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Wiedereinreise-Folgekosten?! (Gelesen: 1.057 mal)
pingula
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise-Folgekosten?!
13.12.2006 um 17:35:11
 
Richtig hier??? Hoffe schon! Zwinkernd
Hallo Ihr Lieben!
Hab da noch mal ne Frage, der Vater meines Sohnes wird in absehbarer Zeit sein Visum erhalten, wir hatten FZF zum Kind beantragt.
1. Gehe ich da richtig in der Annahme, dass er dann nach §28 AufenthG seine AE bekommt?
2. Ich wurde nicht aufgefordert eine VE abzugeben, habe allerdings der ABH mitgeteilt (vor zwei Jahren), dass ich für alle Kosten aufkommen werde, da ich allerdings jetzt mehrere Schulungen absolviere und deshalb Hartz IV - Empfängerin bin und auch diese Schulungen selber finanziere hat sich meine finanzielle Situation doch sehr geändert. Greift überhaupt §68???
Kann er bis zu einer Arbeitsaufnahme auch Hartz IV beantragen?
Einen Anspruch auf ALG I hat er auch aus seinen früheren Tätigkeiten in D nicht erwirtschaftet.

Für jede Info bin ich echt dankbar!!!

Vielen Dank auch für die bisher geleistete Hilfestellung!!!

Gruß

pingula
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Mick
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Antwort #1 - 13.12.2006 um 17:53:23
 
Hoi,
habs verschoben, da es ja im Prinzip um den Nachzug
zum Kind geht.
Davon ausgehend, dass das Kind deutsch ist, spielt Ein-
kommen keine Rolle. § 28 ist richtig und dieser sagt eben
"abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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pingula
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Antwort #2 - 13.12.2006 um 18:24:30
 
Vielen Dank Mick!!!  Durchgedreht

Gruß

pingula
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