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Gilt ein deutsches 3-Jahre Visum für die ganze EU? (Gelesen: 2.110 mal)
Hannah2
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Beiträge: 32
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gilt ein deutsches 3-Jahre Visum für die ganze EU?
22.01.2007 um 14:28:13
 
Hallo an alle!
Mein Mann (aus Ägypten) ist seit letztem Jahr in DE und hat AE für 3 Jahre. Meine Frage ist, ob er mit mir (Deutsche) oder auch allein mit seinem Visum in andere EU-Staaten besuchs- und ferienmäßig einreisen darf oder ob es auch zwischen den EU-Staaten Unterschiede gibt und er extra Visa benötigt.  Müssen wir bei jedem Staat (z.B. Österreich, Frankreich, Italien, NL) gesondert anfragen oder gibt es eine Pauschalregelung aufgrund des deutschen Visums? Wie sieht es mit der Schweiz aus?
Wäre für eine kurze Info oder Adressen sehr dankbar.
Danke und lg!
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt ein deutsches 3-Jahre Visum für die ganze
Antwort #1 - 22.01.2007 um 14:43:01
 
Hallo Hannah2,

du meinst wahrscheinlich eine Aufenthaltserlaubnis anstatt eines Visums Zwinkernd

Mit dieser darf sich dein Mann im Schengener Raum als Toruist (max 3Monate pro Halbjahr) Visumsfrei aufhalten.
Bitte die Schengener staaten nicht mit den EU Staaten zu verwechseln, nicht alle EU mitglieder wenden die SDÜ voll an, d.h. dein Mann kann nicht einfach so nach Tschechien oder in die UK.
Dazu ein Beitrag von Proll:
Zitat:
Was sind die Schengener Staaten?

Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten".
Es handelt sich folglich um die bisherigen EU-Staaten, mit Ausnahme von Grossbritannien und Irland, jedoch zuzüglich Island und Norwegen. Die Länder, die seit dem 1. Mai 2004 Mitglieder der Europäischen Union sind, treten dem Schengener Abkommen vorerst nicht bei.

Was für die Schweiz gilt weiss ich nicht genau..

Gruß,

maki
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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gilt eine deutsche AE für die ges. EU
Antwort #2 - 22.01.2007 um 15:24:23
 
Kleine Ergänzung zu makis Beitrag, der ansonsten völlig richtig ist:
Bei den seit 2004 beigetretenen EU-Staaten lohnt es sich, die zuständigen Konsulate direkt anzufragen. Das gilt auch für UK.

Denn wenn man gemeinsam mit dem dt. Ehepartner reist, gibt es da zahlreiche Vergünstigungen bei der Visavergabe, wie z.B. die teilweise kostenlsoe Visaerteilung unter Vorlage der Pässe, des AT und der Heiratsurkunde direkt bem Grenzübertritt oder im Schnellverfahren vorab bei den Konsulaten - und dies oft auch gebührenfrei.

Das ist aber nicht verallgemeinerbar und die Entwicklungen sind da recht dynamisch.
Ich kann nur sagen, dass die Konsulate Polens und Tschechiens auf entsprechende Anfagen meinerseits sehr schnell und freundlich reagiert haben.

Grüße,
Zeppelin
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Hannah2
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Beiträge: 32
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt ein deutsches 3-Jahre Visum für die ganze
Antwort #3 - 22.01.2007 um 15:27:16
 
Vielen Dank!
Ja ich meine AE. Dann können wir ja zumindest mal nach Österreich zum Skilaufen oder ins Elsass zum Käse essen...
Ich warte noch, ob sich jemand mit der Schweiz auskennt.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt ein deutsches 3-Jahre Visum für die ganze
Antwort #4 - 22.01.2007 um 16:07:02
 
Ja, die Aufenthaltserlaubnis berechtigt auch zur Einreise (und den besuchsmäßigen Aufenthalt) in der Schweiz.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt ein deutsches 3-Jahre Visum für die ganze
Antwort #5 - 22.01.2007 um 19:48:32
 
Saxonicus schrieb am 22.01.2007 um 16:07:02:
Ja, die Aufenthaltserlaubnis berechtigt auch zur Einreise (und den besuchsmäßigen Aufenthalt) in der Schweiz.

Also 2005 , mußte der EU Ehegatte mitreisen. Also nicht alleine. Meine Frau hatte ein Medizinisches Seminar in der Schweiz, und da hatten wir die Wahl, ich fahre mit, oder sie muß ein Visum haben. Kann sich jetzt geändert haben. Aber 2005 war es so.

Michael
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Mick
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 24.01.2007 um 13:26:52
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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