn in § 28 abs. 2 AufenthG
steht auch
- kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Dieser liegt vor, wenn der Ausländer für sich oder seinen Familienangehörigen Sozialhilfe in Anspruch nimmt (§ 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG).

So wird insgesamt ein Schuh daraus und deshalb wird lediglich befristet verlängert. Ich denke es ist auch nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass sonst der Staat ein lebenslanges Sozialgehalt garantiert !

uuhps, bevor gemeckert wird:
Ausgewiesen wird bei diesem SV nicht. Man spricht lediglich von einem Ausweisungsgrund.  Zwinkernd


Hoi,
ich meckere aus einem anderen Grund:
Ich sehe im Sachverhalt nicht, dass Sozialhilfe in Anspruch
genommen wird. ALG II ist keine Sozialhilfe. Meines Erachtens
kommt eine Versagung nur über § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
in Betracht (wie Maki richtig anmerkte, findet der bei § 28
Abs. II Anwendung). Hier ist allerdings zu prüfen, ob eine
Ausnahme von der Regel in Betracht kommt. Eine Ausnahme
sehe ich allerdings bei vorstehendem Sachverhalt nicht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #18 - 31.01.2007 um 07:42:29
 
Polly Styrene schrieb am 30.01.2007 um 20:33:14:
Meine Frau arbeitet auch, 346 Euro brutto/netto. Wegen eines anerkanntes Rückenleiden kann sie nicht mehr.


Könnte dies nicht eventuell doch eine Ausnahme von der Regelversagung begründen?

(Müsste sicher einzelfallbezogen geprüft werden.)

=schweitzer=







Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Polly Styrene
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #19 - 31.01.2007 um 07:49:39
 
Sehr interessant, die Diskussion zu verfolgen.

Übrigens --da bitte ich die Fach Leute einmal drauf zu achten-in dem Ablehnungsbescheid stand als Hauptablehnungsgrund sinngemäss:
"Es ist nicht zu erwarten, dass die Eheleute  X jemals eine Arbeitsstelle bekommen werden", "Sie haben sich um Arbeit nie bemüht".
Beides stimmt micht. Wir waren 2002 extra in eine andere Stadtvgezogen, ich wurde aber in der Probezeit gekündigt. Ich hatte eine Ordner von unendlich vielen abgelehnten Bewerbungen vorliegen,  nahm erfolgreich an Umschulung und Qualifikationen teil, gehe aber mit 45 Jahren kaum die Möglichkeit mehr AUF EINEN aRBEITSPLATZ und habe nach langem Suchen doch einen gefunden. Das hätte niemand gedacht. Nur aufgrund von "hohen Freibeträgen"e rhalten wir noch 288 Euro Geld von Amt.

Unswr Kind ist 2 Jahre alt--soll seine Mutter immer befristet haben??

Das ist doch unmenschlich.
Worauf ich hinaus wollte, ist, nun ist doch die Argumentation widerlegt, von "nicht arbeiten wollen". 300 vergebliche Bewerbungen und dann der Erfolg sprechen deutliche eine Sprache.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Polly Styrene
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #20 - 31.01.2007 um 07:54:26
 
schweitzer schrieb am 31.01.2007 um 07:42:29:
Könnte dies nicht eventuell doch eine Ausnahme von der Regelversagung begründen?

(Müsste sicher einzelfallbezogen geprüft werden.)

=schweitzer=




wir dachten das vorher auch. Sie war sogar 2004 von ABH zu Amtsarzt geschickt worden, der ihr höchstens halbtagsarbeit in ihrem Bereich bescheinigte. Aufgrund fehlende Qualis kann sie ja auch nur so arbeiten.
Der SB ging kalt darüber hinweg.

Freunde von uns haben uns geholfen--es gibt in dr BRD noch viele anständige Bürger. So dass wir vor dem Amtsgericht dagegen klageb konnten mit einem hier sehr angesehenen Anwalt, der hat auch den Fall Saado gemacht.

Gibt ies vielleicht Gerichtsurteile in ähnlicher Sache und hat jmand einen Link??

Wie gesagt: Ich verdiene nun bei vollSVpflichtiger Stelle 1040 brutto, meine Frau 346 und Kindergeld.
Unbefristeter Arbeitsvertrag.

Änderung:
Hab mal das Zitat geflickt , Ronny Zwinkernd








Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.01.2007 um 08:05:30 von ronny »  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #21 - 31.01.2007 um 08:10:21
 
schweitzer schrieb am 31.01.2007 um 07:42:29:
Könnte dies nicht eventuell doch eine Ausnahme von der Regelversagung begründen?

(Müsste sicher einzelfallbezogen geprüft werden.)

=schweitzer=


Hoi,
war auch mein erster Gedanke und Du hast natürlich
Recht, dass das einzelfallbezogen geprüft werden muss.
Allderdings werfe ich jetzt schon in den Raum, dass der
Lebensunterhalt ggf. auch durch den Gatten sicherge-
stellt werden kann.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #22 - 31.01.2007 um 08:36:22
 
Klar Mick, das stimmt natürlich.

Andererseits geht es mir so, wenn ich Polly Styrones Posts hier lese, dann glaube ich zu erkennen, dass sich beide Partner trotz sehr schwieriger Bedingungen (Frau offenbar nur eingeschränkt erwerbsfähig, Mann nicht mehr "ganz jung", deshalb mit größeren Problemen als andere, auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig Fuß fassen zu können; Bereitschaft nachgewiesen, auch einen Umzug in Kauf zu nehmen, um die Lebensunterhaltssicherung so weit wie möglich aus eigener Erwerbstätigkeit zu sichern) sehr bemüht haben und bemühen den einschlägigen Integrationsanforderungen gerecht zu werden - im Gegensatz zu so manch anderen, die viel lauter fordern und sich ansonsten kaum bewegen und fortgesetzt nur schauen, was die Sozialleistungen so hergeben.

Will sagen - ich würde mir wünschen, dass bei einer einzelfallbezogenen Prüfung solches Bemühen mehr gewürdigt würde, wirklich eine Gesamtschau auf den Fall (im Vergleich zu anderen) betrieben wird -dann wäre es wohl so manches mal und auch öfter als i.d.R. praktiziert, möglich und m.E. auch gerechtfertigt, Integrationsbemühungen unter Abweichung von der Regelversagung zu honorieren.

Wir sind da wieder beim alten Thema der Ermessensausübung, welches hier natürlich nicht zu knacken ist, eben weil es da neben der Spezifik des Einzelfalles auch um Sachbearbeiter geht, die als Menschen so verschieden sind, wie du und ich.

Ich weiß, dass das hier nicht wirklich weiter hilft, oder doch??

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.01.2007 um 08:47:57 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #23 - 31.01.2007 um 08:45:42
 
Zitat:
Wir sind da wieder beim alten Thema der Ermessensausübung, welches hier natürlich nicht zu knacken ist, eben weil es da neben der Spezifik des Einzelfalles auch um Sachbearbeiter geht, die als Menschen so verschieden sind, wie du und ich.


Und,...

....was auch nicht vergessen werden darf:

Wir hören hier immer nur eine Seite Zwinkernd

BTW:

Auch bei einer Ermessensentscheidung sollte eine Prognose mit einfließen, und ich meine im Thread gelesen zu haben, dass der Job erst ab dem 01.03. läuft.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Polly Styrene
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #24 - 31.01.2007 um 11:00:37
 
Zum letzten Beitrag:
Wir starten wirklich erst zum 1/03/07. Die Arbeitsverträge liegen vor.
Und wir WÜRDEN auch darauf eingehen, wenn es eine Refelung GÄBE, nach der wir erstmal eine gewisse Zeit unsere Arbeitsmotivation unter Beweis gestelt haben.

Unser SB ist das schlimmste, den wir bekommen konnten. Bei meiner Einbürgerung vor zig Jahren war das alles noch humaner.
Der lehnt uns garantiert ab, unser Anwalt hat gesagt, der ist immer so und manche vermuten ihn in radikalen Kreisen.

Es bleibt uns also letztlich nichts anderes üblich, als de Weg mit dem Anwalt ***********zu gehen, der hier eine Kapazität ist, aber kaum erreichbar ist.

Mehr können wir nicht tun, vielleicht sieht das Gericht das ähnlich. Dann muss der SB ihr den Titel geben.

Änderung:
Bitte keine Realnames bei den Hinweisen auf Anwälte. Danke . Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.01.2007 um 11:20:38 von ronny »  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #25 - 31.01.2007 um 11:06:46
 
Das Gericht wird vermutlich nur prüfen können, inwieweit der SB im Zweifel ermessensfehlerhaft gehandelt hat. Vielleicht helfen aber im Vorfeld doch die aufgezeigten Gesichtspunkte, die in ihrer Gesamtheit ja (noch mal ) vorgetragen werden könnten. Da Ihr unbefristete Verträge habt, dürfte zumindest nach überstandener Probezeit, die von ronny hier angesprochene Prognose möglich sein.

Mehr als Daumendrücken geht hier nun nicht mehr ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollzeitjob-Hartz4-Niederlassungserlaubnis
Antwort #26 - 31.01.2007 um 11:07:30
 
Zitat:
Dann muss der SB ihr den Titel geben.

Du gehst immer noch von einem Anspruch aus, der aber nicht besteht.
Die einzige Möglichkeit wäre eine Ermessenentscheidung... zumindest bei der jetzigen Situation.

Ansonsten:
Arbeiten gehen, dann nach 3 Monaten dann mit Gehaltsnachweisen wieder vorsprechen. Es ist egal wer das Geld verdient, solange genug da ist.
Wenn es dann immer noch nicht klappt, kann man ja immer noch andere Mittel einsetzen.
Ich bin natürlich nicht damit enverstanden das ihr im Schreiben des SB dargestellt werdet als ob ihr nicht Arbeiten wolltet.
Du solltest dir aber Überlegen, das eure Chancen im Moment sehr gering sind.
Mit Arbeit, ändert sich das Zwinkernd

Viel Erfolg,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema