Polaris schrieb am 27.12.2006 um 11:14:45:Hallo zusammen!
Meine gesetzliche Frau hat eine ukrainische Staatsangehörigkeit. Zur Zeit befinde ich mich auch in der Ukraine. Vor einem Monat sind wir auf eine Idee gekommen unsere Ferien mit meinen Eltern und Verwandten in Deutschland zu verbringen. Deswegen hat sie ein Besuchsvisum für 16 Tage beantragt. Sie hat folgende Unterlagen vorgelegt: Heiratsurkunde mit einem EU-Bürger, Einkommennachweis, Versicherung, Eigentumsnachweis (sie besitze eine eigene 2-Zimmer Wohnung in Kiew und eine zweite 2-Zimmer Wohnung teile sie mit ihrer Mutter). Sie ist eine Privatunternehmerin und verdient ziemlich gut für die Ukraine. Am Schalter wurde uns nichts schlimmes gesagt, die Mitarbeiterin hat den Reisepass genommen, aber danach haben wir überraschend einen Verweigerungsstempel entdeckt.
dieser "Verweigerungsstempel ist ein Bearbeitungsstempel, wie ihn alle Schengenbotschaften verwenden. Er soll anderen Schengenbotschaften aufzeigen, dass da bereits ein Visumantrag läuft und hat mit einer Ablehnung nichts zu tun. Wenn ich deinen Beitrag richtig lese, dann hat deine Frau keinen Ablehnungsbescheid erhalten, sondern nur den Pass mit dem Stempel?
Zitat:So weit wie ich es verstanden habe, haben jetzt alle EU-Länder eine gemeinsame Datennbank, deswegen sieht es so aus, dass fast alle europäische Länder für meine Frau untersagt sind.
mache dir da mal keine Sorgen, ich sehe da keine Ablehnung und keinen Grund für eine Datenbank, die es in der von dir beschriebenen Form noch garnicht gibt.
Zitat:Familienzusammenführung in Deutschland wollen wir auch nicht machen, weil wir unsere zukünftige Plane mit der Ukraine verbinden.
Was nun??? Soll es etwa heissen, dass meine Mutter meine Frau nie wieder sehen wird (die kann leider auch nicht reisen)?{/quote]
das müst ihr, im Falle einer Ablehnung, bei der
Remonstration der Botschaft entsprechend beibiegen, dann gibt es auch keine Probleme.
[quote]Jetzt sieht es so aus, dass wir uns scheiden lassen sollen, weil mit einem Mann aus EU kann die nirgendwo reisen
Damals, als wir nur verlobt waren, war es für sie viel einfacher...
Wenn du deinen Text hier jetzt noch einmal liest, wirst du von alleine verstehen, dass das Blödsinn ist, oder? Damals oder früher, da war doch alles ganz anders und viel besser.... Bitte nicht vergessen, dass eine Eheschliessung einer Ausländerrin mit einem Deutschen i.d.R. nicht damit endet, dass er in ihr Heimatland gehen will und bei euch soll dass auch erst in der Zukunft geschehen.... Wie soll denn die Botschaft das prüfen und bewerten?
Zitat:Und noch eine Frage. Ich habe im Internet die Verordnung (EG) 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen Schengener Grenzkodex) gefunden. Da steht ja ganz deutlich Folgendes:
"Das Recht auf freien Personenverkehr der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sowie der Drittstaatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen, die aufgrund von Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den betreffenden Drittstaaten andererseits über ein Recht auf freien Personenverkehr verfügen, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, wird durch die Festlegung eines gemeinsamen Regelwerks für das Überschreiten der Grenzen durch Personen weder in Frage gestellt noch beeinträchtigt."
Wieso kommt dann diese Verweigerung??? Ich kriege langsam die Meinung, dass diese europäische Gesetze nur für Steuerzahler gedacht sind. Oder verstehe ich was falsch?
Ich werde für jede Antwort sehr dankbar sein!
Mit freundlichen Grüßen, Alex
das gilt für Fälle wie euren nicht, lies es dir nochmal genau durch