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Wie oft kann ich als Deutsche mehrfach nach Kroati (Gelesen: 2.875 mal)
sisi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie oft kann ich als Deutsche mehrfach nach Kroati
28.12.2006 um 21:22:20
 
Kann ich mehrmals nach Kroatien einreisen und wieder raus,oder brauch ich da ein Visum?Gibt hier schon ein Posting wo es umgekehrt war und das ging ja offenbar nicht.Danke für jeden Hinweis schon vorab.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 28.12.2006 um 22:05:38
 
Also nach der Verbalnote vom 15.01.1992 (BGBl. 1998 II S. 1388):

Zitat:
Deutsche Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisedokuments sind und nicht beabsichtigen, sich länger als drei Monate in Kroatien aufzuhalten oder dort eine Erwerbstätigkeit auszuüben, können ohne Visum (Aufenthaltserlaubnis in der Form des Visum) in die Republik Kroatien einreisen und sich dort aufhalten.


... ist es kein Problem für einen Deutschen mit Pass (ob Perso ausreicht, weiß ich nicht, könnte sein) so oft nach Kroatien zu reisen, wenn er die 3 Monate (am Stück) nicht überschreitet. Es besteht ja immerhin Gegenseitigkeit!

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sisi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.12.2006 um 22:17:48
 
SmileySuper,danke.Ich war nur etwas verwirrt,da in dem anderen Posting gefragt wurde,ob eine Kroatin z.B.3 Wochen hier bleiben kann,wieder zurück und dann wieder kommen kann,mit nein beantwortet wurde.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 28.12.2006 um 23:16:05
 
Für die Einreise nach Kroatien genügt für D-Staatsbürger der Personalausweis.
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guel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.12.2006 um 08:55:24
 
Hallo,

ich kenne viele denen die Einreise nicht gestattet wurde, weil kein Reisepass vorlag.

http://www.fifoost.org/kroatien/reise/einreise.php

Steht auch hier.....

Liebe Grüße

guel
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.12.2006 um 10:25:40
 
Zitat:
ich kenne viele denen die Einreise nicht gestattet wurde, weil kein Reisepass vorlag.


Merkwürdig!?

Kann ich dir nicht folgen , kann dir nur aus eigener erfahrung sagen das  ich als deutscher ( geb. in Bosnien )  mit meinen perso ohne weiteres nach kroatien eingereist oder durchgereist bin.
Mit PKW und auch mit einem reisebus. Wo ich mit dem reisebus unterwegs war habe ich mehrere deutsche beobachten können die auch ohne wenn und aber problemlos nach kroatien eingereist sind...

Selbst nach Bosnien kannst du als deutscher nur mit einem perso ohne weiteres einreisen... Obwohl hier keine gegenseitigkeit besteht, zumindest was die deutsche seite angeht...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie oft kann ich als Deutsche mehrfach nach Kr
Antwort #6 - 29.12.2006 um 10:28:04
 
guel schrieb am 29.12.2006 um 08:55:24:


Ganz unten zu lesen: Stand 2001

--------------------------------------------------------------------------------
------------

Und hier : Auswärtiges Amt - Stand 27.06.2006


Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).

Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument).

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.



Hinweis

Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.



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« Zuletzt geändert: 29.12.2006 um 10:42:59 von hardliner »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie oft kann ich als Deutsche mehrfach nach Kr
Antwort #7 - 29.12.2006 um 10:44:20
 
stimmt  Zwinkernd

aber die Erfahrung ist noch nicht so alt Smiley

Freunde waren diesen Sommer in KR, sind ohne Pass nicht weitergekommen.

Auf dieser Seite steht auch kann, muss nicht, ich wollte das nur noch mal unterstreichen..... Cool

bis dann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 29.12.2006 um 10:54:51
 
guel schrieb am 29.12.2006 um 10:44:20:
stimmt  Zwinkernd

aber die Erfahrung ist noch nicht so alt Smiley

Freunde waren diesen Sommer in KR, sind ohne Pass nicht weitergekommen.

Auf dieser Seite steht auch kann, muss nicht, ich wollte das nur noch mal unterstreichen..... Cool

bis dann

Wenn man einen Pass hat, schadets ja nicht, den bei Auslandsreisen mitzunehmen. So viel 'Übergepäck' sollte drin sein.  Durchgedreht

Guten Rutsch,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 29.12.2006 um 23:10:08
 
DurchgedrehtIch danke allen für die ausführliche info.Wie ist es denn jetzt,wenn ich z.B.nicht ganz 3 monate am Stück bleibe,kann ich dann auch nach 2 wochen wieder dorthin oder muss ich dann auch 3 Monate draussen bleiben?
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