schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt.
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*** Mecklenburg-Vorpommern Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Klar Mick, das stimmt natürlich.
Andererseits geht es mir so, wenn ich Polly Styrones Posts hier lese, dann glaube ich zu erkennen, dass sich beide Partner trotz sehr schwieriger Bedingungen (Frau offenbar nur eingeschränkt erwerbsfähig, Mann nicht mehr "ganz jung", deshalb mit größeren Problemen als andere, auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig Fuß fassen zu können; Bereitschaft nachgewiesen, auch einen Umzug in Kauf zu nehmen, um die Lebensunterhaltssicherung so weit wie möglich aus eigener Erwerbstätigkeit zu sichern) sehr bemüht haben und bemühen den einschlägigen Integrationsanforderungen gerecht zu werden - im Gegensatz zu so manch anderen, die viel lauter fordern und sich ansonsten kaum bewegen und fortgesetzt nur schauen, was die Sozialleistungen so hergeben.
Will sagen - ich würde mir wünschen, dass bei einer einzelfallbezogenen Prüfung solches Bemühen mehr gewürdigt würde, wirklich eine Gesamtschau auf den Fall (im Vergleich zu anderen) betrieben wird -dann wäre es wohl so manches mal und auch öfter als i.d.R. praktiziert, möglich und m.E. auch gerechtfertigt, Integrationsbemühungen unter Abweichung von der Regelversagung zu honorieren.
Wir sind da wieder beim alten Thema der Ermessensausübung, welches hier natürlich nicht zu knacken ist, eben weil es da neben der Spezifik des Einzelfalles auch um Sachbearbeiter geht, die als Menschen so verschieden sind, wie du und ich.
Ich weiß, dass das hier nicht wirklich weiter hilft, oder doch??
=schweitzer=
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