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Meiner Frau wurde Besuchsvisum verweigert (Gelesen: 6.858 mal)
Polaris
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27.12.2006 um 11:14:45
 
Hallo zusammen!

Meine gesetzliche Frau hat eine ukrainische Staatsangehörigkeit. Zur Zeit befinde ich mich auch in der Ukraine. Vor einem Monat sind wir auf eine Idee gekommen unsere Ferien mit meinen Eltern und Verwandten in Deutschland zu verbringen. Deswegen hat sie ein Besuchsvisum für 16 Tage beantragt. Sie hat folgende Unterlagen vorgelegt: Heiratsurkunde mit einem EU-Bürger, Einkommennachweis, Versicherung, Eigentumsnachweis (sie besitze eine eigene 2-Zimmer Wohnung in Kiew und eine zweite 2-Zimmer Wohnung teile sie mit ihrer Mutter). Sie ist eine Privatunternehmerin und verdient ziemlich gut für die Ukraine. Am Schalter wurde uns nichts schlimmes gesagt, die Mitarbeiterin hat den Reisepass genommen, aber danach haben wir überraschend einen Verweigerungsstempel entdeckt.
So weit wie ich es verstanden habe, haben jetzt alle EU-Länder eine gemeinsame Datennbank, deswegen sieht es so aus, dass fast alle europäische Länder für meine Frau untersagt sind.
Familienzusammenführung in Deutschland wollen wir auch nicht machen, weil wir unsere zukünftige Plane mit der Ukraine verbinden.
Was nun??? Soll es etwa heissen, dass meine Mutter meine Frau nie wieder sehen wird (die kann leider auch nicht reisen)?
Jetzt sieht es so aus, dass wir uns scheiden lassen sollen, weil mit einem Mann aus EU kann die nirgendwo reisen Griesgrämig Damals, als wir nur verlobt waren, war es für sie viel einfacher...
Und noch eine Frage. Ich habe im Internet die Verordnung (EG) 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen  Schengener Grenzkodex) gefunden. Da steht ja ganz deutlich Folgendes:
"Das Recht auf freien Personenverkehr der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sowie der Drittstaatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen, die aufgrund von Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den betreffenden Drittstaaten andererseits über ein Recht auf freien Personenverkehr verfügen, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, wird durch die Festlegung eines gemeinsamen Regelwerks für das Überschreiten der Grenzen durch Personen weder in Frage gestellt noch beeinträchtigt."
Wieso kommt dann diese Verweigerung??? Ich kriege langsam die Meinung, dass diese europäische Gesetze nur für Steuerzahler gedacht sind. Oder verstehe ich was falsch?

Ich werde für jede Antwort sehr dankbar sein!

Mit freundlichen Grüßen, Alex
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Antwort #1 - 27.12.2006 um 11:32:38
 
Hi Alex, zuallererst sollte Deine Frau bei der d. Botschaft in Kiev remonstrieren.
Dies kann formlos, aber schriftlich durch den Antragsteller (also Deine Frau) geschehen.

In der Antwort werdet Ihr dann die Gründe erfahren, warum das Visum abgelehnt wurde. Es gibt da "viele" Gründe, von Missverständnissen bis Einreisesperren, fehlende/falsche Dokumente, etc. Vieles kann man dann klären und Euch ggf hier im Forum beraten, aber ohne die genauen, individuellen Ablehnungsgründe bleibt alles Spekulation..

Grüße
Sveta + Jens
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Antwort #2 - 27.12.2006 um 11:37:33
 
jetflyer schrieb am 27.12.2006 um 11:32:38:
Hi Alex, zuallererst sollte Deine Frau bei der d. Botschaft in Kiev remonstrieren.
Dies kann formlos, aber schriftlich durch den Antragsteller (also Deine Frau) geschehen.

In der Antwort werdet Ihr dann die Gründe erfahren, warum das Visum abgelehnt wurde. Es gibt da "viele" Gründe, von Missverständnissen bis Einreisesperren, fehlende/falsche Dokumente, etc. Vieles kann man dann klären und Euch ggf hier im Forum beraten, aber ohne die genauen, individuellen Ablehnungsgründe bleibt alles Spekulation..

Grüße
Sveta + Jens


Hallo, danke für die Antwort!

Ja, die Remonstration hat sie vor 1,5 Wochen schon mal abgegeben. Wie schnell läuft dieses Remonstrationsverfahren überhaupt? Wahrscheinlich, haben wir uns die Ferien schon mal versaut Griesgrämig

Grüße, Alex
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Antwort #3 - 27.12.2006 um 11:37:33
 
Zitat:
Sie hat folgende Unterlagen vorgelegt: Heiratsurkunde mit einem EU-Bürger,

durch die Vorlage der Heiratsurkunde könnte die Botschsft gedacht haben das mit dem Besuchsvisum ein daueraufenthalt ev. angestrebt werden sollte und das falsche Visum beantregt wurde. Die Tatsache hättest ihr ev. besser darlegen  und auf die Vorlage des Heiratsvisum verzichten sollen.
Ist aber nur eine Vermutung  Augenrollen
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Antwort #4 - 27.12.2006 um 11:38:53
 
Zitat:
Wie schnell läuft dieses Remonstrationsverfahren überhaupt?

über das AA habe ich ca. 2 Wochen warten müssen
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Antwort #5 - 27.12.2006 um 11:41:49
 
Bommel schrieb am 27.12.2006 um 11:37:33:
durch die Vorlage der Heiratsurkunde könnte die Botschsft gedacht haben das mit dem Besuchsvisum ein daueraufenthalt ev. angestrebt werden sollte und das falsche Visum beantregt wurde. Die Tatsache hättest ihr ev. besser darlegen  und auf die Vorlage des Heiratsvisum verzichten sollen.
Ist aber nur eine Vermutung  Augenrollen

Ne, das ist falsch. Eine Heiratsurkunde braucht man für eine Visabeantragung. Dann läuft alles schneller und einfacher. Das wurde uns bei der Botschaft gesagt. Da steht auch im Fragebogen.
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Antwort #6 - 27.12.2006 um 12:11:00
 
Zitat:
Ne, das ist falsch. Eine Heiratsurkunde braucht man für eine Visabeantragung. Dann läuft alles schneller und einfacher

für ein Besuchsvisum brauchst du definitiv keine Heiratsurkunde Augenrollen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.12.2006 um 12:13:13
 
Polaris schrieb am 27.12.2006 um 11:14:45:
Hallo zusammen!
Meine gesetzliche Frau hat eine ukrainische Staatsangehörigkeit. Zur Zeit befinde ich mich auch in der Ukraine. Vor einem Monat sind wir auf eine Idee gekommen unsere Ferien mit meinen Eltern und Verwandten in Deutschland zu verbringen. Deswegen hat sie ein Besuchsvisum für 16 Tage beantragt. Sie hat folgende Unterlagen vorgelegt: Heiratsurkunde mit einem EU-Bürger, Einkommennachweis, Versicherung, Eigentumsnachweis (sie besitze eine eigene 2-Zimmer Wohnung in Kiew und eine zweite 2-Zimmer Wohnung teile sie mit ihrer Mutter). Sie ist eine Privatunternehmerin und verdient ziemlich gut für die Ukraine. Am Schalter wurde uns nichts schlimmes gesagt, die Mitarbeiterin hat den Reisepass genommen, aber danach haben wir überraschend einen Verweigerungsstempel entdeckt.

dieser "Verweigerungsstempel ist ein Bearbeitungsstempel, wie ihn alle Schengenbotschaften verwenden. Er soll anderen Schengenbotschaften aufzeigen, dass da bereits ein Visumantrag läuft und hat mit einer Ablehnung nichts zu tun. Wenn ich deinen Beitrag richtig lese, dann hat deine Frau keinen Ablehnungsbescheid erhalten, sondern nur den Pass mit dem Stempel?
Zitat:
So weit wie ich es verstanden habe, haben jetzt alle EU-Länder eine gemeinsame Datennbank, deswegen sieht es so aus, dass fast alle europäische Länder für meine Frau untersagt sind.

mache dir da mal keine Sorgen, ich sehe da keine Ablehnung und keinen Grund für eine Datenbank, die es in der von dir beschriebenen Form noch garnicht gibt.
Zitat:
Familienzusammenführung in Deutschland wollen wir auch nicht machen, weil wir unsere zukünftige Plane mit der Ukraine verbinden.
Was nun??? Soll es etwa heissen, dass meine Mutter meine Frau nie wieder sehen wird (die kann leider auch nicht reisen)?{/quote]
das müst ihr, im Falle einer Ablehnung, bei der Remonstration der Botschaft entsprechend beibiegen, dann gibt es auch keine Probleme.
[quote]Jetzt sieht es so aus, dass wir uns scheiden lassen sollen, weil mit einem Mann aus EU kann die nirgendwo reisen Griesgrämig Damals, als wir nur verlobt waren, war es für sie viel einfacher...

Wenn du deinen Text hier jetzt noch einmal liest, wirst du von alleine verstehen, dass das Blödsinn ist, oder? Damals oder früher, da war doch alles ganz anders und viel besser....  Bitte nicht vergessen, dass eine Eheschliessung einer Ausländerrin mit einem Deutschen i.d.R. nicht damit endet, dass er in ihr Heimatland gehen will und bei euch soll dass auch erst in der Zukunft geschehen.... Wie soll denn die Botschaft das prüfen und bewerten?
Zitat:
Und noch eine Frage. Ich habe im Internet die Verordnung (EG) 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen  Schengener Grenzkodex) gefunden. Da steht ja ganz deutlich Folgendes:
"Das Recht auf freien Personenverkehr der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sowie der Drittstaatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen, die aufgrund von Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den betreffenden Drittstaaten andererseits über ein Recht auf freien Personenverkehr verfügen, das dem der Unionsbürger gleichwertig ist, wird durch die Festlegung eines gemeinsamen Regelwerks für das Überschreiten der Grenzen durch Personen weder in Frage gestellt noch beeinträchtigt."

Wieso kommt dann diese Verweigerung??? Ich kriege langsam die Meinung, dass diese europäische Gesetze nur für Steuerzahler gedacht sind. Oder verstehe ich was falsch?

Ich werde für jede Antwort sehr dankbar sein!

Mit freundlichen Grüßen, Alex

das gilt für Fälle wie euren nicht, lies es dir nochmal genau durch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 27.12.2006 um 12:16:31
 
Bommel schrieb am 27.12.2006 um 12:11:00:
für ein Besuchsvisum brauchst du definitiv keine Heiratsurkunde Augenrollen

Nur wenn du die Bearbeitungsgebühren für den Visumantrag nicht bezahlen willst. Ausserdem hilft es meist bei der positiven Entscheidungsfindun und man benötigt meist keine Reisekrankenversicherung.
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Antwort #9 - 27.12.2006 um 12:21:21
 
Hi Alex,
Prima, das Ihr schon remonstriert habt. so ca. 2-3 Wochen wird die Antwort wohl dauern, jedenfalls ist das meine Erfahrung (allerdings in Moskau)

Wie gesagt, alles weitere ist ein bischen "Spekulieren.."
Grundsätzlich ist Euer Fall ein bischen "ungewöhnlich".. meistens geht es ja um Besuchsvisa für "unverheiratete" oder eben um Familiennachzug , sprich FZF Visa für eine Daueraufenthalt in D. Vermutlich(Spekulation von mir) ist der Einreisezweck nicht richtig bei der Antragstellung "rübergekommen".. , das Deine Frau eben "nur" einen Kurzaufenthalt in D. anstrebt und nicht das Besuchsvisum als "Abkürzung" in Richtung Daueraufenthalt für D. will. Grundsätzlich wird das Visum sicherlich erteilt werden (wenn dies denn das Problem war!), insofern ist natürlich die Vorlage Eurer Heiratsurkunde der richtige Weg.  Ob ggf. noch eine Verpflichtungserklärung von Dir benötigt wird, weiß ich in diesem Fall  nicht so genau (Ist ja eigentlich Standard bei Shengen Visa), würde aber sicher auch nicht schaden, sofern das Problem im Einkommen Deiner Frau liegt.

Aber wie gesagt, wartet den Remonstrationsbescheid ab, dann wißt Ihr, was ggf. an Vorbehalten ausgeräumt werden muß.

Grüße,
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Antwort #10 - 27.12.2006 um 12:54:08
 
Zitat:
Nur wenn du die Bearbeitungsgebühren für den Visumantrag nicht bezahlen willst.

stimmt

Zitat:
Ausserdem hilft es meist bei der positiven Entscheidungsfindun

das habe ich auch  nicht bezweifelt.
Können die Gedankengänge der Botschaftsmitarbeiter nicht auch dahin gegangen sein mit dem Besuchsvisum ein dauerhafter Aufenthalt unterstellt wird und somit das Visum abgelehnt wurde?

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Antwort #11 - 28.12.2006 um 09:41:28
 
Bommel schrieb am 27.12.2006 um 12:54:08:
stimmt

das habe ich auch  nicht bezweifelt.
Können die Gedankengänge der Botschaftsmitarbeiter nicht auch dahin gegangen sein mit dem Besuchsvisum ein dauerhafter Aufenthalt unterstellt wird und somit das Visum abgelehnt wurde?



das kann gut sein und das könnte in diesem Fall auch so gewesen sein. Ist auch schwierig das bei einer Botschaft entsprechend rüber zu bringen, wenn der deutsche Ehemann noch für einen längeren Zeitraum in Deutschland leben will.


Die Heiratsurkunde mit einem Deutschen sollte ansich immer mitgebracht werden, da diese Eheschliessung ja auch im Antrag angegeben sein muss und für die Botschaft nachprüfbar sein sollte. Das würde u.U. die Bearbeitungsdauer des Antrags nicht unnötig verzögern.
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Antwort #12 - 28.12.2006 um 11:16:09
 
@Ernas:
Zitat:
das kann gut sein und das könnte in diesem Fall auch so gewesen sein. Ist auch schwierig das bei einer Botschaft entsprechend rüber zu bringen

jetzt bohre ich mal weiter, auch ein wenig aus Eigennutz:
Würde eine eV helfen?
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Antwort #13 - 28.12.2006 um 11:26:16
 
@Ernas:
habe noch was vergessen:
Zitat:
Ausserdem hilft es meist bei der positiven Entscheidungsfindun

+
Zitat:
Ist auch schwierig das bei einer Botschaft entsprechend rüber zu bringen,

Augenrollen
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Antwort #14 - 28.12.2006 um 15:09:38
 
Bommel schrieb am 28.12.2006 um 11:16:09:
@Ernas:
jetzt bohre ich mal weiter, auch ein wenig aus Eigennutz:
Würde eine eV helfen?

ich gehe mal davon aus, dass du eine VE meinst.
nein, die würde nicht helfen, da ausländische Familienangehörige von Deutschen keine VE brauchen.

Noch einmal, wenn die Ehefrau eines Deutschen, die noch nicht übersiedeln möchte, ein Visum beantragt, dann muss sie, wie alle anderen Antragsteller auch, ihre Rückkehrwilligkeit "nachweisen", auch, oder gerade, wenn seit dem letzten Visum die Ehe geschlossen wurde.
Das sollte aber, bei ausgeprägten wirtschaftlichen Gründen, kein Problem sein.
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