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i4a : bitte woandershin verschieben, falls Thema hier nicht richtig platziert ist
Bezugnehmend auf eine Reihe von Anfragen aus der letzten Zeit, u.a. auf
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1169651076 möchte ich die Experten mal allgemein dazu befragen, was passiert, wenn eine
AE oder
NE des Ehegatten eines Deutschen aufgrund von längeren Arbeits- oder Studienaufenthalten im Ausland erlöschen sollte?
Im zitierten Thread geht es um einen längeren Arbeitsaufenthalt des entspr. Gatten in GB. Es gibt gute Gründe dafür - ebenso wie bei den meisten Studierenden, die mehr oder weniger zwangsläufig Auslandssemester absolvieren müssen, um nach dem Studium auch die Aussicht auf einen Job zu haben.
Letzteres kommt demnächst auch auf meine Frau zu (StA russisch.)
Ich sehe zwar nicht den geringsten Grund dafür, dass hierdurch die andauernde eheliche Lebensgemeinschaft des Paares anzuzweifeln wäre und betrachte den Erwerb internationaler Erfahrungen und Kenntnisse als durchaus auch im volkswirtschaftlichen Interesse der Bundesrepublik. (Das binationale Ehepaare hier gegenüber dt.-dt.'en deutlich schlechter gestellt sind, liegt wohl auf der Hand.)
Aber was nun: der ausl. Non-EU-Partner möchte nach Abschluss des Auslandaufenthaltes wieder an den ehelichen Hauptwohnsitz in D zurückkehren, muss aber dafür ggf. erneut ein FZF-Visum beantragen.
Kann er/sie dies bei der deutschen Botschaft in dem Staat beantragen, in dem er/sie sich aufhält?
Oder ist (wäre) dies nur über das zuständige Konsulat des eigentlichen Herkuftsstaates möglich?
Und ferner: Ist die Erteilung des FZF-Visums dann einfacher und schneller, als bei einem Erstzuzug? Ich meine, alle Voraussetzungen sind ja bereits geprüft worden und an den Tatsachen der inzwischen schon länger geführten Ehe hat sich ja nichts geändert.
Ich würde mich freuen, wenn man das mal halbwegs allgemeingültig erklären könnte, um es dann ggf. in die
FAQ aufzunehmen oder zumindest in die wichtigen Themen.
Grüße,
Zeppelin