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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
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Beitrag begonnen von asma am 02.01.2007 um 10:38:53

Titel: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 10:38:53
Hallo! ::)

erstmal wünsche ich allen Usern ein schönes neues Jahr!
Ich habe vor längerer Zeit hier geschrieben!

Mein Mann ist Marokkaner ich bin deutsche und wir wollen hier in Deutschland heiraten!

er verfügt über gespartes und ich befinde mich in der Ausblidung!(mit Aussicht in ein befristestes Arbeitsverhältnis ab März!)

Ich habe jetzt einen termin vom Standesamt für ende diesen Monats, weiss aber jetzt nicht weiter wie ich vorgehen muss wegem dem Visa! Ob wir das schaffen bis Ende januar! Muss ich in meinem Heimatort zur Ausländerbehörde gehen ? Ist es denn möglich das ich und sein Bruder der feste Arbeit hat und gut verdient beide eine Verpflichtungserklärung abgeben können und mein zukünftiger mann ebenfalls sein erspartes angeben kann?

Bitte helft mir ich wär tottraurig wenn der Termin platzt!weil ich ja auch Familie einladen muss! Und wir uns auch lieben und ich wir fast kaputt gehen vor Sehnsucht :-[ und endlich zusammen leben wollen!
danke für Antworten

grüsse von asma


Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 12:11:52
:'(

hallo!
kann mir keiner weiterhelfen???
oder gibt es dazu vielleicht schon etwas in diesem Forum habe schon gesucht aber leider nix gefunden!

danke für antworten!
asma

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Janna am 02.01.2007 um 13:14:05
Hallo Asma,

heute ist normaler Arbeitstag ... da ist nicht unbedingt zu erwarten, dass sofort jemand reagiert ...

Benötigtes Visum ist ein Visum zur Eheschließung.
VE kann eine Einzelperson mit genügend Einkommen abgeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 2 Leute zusammen das abgeben können, aber Ihr könnt ja einfach mal bei der ABH nachfragen.

Lebt und arbeitet sein Bruder in D?

Für die Abgabe der VE müsst Ihr Eure Lohnbescheinigungen und Bescheinigungen über sonstiges Vermögen (Wohnungseigentum, Wertpapiere etc.) vorlegen.
Die Belege über das Vermögen Deines Verlobten vorzulegen macht auch Sinn, finde ich.

Sind denn alle sonstigen Papiere für die Eheschließung schon vorhanden und beglaubigt etc.?

Die ABH in Deinem Heimatort (dorthin wird Dein Verlobter ja dann auch ziehen und dort begründet Ihr die ehel. Lebensgemeinschaft) ist imho zuständig.

Am Besten, Du nimmst mal sämtliche Papiere zur ABH mit (habt Ihr eine Bestätigung vom Standesamt für den Termin? Wenn nein, bitte ausstellen lassen und auch mitnehmen) und auch alle Unterlagen für die VE und sprichst dort vor und fragst nach.

Termin Ende Januar kommt mir sehr knapp vor, falls die ABH noch weitere Prüfungen oder eine Befragung anordnet. Wie gesagt: bitte schnellstens mit den Unterlagen zur ABH und nachfragen.

Sorry ist ein bisschen wirr, das Thema ist normalerweise nicht meine "Baustelle" ...

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Reyhan am 02.01.2007 um 13:18:30
Hallo Asma,

schau noch mal nach der Suchfunktion unter Marokko und / oder Visum zur Eheschliessung. Ansonsten wären da noch die  FAQ und ebenfalls Visum zur Eheschliessung. Die 3. Möglichkeit ist auf die Seiten der deutschen Botschaft in Marokko zu schauen und nach dem " Visum zur Eheschliessung" zu suchen.

Ansonsten fände ich es ganz schön, wenn Du ein bisschen Geduld aufbringen würdest.  Das macht sich dann auch bei den verschiedenen Behördengängen bezahlt. :-)

Ich weiss jetzt nicht was Du mit " einen Termin mit dem Standesamt " meinst ? Zur Beratung oder schon für die Hochzeit ?

Wenn ersteres zutrifft solltest Du abwarten was man Dir dort über die für die Hochzeit notwendigen Unterlagen sagt.

Falls es ein Termin für die Hochzeit ist, kann ich mir aber eher nicht vorstellen, war das der 2. vor dem 1. Schritt.

Vielleicht klärst Du uns ein bisschen auf ?

Reyhan

PS Ich habe mir jetzt nicht Deine alten Beiträge durchgelesen die Du erwähnst, da ich in der Mittagspause schreibe.




Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 14:30:08
Danke! :D
@reyhan: nett dass du deine Mittagspause mir hilfst vielen Dank echt! :)
ja es ist ein termin zur Eheschließung!
das heisst wir dürfenheiraten!

Ich habe damals gesagt bekommen von der Botschaft, das ich für dieses Visum erst zum zuständigen Standesamt muss!

Wir haben alle papiere eingeholt und dann wurde es zum OLG geschickt! und genehmigt! Meine Frage ist ob es denn eine Möglichkeit wäre wenn ich dirkekt zur ABH gehe um dort die Verpflichtungserklärung zu machen! und ob ich damit vielleicht eine verkürzung des Vismusprozesses erreiche wenn mir die ABH hier in Deutschland sagt das es ok ist, denn so wie ich gelesen habe schickt die Botschaft sowieso die papiere wieder nach deutschland!
ich weiss halt auch nicht , weil mir damals der <herr vom gericht sagte , dass er auf ein ok der ABH wartet und dann die Unterlagen zurückschickt! und das Standesamt fragte mich ob eine Akte meines mannes in der ABH in deutschland existiert!
es ist nur so schwierig weil jeder einem eine andere Auskunft gibt, also standes amt hilft nicht weiter botschaft auch nicht, und ausländerbehörde hat mir auch keine auskunft gegeben ich werde immer von einer behörde zur nächsten geschickt!


Ich habe mitr alles auch bestätigen und stempeln lassen!

Sein Bruder lebt hier in deutschland und hat sehr gute arbeit(allerdings in einer anderen stadt)ich habe eine große wohnung und mache eine Ausbildung und habe Cahncen übernommen zu werden!

Das ganze mit den papieren hat sich jetzt schon 4 monate hingezogen!


habe ich etwas falsch gemacht???? :'(

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Adele am 02.01.2007 um 16:51:24
Hallo,

du schreibst "mein Mann". Habt Ihr schon in Marokko geheiratet?

Mit vier Monaten ging alles relativ schnell, wir leben beide hier und sind auch schon seit September an den Papieren dran und warten jetzt noch auf die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.

Wenn Ihr schon in Marokko geheiratet habt, müßt ihr dann überhaupt nochmal hier heiraten? Dann geht doch meistens alles über Familienzusammenführung?

Ansonsten schnell zur ABH und fragen, fragen, fragen, einfach nicht locker lassen.

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Reyhan am 02.01.2007 um 18:57:52
Hallo Asma,

ihr habt alle für die Hochzeit in D. notwendigen Papiere und habt  die Eheschliessung im Standesamt angemeldet ?

Es fehlt nur die Verpflichtungserklärung ?  

Oder was fehlt noch ?

Reyhan












Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 22:21:37
Hallo!

Ja also ich und mein mann sind islamisch verheiratet....Weil ich bin ja selber Muslimin.Das war alles korrekt und mit morgengabe und Feier!

Also ich habe alle papiere schon beim standesamt abgegeben und wir haben jetzt für Ende januar den termin!Er hat aber kein visa .....

Ich weiss noch nicht wie wir weiter vorgehen sollen!
Ob ich ihm alles schicke und er nach rabat zum Konsulat geht oder ich hier bereits zur ABH um die Verpflichtungserklärung zu machen!

meine Familie ist ganz ausser sich , weil ich ihn ja nicht 100 % zu sagen kann das die Hochzeit steht! habe heut nochmal ie Botschaft angeschrieben die meinen es dauert 8 Wochen und obwohl mein mann sich dicke drei Monate finanzieren kann haben sie es abgelehnt!

also meine Frage ist einfach, wie kann ich jetzt weiter vorgehen!
Ich weiss nicht wo ich anfangen soll!

Danke für eure Hilfe!
asma

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von sunnysunshine am 02.01.2007 um 22:29:19
Hallo asma,
hat dein zukünftiger Mann denn überhaupt schon einen Visumantrag zur Eheschließung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt? Wenn nicht, sollte er dies umgehend tun. Der Visumantrag wird dann an die zuständige ABH weitergeleitet, wo du (oder jemand anderes) die Verpflichtungserklärung abgeben musst. Wenn die VE vorliegt und der Termin beim Standesamt steht, erfolgt in der Regel die Zustimmung der ABH zum Visum und die Botschaft erteilt i.d.R. das Visum.  Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Erteilung.

Das mit der Terminplanung Ende Januar könnte äußerst knapp werden, wenn dein zukünftiger Mann noch kein Visum beantragt hat. Das wäre eigentlich der erste Schritt gewesen.

Grüße
sunnysunshine ;)

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 22:39:19
Hallo! :'(

ich bin echt geschockt, weil genau das wollten wir machen und dann habe ich an die Botschaft in Rabat geschrieben und sie haben mir geantwortet dass sie nur die Anträge annehmen wenn der Termin stehet!

Ichhabe diese Anträge schon gedruckt und alles!
Wenn ich meinen Mann zur Botschaft schicke um den Antrag auszufüllen, und hier zur ABH gehe mit seinem Bruder, um die Verpflichtungserklärung abzugeben, machen die das dann so parallel?Das lustiger weise hat nämlich der Standesbeamte gesagt als ich ihn gefragt  habe ob ich eine Bescheinigung bekommen könne das ich einen Antarg zur Vergabe enes termines zur Eheschließung machen möchte!

Aber war unsere>Akte nicht jetzt auch schon beim OLG?Warum sagte mir der Mann vom OLG dann, das er auf eine Antwort der ABH wartet ? Ich seh net mehr durch! :o

asma

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Adele am 02.01.2007 um 22:40:18
Schau doch bitte mal nach "Deutsche Botschaft in Rabat". Habe dort folgenden Text gefunden:

Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutsche Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde. Die Einzelheiten zur Legalisation von marokkanischen Urkunden entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Legalisation marokkanischer öffentlicher Urkunden.
(ist nur ein Auszug, steht wesentlich mehr)

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 22:41:32
Sorry noch eine Frage!

Geben die einem eigentlich bescheid wenn der Termin platzt?

Danke nochmal echt für eure Hilfe!

asma

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 02.01.2007 um 22:45:51
@ adele:

wir haben nicht in Marokko geheiratet.
Und also auch nicht nach marokkanischen sondern islamischen Recht, und mir wurde die Ungültigkeit für Deutschland bescheinigt! ZU dem ist es in marokko ein riesen Prozess die Hochzeit zu legalisieren und unheimlich kostenaufwendig!

schade echt das alles so kompliziert ist.....

asma

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Adele am 02.01.2007 um 22:54:32
Schade ist das alles.

Also ich kenne einige Frauen, die im Ausland geheiratet und die Heiratsurkunde legalisiert haben und dann halt über FZF hier in Deutschland leben.

Du sagst, das Legalisieren kostet sehr viel Geld. Ich hab die Erfahrung gemacht, ist hier auch alles ganz schön teuer, wollen ja alle Geld: Standesamt, OLG und dann die ganzen Papiere zu besorgen und zu legalisieren,  ist auch ein finanzieller Aufwand.

Lies dir doch noch mal die Seite durch von der Botschaft in Rabat und googel mal ein wenig rum.

Auf alle Fälle wünsche ich dir, dass alles so klappt, wie du es dir vorstellst.

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 04.01.2007 um 12:34:26
Hallo!

also ich habe jetzt mit ABH gesprochen, die waren ganz nett und sagten das doch alles relativ schnell gehen kann wenn Botschaft Antrag nach deutschland faxt!

dann sagte die Frau noch, das es gar keiner VE bedarf!

Ichhabe dann das Konsulat angescherieben, und Ihnen nochmal alles geschildert!

Da meinte die Frau da , nein wir werden es nicht faxrn  rum sollten wir! Dann müssen sie ihre Hochzeit halt verschieben!
ich war so sauer sicherlich haben Sie damals die Info gegeben den Antrag erst nach Bekanntgabe des Hochzeitstermines abzugeben, ausser der VE hat nix mehr gefehlt n Papieren.
Ich habe ihr gesgat dass es kein Spass für mih ist, wie kann ich Hochzeit verrschieben, denn meine Verwandten müssen bescheid wissen sie kommen ja angereist! Die frau vom Konsulat sagte mir 8 WOCHEN! Ich bin so sauer!

Ist es denn nun wirklich so das eine VE bei Visum zum Zwecke der Eheschließung erstllet werden muss?Wie ist das eigentlich wenn man geheiratet hat und zB arbeitslos wird, oder man während des ganzen Prozesses umzieht?
Danke für Antworten!!

liebe grüße
asma

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von inge am 04.01.2007 um 12:47:22

Zitat:
Ist es denn nun wirklich so das eine VE bei Visum zum Zwecke der Eheschließung erstllet werden muss?

ja


Zitat:
Wie ist das eigentlich wenn man geheiratet hat und zB arbeitslos wird,

NACH der Heirat gelten andere Regeln. Die VE gilt sowieso nur BIS zur Heirat, da die Ehepartner danach zum jeweiligen Unterhalt verpflichtet sind.


Zitat:
oder man während des ganzen Prozesses umzieht?

Ist zwar nicht verboten, aber unpraktisch, da damit dann evtl. eine andere ABH die Zuständigkeit übernehmen müsste. Solange man im Zuständigkeitsbereich der bisherigen ABH bleibt, ist das aber kein Problem.


Zitat:
Dann müssen sie ihre Hochzeit halt verschieben!

Man macht Termin, dann bentragt man Visum (wobei das auch andersum geht, denn normalerweise reicht der Botschaft eine Bestätigung des Standesamtes, dass alles eingeleitet wurde). Bekommt man das Visum, lädt man die Verwandten ein. Ist die Zeit zu kurz, verschiebt man den Termin beim Standesamt und lädt DANN die Verwandten ein.

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von asma am 04.01.2007 um 14:44:27
Danke Inge!
so eine unkomplizierte Antwort hätte ich gern einma vonjemanden vorher gehabt!
tja es wird wohl darauf hinaus laufen! die hochzeit zu verschieben!
Nur schade halt weil wir jetzt solange auf de3n Termin gewartet haben und mein Mann schon die ganze Zeit in den Startlöchern saß um den Visumsantrag zu machen!

Leider wurde mir das alles anders erklärt, jetzt weiss ich es  besser!
traue am besten keinem auf das was er sagt! von wegen es läuft alles parallel....

Naja viellecith klappt ja alles doch, und sie sind gnädig mit uns! ;)
dann mache ich vielleicht eineVE für zwei Tage!

lustig! wer prüft eigentlich ob genug Geld vorhanden ist?
die ABH? die Frau gesten sagte mir die ABH ist nicht zuständig für VE....

danke asma





Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von inge am 04.01.2007 um 14:52:11

Zitat:
lustig! wer prüft eigentlich ob genug Geld vorhanden ist?
die ABH? die Frau gesten sagte mir die ABH ist nicht zuständig für VE....

Welche "Frau". Die VE füllst du direkt bei der ABH vor Ort aus (und zahlst 25 Euronen + 5 Euro falls du in Hannover wohnst).
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind üblicherweise die drei letzten Monatsgehälter nachzuweisen (+ Mietvertrag um Wohnraum zu sichern)

Bei "uns" hat damals für die Beantragung des Heiratsvisums übrigens ein Brief von mir, plus dem "Laufzettel" ("wer braucht was") vom Standesamt gereicht. (*)Den ganzen Anmeldekram mit Papieren und OLG haben wir erst gemacht als meine (noch nicht) Frau schon hier war. Und die Beratung seitens der ABH war recht ausführlich und zuvorkommend.

(*) Nachtrag: Plus natürlich sämtliche Papiere meiner Frau und meiner Urkunden. Aber es gab halt keinen Termin beim Standesamt.

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von Zeppelin am 04.01.2007 um 15:02:47
hallo asma,
wohnst Du zufällig in Berlin? Dann hatte die Frau bei der ABH Recht.
Die VE kann man hier (in Berlin) nicht direkt bei der ABH machen, sondern bei der übergeordneten Behörde, dem LEA (Landeseinwohneramt). Die Stelle ist irgendwo in der Friedrichstraße in Mitte. Das findest Du unter www.berlin.de und dort unter Bürgerservice im Verwaltungsführer.

Gruß,
Zeppelin

PS an alle: Bitte pflegt doch in Eurem Profil ein, in welcher Gegend Ihr lebt. Dann kann man sich ohne viele Spekulationen zu den jeweiligen Zuständigkeiten äußern.

Titel: Re: Frage zum weiteren Vorgehen oder Tipps!
Beitrag von janetm am 04.01.2007 um 22:32:28

inge schrieb am 04.01.2007 um 14:52:11:
Bei "uns" hat damals für die Beantragung des Heiratsvisums übrigens ein Brief von mir, plus dem "Laufzettel" ("wer braucht was") vom Standesamt gereicht. (*)Den ganzen Anmeldekram mit Papieren und OLG haben wir erst gemacht als meine (noch nicht) Frau schon hier war. Und die Beratung seitens der ABH war recht ausführlich und zuvorkommend.

(*) Nachtrag: Plus natürlich sämtliche Papiere meiner Frau und meiner Urkunden. Aber es gab halt keinen Termin beim Standesamt.


Das scheint im Norden vielleicht etwas einfacher zu sein, denn bei uns reichte auch bereits die VE aus und natürlich die Papiere meiner Frau vor Ort ;) Und das war erst vor einige Wochen. Ist aber wohl auch vom Herkunftsland abhängig ?

Aloha janE

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