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Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps! (Gelesen: 5.107 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.01.2007 um 12:47:22
 
Zitat:
Ist es denn nun wirklich so das eine VE bei Visum zum Zwecke der Eheschließung erstllet werden muss?

ja

Zitat:
Wie ist das eigentlich wenn man geheiratet hat und zB arbeitslos wird,

NACH der Heirat gelten andere Regeln. Die VE gilt sowieso nur BIS zur Heirat, da die Ehepartner danach zum jeweiligen Unterhalt verpflichtet sind.

Zitat:
oder man während des ganzen Prozesses umzieht?

Ist zwar nicht verboten, aber unpraktisch, da damit dann evtl. eine andere ABH die Zuständigkeit übernehmen müsste. Solange man im Zuständigkeitsbereich der bisherigen ABH bleibt, ist das aber kein Problem.

Zitat:
Dann müssen sie ihre Hochzeit halt verschieben!

Man macht Termin, dann bentragt man Visum (wobei das auch andersum geht, denn normalerweise reicht der Botschaft eine Bestätigung des Standesamtes, dass alles eingeleitet wurde). Bekommt man das Visum, lädt man die Verwandten ein. Ist die Zeit zu kurz, verschiebt man den Termin beim Standesamt und lädt DANN die Verwandten ein.
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asma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #16 - 04.01.2007 um 14:44:27
 
Danke Inge!
so eine unkomplizierte Antwort hätte ich gern einma vonjemanden vorher gehabt!
tja es wird wohl darauf hinaus laufen! die hochzeit zu verschieben!
Nur schade halt weil wir jetzt solange auf de3n Termin gewartet haben und mein Mann schon die ganze Zeit in den Startlöchern saß um den Visumsantrag zu machen!

Leider wurde mir das alles anders erklärt, jetzt weiss ich es  besser!
traue am besten keinem auf das was er sagt! von wegen es läuft alles parallel....

Naja viellecith klappt ja alles doch, und sie sind gnädig mit uns! Zwinkernd
dann mache ich vielleicht eineVE für zwei Tage!

lustig! wer prüft eigentlich ob genug Geld vorhanden ist?
die ABH? die Frau gesten sagte mir die ABH ist nicht zuständig für VE....

danke asma




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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #17 - 04.01.2007 um 14:52:11
 
Zitat:
lustig! wer prüft eigentlich ob genug Geld vorhanden ist?
die ABH? die Frau gesten sagte mir die ABH ist nicht zuständig für VE....

Welche "Frau". Die VE füllst du direkt bei der ABH vor Ort aus (und zahlst 25 Euronen + 5 Euro falls du in Hannover wohnst).
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind üblicherweise die drei letzten Monatsgehälter nachzuweisen (+ Mietvertrag um Wohnraum zu sichern)

Bei "uns" hat damals für die Beantragung des Heiratsvisums übrigens ein Brief von mir, plus dem "Laufzettel" ("wer braucht was") vom Standesamt gereicht. (*)Den ganzen Anmeldekram mit Papieren und OLG haben wir erst gemacht als meine (noch nicht) Frau schon hier war. Und die Beratung seitens der ABH war recht ausführlich und zuvorkommend.

(*) Nachtrag: Plus natürlich sämtliche Papiere meiner Frau und meiner Urkunden. Aber es gab halt keinen Termin beim Standesamt.
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Zeppelin
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Antwort #18 - 04.01.2007 um 15:02:47
 
hallo asma,
wohnst Du zufällig in Berlin? Dann hatte die Frau bei der ABH Recht.
Die VE kann man hier (in Berlin) nicht direkt bei der ABH machen, sondern bei der übergeordneten Behörde, dem LEA (Landeseinwohneramt). Die Stelle ist irgendwo in der Friedrichstraße in Mitte. Das findest Du unter www.berlin.de und dort unter Bürgerservice im Verwaltungsführer.

Gruß,
Zeppelin

PS an alle: Bitte pflegt doch in Eurem Profil ein, in welcher Gegend Ihr lebt. Dann kann man sich ohne viele Spekulationen zu den jeweiligen Zuständigkeiten äußern.
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 04.01.2007 um 22:32:28
 
inge schrieb am 04.01.2007 um 14:52:11:
Bei "uns" hat damals für die Beantragung des Heiratsvisums übrigens ein Brief von mir, plus dem "Laufzettel" ("wer braucht was") vom Standesamt gereicht. (*)Den ganzen Anmeldekram mit Papieren und OLG haben wir erst gemacht als meine (noch nicht) Frau schon hier war. Und die Beratung seitens der ABH war recht ausführlich und zuvorkommend.

(*) Nachtrag: Plus natürlich sämtliche Papiere meiner Frau und meiner Urkunden. Aber es gab halt keinen Termin beim Standesamt.


Das scheint im Norden vielleicht etwas einfacher zu sein, denn bei uns reichte auch bereits die VE aus und natürlich die Papiere meiner Frau vor Ort Zwinkernd Und das war erst vor einige Wochen. Ist aber wohl auch vom Herkunftsland abhängig ?

Aloha janE
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