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Prüfung von Efz immer durch OLG ? (Gelesen: 5.841 mal)
anjaundbaran
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07.01.2007 um 03:08:06
 
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Hallo,

da ich nun kurz davor stehe geschieden zu werden und direkt danach in der Türkei heiraten möchte, habe ich mich noch mal versucht mich schlau zu machen was das Efz angeht. Leider sind dabei einige Fragezeichen für mich entstanden.

Kann mir vielleicht Jemand weiter helfen ob ich da auch alles richtig verstanden habe?

Wird jeder Antrag einer Deutschen auf Efz beim OLG geprüft und wenn ja, wie lange dauert das in der Regel? Mir ist zunächst auf Grund telefonischer Nachfrage gesagt worden, dass ein Antrag auf Efz nur 1-2 Tage dauert und jetzt bin ich verwirrt weil ich immer wieder lese, dass das OLG eingeschaltet wird.

Lg,
Anja

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Antwort #1 - 07.01.2007 um 10:27:06
 
Ist nicht meine Baustelle. Aber hast du denn das schon gelesen:

klickmichan
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ronny
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Antwort #2 - 07.01.2007 um 11:32:19
 
Ich gelobe Besserung, will sagen ich schreib auch noch ne FAQ im Sinne von : "Deutsche heiraten im Ausland",.. wenn ich zu komme Zwinkernd

Anja , wenn Du in der Türkei heiraten willst benötigst Du ein EFZ. Dieses erhältst Du bei Deinem Standesamt. Vorzugsweise legst Du von Deinem Zukünftigen dort eine Abstammungsurkunde , eine Pass und idealerweise ein türksches FZ vor.

Das OLG kommt da erstmal nicht ins Spiel, es sei denn er war mal mit einer Deutschen verheiratet und wurde dann in der Türkei geschieden. Dann könnte noch eine Scheidungsanerkennung durch das OLG als Landesjustizverwaltung hinzukommen, bevor Dir ein EFZ erteilt werden kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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anjaundbaran
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Antwort #3 - 07.01.2007 um 13:59:46
 
Hallo Ronny,

vielen Dank für deine Antwort, ich bin aber leider noch nicht so beruhigt. Vielleicht komplettiere ich das Ganze mal.

Also, ich habe vor ca. einem Monat beim Standesamt angerufen und dort gefragt wie lange das mit dem EFZ dauern wird, da hiess es dann ca. 1-2 Tage. Ich habe mich daraufhin erst mal entspannt zurück gelehnt und dachte, dass wird hinhauen. Jetzt ist es kurz vor meiner Scheidung und ich habe auch alle Papiere von meinem Freund sowie EFZ aus der Türkei und seine Scheidungsurteile( er war in der Türkei 2 Mal verheiratet, jeweils mit einer Türkin) incl. Übersetzung etc.

Weil ich Sorge hatte wegen der Termine habe ich Freitag noch mal beim Standesamt angerufen und nachgefragt ob ich seine Papiere nicht schon mal vorbei bringen kann denn meine Scheidung ist ja nur noch Formsache und wird vermutlich auch direkt rechtskräftig sein. Da meinte die Standesbeamtin auf einmal, dass sie die Unterlagen noch zum OLG schicken müßten.

Nachdem ich mich dann durch die Faq´s und alles was mit dem EFZ zutun hat, durchgelesen hatte, war ich auch nicht schlauer.
Mittlerweile denke ich das es immer zum OLG geht wenn der Partner geschieden ist und es um die Echtheit der Scheidungsdokumente geht. Ist das richtig, oder liegt das nur dann vor wenn man mit einer Deutschen verheiratet war?
Auf was könnte ioch mich denn berufen wenn die Standesbeamtin darauf bestehen sollte alles vom OLG bearbeiten zu lassen?

Sorry, dass ich so nerve. Aber je näher der Termin kommt um so grösser ist meine Angst es könnte was schief gehen. Wenn jetzt auch noch die Fluglotzen striken dann ist eh alles umsonst gewesen.

LG,
Anja
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ronny
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Antwort #4 - 07.01.2007 um 15:30:30
 
Zitat:
Mittlerweile denke ich das es immer zum OLG geht wenn der Partner geschieden ist und es um die Echtheit der Scheidungsdokumente geht. Ist das richtig, oder liegt das nur dann vor wenn man mit einer Deutschen verheiratet war?
Auf was könnte ioch mich denn berufen wenn die Standesbeamtin darauf bestehen sollte alles vom OLG bearbeiten zu lassen?


Hallo Anja,

oben steht doch das Verfahren zur Anerkennung der Scheidungen erläutert.

NUR bei deutscher Beteiligung (der Ex-Ehepartner ist gemeint) muß die Landesjustizverwaltung (ist jetzt häufig das Präsidium des OLG) die Scheidung anerkennen. Ansonsten werde die Prüfungen durch die zust. Verwaltungsbehörden (RP oder Kreisbehörden) erledigt, das gilt auch bei Ausstellung der EFZ. Steht in der Dienstanweisung der Standesbeamten in den §§ 159 ff erläuter( als Tip für Dein Standesamt zum Nachlesen).

Allerdings wird Deine Scheidung in der Türkei noch anerkannt werden müssen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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anjaundbaran
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Antwort #5 - 09.01.2007 um 15:07:00
 
Hallo,

ich war heute beim Standesamt und wollte schon mal die Unterlagen dort abgeben zur Prüfung. Als ich wieder raus war, war ich nur schwer in der Lage meine Tränen aufzuhalten.

Zunächst habe ich die Scheidungsurteile und die Meldebescheinugung , sowie einen Eintrag aus dem Personenstandsregister vorgelgt. Ausserdem hatte ich eine internationale Geburtsurkunde und ein Efz aus der Türkei dabei. Alles war mit Übersetzung und teilweise sogar mit Apostille.

Als ich dann nochmals sagte, dass ich Freitag geschieden werde und es nur noch eine Formsache sei, wurde ich von der Standesbeamtin ziemlich schroff angefahren, dass eine Scheidung ja wohl keine Formsache sei. Nun gut, für mich ist es so aber egal.

Danach schob sie mir alle Unterlagen wieder über den Tisch, bis auf die Scheidungsurteile und die Meldebescheinigung, mit der Bemerkung dass sie das alles nicht bräuchte und  warum ich das denn dabei hätte. Ausserdem könne sie nicht mal erkennen was mit dem Datumsstempel wäre, denn der hatte ausser Zahlen auch den türkischen Monatsnamen, obwohl unten im Formular das Datum nur in Zahlen zu erkennen war.

Dann kam sie zur Meldebescheinigung, diese war übersetzt und beglaubig, nur leider stand verheiratet drauf. Mein Freund hatte seid der Scheidung seinen Personalausweis noch nicht ändern lassen und hat das erst am Tag nach der Austellung der Meldebescheinigung gemacht und deshalb wurde die Bescheinigung so ausgestellt. Wir hatten das total übbersehen und so stand ich jetzt da. Allerdings zeigen alle anderen Dokumente eindeutig, dass er geschieden ist und das kann man anhand der Austellungsdaten auch erkennen. Die Meldebescheinigung ist vom 25.12.2006 und alle anderen Dokumente sind vom 26.12.2006. Die Meldebescheinigung wollte sie also jetzt aktualiesiert haben denn es kann ja sein, dass er inzwischen geheiratet hat, meinte sie. Das macht doch keinen Sinn!!! Meine Verweise auf die anderen Dokumente wollte die Standesbeamtin gar nicht hören und wurde dadurch nur genervter.

Als nächstes erfuhr ich dann, dass die Scheidungsurteile heute zur Kreisbehörde geschickt würden und dann würde das mindestens 6 Wochen dauern bis die alles geprüft haben.
Wie kann es sein, dass man sich im Vorfeld erkundigt nach der Bearbeitungszeit und das am Ende doch wieder ganz anderes dabei heraus kommt?
Kann die Standesbeamtin denn diese Meldebescheinigung trotzdem anerkennen auf Grund der anderen Dokumente?
Und was ist denn wenn ich ihr am Freitag ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen kann? Es geht doch in erster Linie darum ob ich heiraten kann oder nicht.

Wenn ich einen Deutschen heiraten wollte dann wäre ich schon am nächsten Tag wieder verheiratet. Aber am Schlimmsten finde ich, dass jedes Mal wenn man sagt, dass man einen Türken heiraten möchte, die Leute direkt abwertend schauen und ich am liebsten im Boden versinken möchte.

LG,
Anja
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Antwort #6 - 09.01.2007 um 18:47:20
 
Zitat:
Als nächstes erfuhr ich dann, dass die Scheidungsurteile heute zur Kreisbehörde geschickt würden und dann würde das mindestens 6 Wochen dauern bis die alles geprüft haben.


Hallo,

dann scheint die Standesbeamtin den § 159 DA aber zu kennen und zu beachten. Vor Ausstellung eines EFZ für Dich muß geprüft werden, ob die türkischen Scheidungsurteile in Deutschland wirksam sind (sog. "kleine" Anerkennung).

Diese Prüfung ist erforderlich, wie lange sie dauert ist nicht vorhersagbar Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 09.01.2007 um 20:45:22
 
anjaundbaran schrieb am 09.01.2007 um 15:07:00:
Hallo,


Wie kann es sein, dass man sich im Vorfeld erkundigt nach der Bearbeitungszeit und das am Ende doch wieder ganz anderes dabei heraus kommt?


LG,
Anja



das würde mich jetzt auch interessieren. ein freund von mir hat sein efz innerhalb von 3 tagen gehabt, und das noch in bayern. dabei dachte ich immer, gerade dort wäre alles schwieriger.
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Antwort #8 - 09.01.2007 um 21:43:10
 
Zitat:
das würde mich jetzt auch interessieren. ein freund von mir hat sein efz innerhalb von 3 tagen gehabt, und das noch in bayern. dabei dachte ich immer, gerade dort wäre alles schwieriger.


Warum nicht, wenn keine Besonderheiten wie Anerkennung ausl. Scheidungsurteile etc anstanden sind drei Tage nicht unrealistisch .

Hängt aber eigentlich nicht vom Bundesland ab, ich hab eh die Erfahrung gemacht, dass bayr. Standesbeamte entgegen dem Landestrend eher weichherziger prüfen as hessische Zwinkernd

Grüße
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Antwort #9 - 10.01.2007 um 00:01:57
 
Heisst das jetzt, dass ich noch Hoffnung haben kann?

Wie sieht es denn mit der Meldebescheinigung aus? Könnte es sein, dass die Standesbeamtin die anderen Dokumente doch als Beweis anerkennt?

Ich kann heute Nacht nicht schlafen weil ich mir die ganze Zeit Gedanken mache wie ich alles gereglt bekomme.

Bitte, noch eine Antwort Ronny.
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Antwort #10 - 10.01.2007 um 00:23:02
 
anjaundbaran schrieb am 10.01.2007 um 00:01:57:
Bitte, noch eine Antwort Ronny.

[OT]
Öhm um die Uhrzeit? Stell dir vor, manche Mods/Admins schlafen
auch mal  unentschlossen

Is das ned bissel zu fordernd  Traurig[/OT]
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Antwort #11 - 10.01.2007 um 00:28:55
 
nee, is schon klar. Ich habe da nicht drauf geachtet, sorry weinend

Ich warte dann bis morgen, war nicht so ernst gemeint.
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Antwort #12 - 10.01.2007 um 07:29:20
 
Wenn sich die Unrichtigkeit der Meldebescheinigung aus dem Gesamtzusamenhang ergibt, kann (muß aber nicht) der Standesbeamte auf die Vorlage einer neuen verzichten Zwinkernd

Das Ganze muß in sich rund sein, aber bedenke bitte dass die Scheidungen von ihm hier anzuerkennen sind und Deine dort unten.

Ich frag mich allerdings gerade, was er für ein EFZ hat, wenn Du noch gar nicht geschieden bist.
DAS wäre für mich im Moment ein Punkt, wo ich das Ganze noch nicht "rund" sehen würde.

Das geht eigentlich gar nicht  unentschlossen

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 10.01.2007 um 14:07:39
 
Hallo Ronny,

erst mal vielen Dank, dass du noch mal geantwortet hast.

Also, was mit seinem EFZ ist das weiss ich gar nicht so wirklich. Ich stehe da mit drauf und das wollte die Stadnesbeamtin aber auch gar nicht haben und hat es mir wieder gegeben.

Das Einizige was wir sonst noch wissen ist, dass wir in Istanbul beim Konsulat mein Ehefähigkeitszeugnis als echt anerkennen lassen müßen. Beim Standesamt in Istanbul will man auch nur mein Ehefähigkeitszeugnis und diese Gesundheitsuntersuchungen haben, sonst nix.

Ich dachte immer das Schlimmste was uns erwartet wird das Visum sein aber mittlerweile finde ich das jetz viel schlimmer und Nervenaufreibender.

Noch mal vielen Dank für die Beantwortung meiner renitenten Fragen.

LG,
Anja
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