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Benötige ein bisschen Hilfe .... (Gelesen: 4.389 mal)
darlingmuc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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09.12.2006 um 21:15:05
 
Hallo an alle hier,

kann im Moment ein bisschen Aufheiterung gebrauchen...gestern wurde der Visumsantrag von meinem türkischen Freund abgelehnt weinend

Wir kennen uns jetzt schon über 2 Jahre und ich war seither fünfmal in der Türkei und nun wollten wir dass er eben auch mal mein Zuhause und alles
kennenlernt.
Er kam mit 8 Monaten nach Deutschland und hat hier 19 Jahre gelebt, ist dann aber wieder zurück in die Türkei, weil der Vater es damals so wollte, spricht dadurch sehr gut Deutsch und es gab nie irgendwelche Verständigungsprobleme.

Warum und wieso das Konsulat in Istanbul das Visum abgelehnt hat wissen wir nicht, weil sie es ja nicht begründen müssen, aber ich finde es schlimm von unserem Staat, dass er mich nicht mal wenigstens für 2 Monate besuchen kommen kann.

Da wir uns aber wirklich lieben und auch heiraten möchten, haben wir nun beschlossen das in der Türkei zu tun. Hier geht es ja eh nicht, wenn sie ihn nicht mal für einen Besuch reinlassen.
Kann mir jemand sagen, wie das dann mit der Familienzusammenführung ist?
Wir möchten einfach nur miteinander leben, wie jedes andere Paar, das sich liebt, auch.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG
darlingmuc Smiley
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Reyhan
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Antwort #1 - 09.12.2006 um 21:35:53
 
Hallo darlingmuc,

schau mal auf diese Seite und dann ganz nach unten zum Merkblatt " Familienzusammenführung "

http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/01/Visabestimmungen/Visa__Me...

Vielleicht hilft es Dir weiter.

Viel Glück

Reyhan

PS Ansonsten lohnt sich hier die Suchfunktion mit den Stichworten Familienzusammenführung Türkei

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darlingmuc
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Antwort #2 - 09.12.2006 um 21:40:18
 
vielen Dank für die info reyhan... Smiley werde es mir gleich anschauen...

Reyhan schrieb am 09.12.2006 um 21:35:53:
Hallo darlingmuc,

schau mal auf diese Seite und dann ganz nach unten zum Merkblatt " Familienzusammenführung "

http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/de/01/Visabestimmungen/Visa__Me...

Vielleicht hilft es Dir weiter.

Viel Glück

Reyhan

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Antwort #3 - 09.12.2006 um 23:31:57
 
Zitat:
Hier geht es ja eh nicht, wenn sie ihn nicht mal für einen Besuch reinlassen.

"Besuch" heißt: "ich gehe wieder nach Hause". Ablehnung erfolgt wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit.
Die Alternative heißt: Visum zur Eheschließung. Da wird die Rückkehrwilligkeit nämlich nicht bewertet, da der Antragsteller ja gar nicht zurück will ...
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Antwort #4 - 10.12.2006 um 11:55:28
 
liebe inge,

haben wir damit bessere chancen, dass er in die BRD einreisen kann? oder
ist es nicht von vornherein besser, in der türkei zu heiraten und dann das Visum
für Familienzusammenführung zu stellen?
wäre gut, das zu wissen, vielen dank im voraus.

gruß darling


inge schrieb am 09.12.2006 um 23:31:57:
"Besuch" heißt: "ich gehe wieder nach Hause". Ablehnung erfolgt wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit.
Die Alternative heißt: Visum zur Eheschließung. Da wird die Rückkehrwilligkeit nämlich nicht bewertet, da der Antragsteller ja gar nicht zurück will ...

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Antwort #5 - 10.12.2006 um 15:02:47
 
Hallo Darlingmuc,

bessere Chancen ? Das ist, aus meiner Sicht, reine Geschmackssache.

Heiratest Du in der Türkei , musst Du nach der Hochzeit auf Deinen Mann warten, hast allerdings einen Rechtsanspruch auf die Einreise.

Heiratest Du in D., ist Dein Mann gleich bei Dir. Einen Anspruch auf die Einreise hat er allerdings nicht. In der Regel wird die Einreise aber gestattet, es sei denn er hat irgendetwas angestellt. Sollte das der Fall sein, bist Du bestimmt darüber informiert.

Der Papierkram ist nahezu identisch und gleich aufwändig.

Viele Grüße

Reyhan
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Antwort #6 - 10.12.2006 um 17:22:06
 
Hallo Darlingmuc,

ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, in Deutschland zu heiraten.

Viel Erfolg!
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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darlingmuc
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Antwort #7 - 10.12.2006 um 19:15:39
 
Reyhan, dankeschön, Askin und ich werden darüber nachdenken. Im Moment müssen wir es erstmal verdauen, dass das Visum abgelehnt wurde und dann
werden wir entscheiden, was wir tun werden. ZwinkerndWir hatten so darauf gehofft, dass er endlich mal mit meiner Tochter und mir zusammen Weihnachten u. Sylvester feiern kann und wenn alles gut gegangen wäre, wäre er jetzt schon hier bei uns
(er wäre heute früh geflogen).... Traurig


Reyhan schrieb am 10.12.2006 um 15:02:47:
Hallo Darlingmuc,

bessere Chancen ? Das ist, aus meiner Sicht, reine Geschmackssache.

Heiratest Du in der Türkei , musst Du nach der Hochzeit auf Deinen Mann warten, hast allerdings einen Rechtsanspruch auf die Einreise.

Heiratest Du in D., ist Dein Mann gleich bei Dir. Einen Anspruch auf die Einreise hat er allerdings nicht. In der Regel wird die Einreise aber gestattet, es sei denn er hat irgendetwas angestellt. Sollte das der Fall sein, bist Du bestimmt darüber informiert.

Der Papierkram ist nahezu identisch und gleich aufwändig.

Viele Grüße

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Antwort #8 - 10.12.2006 um 19:19:26
 
Hallo, hast du da schon deine Erfahrungen gemacht? Askin glaubt im Moment einfach nicht mehr daran, dass er nach Deutschland kommen kann, nachdem das Visum abgelehnt wurde (kann ich ihm auch nicht verdenken), ich verstehe es ja auch nicht. Versicherung, VE - alles lag vor und ich weiss, dass er sich noch nie was größeres hat zuschulden kommen lassen, warum also?


anajid69 schrieb am 10.12.2006 um 17:22:06:
Hallo Darlingmuc,

ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, in Deutschland zu heiraten.

Viel Erfolg!

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Antwort #9 - 10.12.2006 um 19:32:31
 
Hallo darlingmuc,

Zitat:
ich weiss, dass er sich noch nie was größeres hat zuschulden


Auch Kleinigkeiten können eine Rolle spielen. Um so wichtiger diese aus dem Weg zu räumen.

Noch mal : selbst wenn alle Unterlagen vorliegen : eine Garantie hat man nicht.
Ich bin selbst in diesem Jahr , nachdem bisher alle Visa für die Familie meines Mannes erteilt wurden, bei meinem jüngsten Schwager ( für 14 Tage !! ) auf die Nase gefallen. Ich weiss bis heute, trotz Remonstration in Ankara,  nicht genau warum. Zur Zeit beschäftigt sich das AA mit diesem Thema.

Aufgeben und bange machen gilt nicht.

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Antwort #10 - 10.12.2006 um 19:39:54
 
Hallo darlingmuc,

den Rat von Anajid und Reyhan kann ich nicht empfehlen.
Inge hat es richtig erkannt: dein Freund will ja garnicht zuBesuch kommen, sondern dauerhaft in Deutschland leben. Das Visum wurde zu Recht abgelehnt. Ich frage mich deshalb, wieso du sauer auf Deutschalnd bist. Man hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten !

Ich weiss nicht wie Anajid und Reyhan dir den Rat geben können, in duetschland zu heiraten. Dein Freund erhalt ja (zu Recht) kein Visum. Wie soll er also legal nach Deutschland kommen.

Hier mein Rat:
1. Heirate in der Türkei und er stellt einen entsprechenden Antrag auf FZF
2. Du bereitest in Deutschland die Eheschließung vor und er beantragt bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum zur Eheschließung.

Wenn er illegal einreisen sollte und ihr heiratet hier, wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben und wir werden deine Hilferufe nach dem Motto "Wir haben geheiratet und er muss Deutschland wieder verlassen um das richtige Visum einzuholen" in diesem Board lesen. Das wird dann wieder teuer (Anwalts- und Gerichtskosten) und sehr nervenaufreibend.

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Antwort #11 - 10.12.2006 um 19:41:19
 
Reyhan, weisst du zufällig, ob ich als Einladende auch beim Konsulat anfragen kann, warum das Visum nicht erteilt wurde, oder kann nur er das machen?

Und noch was: sollten wir in Antalya heiraten, wo muss das Visum für FZF gestellt werden? Muss für die FZF nochmals eine VE ausgestellt sein von mir?
Wir werden nicht aufgeben, keine Sorge, nur ist das alles ganz schön kompliziert
und wir müssen uns erstmal mit allem ganz genau befassen.


Reyhan schrieb am 10.12.2006 um 19:32:31:
Hallo darlingmuc,


Auch Kleinigkeiten können eine Rolle spielen. Um so wichtiger diese aus dem Weg zu räumen.

Noch mal : selbst wenn alle Unterlagen vorliegen : eine Garantie hat man nicht.
Ich bin selbst in diesem Jahr , nachdem bisher alle Visa für die Familie meines Mannes erteilt wurden, bei meinem jüngsten Schwager ( für 14 Tage !! ) auf die Nase gefallen. Ich weiss bis heute, trotz Remonstration in Ankara,  nicht genau warum. Zur Zeit beschäftigt sich das AA mit diesem Thema.

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Antwort #12 - 10.12.2006 um 19:43:54
 
Hallo Proll,

mir scheint, Du wirfst da etwas durcheinander. Schau bitte noch mal genau was ich zu welchem Beitrag geschrieben habe.
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Antwort #13 - 10.12.2006 um 19:55:17
 
Hallo darlingmuc,

Zitat:
Reyhan, weisst du zufällig, ob ich als Einladende auch beim Konsulat anfragen kann, warum das Visum nicht erteilt wurde, oder kann nur er das machen?


Nein, es sei denn er hat Dir eine Vollmacht erteilt. Oder eben er selbst.

Zitat:
Und noch was: sollten wir in Antalya heiraten, wo muss das Visum für FZF gestellt werden?


Es ist die deutsche Vertretung zuständig in deren Bezirk er gemeldet ist. Hat er seinen Wohnsitz in AYt , ist Izmir zuständig. Analog zur Beantragung des Touri-Visums.

Zitat:
Muss für die FZF nochmals eine VE ausgestellt sein von mir?

Nein, wenn es um die Familienzusammenführung geht. Falls es aber um ein Visum zur Eheschliessung geht, sieht es anders aus.

Viele Grüße

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Antwort #14 - 10.12.2006 um 19:55:28
 
hallo proll, doch das wollte er. das mit der heirat war noch nicht so schnell geplant. wir wollten einfach nur mal hier bei mir eine weile zusammenleben.
aber das wurde uns versagt und so haben wir nun eben beschlossen, schneller
zu heiraten. ich bin auch nicht sauer auf deutschland, sondern eben nur enttäuscht, weil wir uns so gefreut hätten, endlich mal ein bisschen länger zeit miteinander zu bringen, wie immer nur 2 wochen oder so. da ich hier berufstätig bin, kann ich nicht eben schnell mal für länger zu ihm. ich bin ja froh, arbeit zu haben. und illegal wird sowieso nix sein, es ist ja so schon aufwendig genug.

vielen dank für deinen rat. ich bin sehr froh, mich hier informieren zu können und gute ratschläge zu bekommen. aber was ich jetzt nicht verstanden habe:
du schreibst, heiratet in der türkei und dann antrag auf FZF.
2. hab ich nicht verstanden, denn du schreibst ja wir sollen lieber in der türkei heiraten, warum muss ich dann die eheschließung hier vorbereiten? oder habe ich das jetzt komplett falsch verstanden? wenn ja dann sorry, ok?

grüße darling

Zitat:
Hallo darlingmuc,

den Rat von Anajid und Reyhan kann ich nicht empfehlen.
Inge hat es richtig erkannt: dein Freund will ja garnicht zuBesuch kommen, sondern dauerhaft in Deutschland leben. Das Visum wurde zu Recht abgelehnt. Ich frage mich deshalb, wieso du sauer auf Deutschalnd bist. Man hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten !

Ich weiss nicht wie Anajid und Reyhan dir den Rat geben können, in duetschland zu heiraten. Dein Freund erhalt ja (zu Recht) kein Visum. Wie soll er also legal nach Deutschland kommen.

Hier mein Rat:
1. Heirate in der Türkei und er stellt einen entsprechenden Antrag auf FZF
2. Du bereitest in Deutschland die Eheschließung vor und er beantragt bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum zur Eheschließung.

Wenn er illegal einreisen sollte und ihr heiratet hier, wird es mit Sicherheit wieder Probleme geben und wir werden deine Hilferufe nach dem Motto "Wir haben geheiratet und er muss Deutschland wieder verlassen um das richtige Visum einzuholen" in diesem Board lesen. Das wird dann wieder teuer (Anwalts- und Gerichtskosten) und sehr nervenaufreibend.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 10.12.2006 um 20:52:50
 
Hallo Darlingmuc,

die erste Alternative - Heirat in der Türkei -kennst du ja.
Die zweite Alternative - Heirat in Deutschland - erkläre ich noch mal ganz ausführlich:

Ihr beide habt den Wunsch zu heiraten und woolt gemeinsam in Deutschland wohnen. Du gehst zum Standesamt und erkundigst dich, welche Papiere von dir und deinem Zukünften benötigt werden, um in Deutschland die Ehe zu schließen, während deiner Mann während der Vorbereitung noch in der Türkei ist. Das Standesamt wird ir eine Liste mitgeben, welche Dokumente benötigt werden. Neben deinen eigenen, musst du dann natürlich auch die deines Zukünftigen aus der Türkei besorgen.
Wenn ihr alles zusammen habt, könnt ihr einen Termin mit ausreichend Vorlauf festsetzen.
Gleichzeitg sollte dein Freund bei der deutschen Auslandsvertreung ein Visum zur Eheschließung beantragen.
Um das Ganze bei der ABH zu beschleunigen, kannst du
- eine Bescheinigung über den Eheschließungstermin (Solltest du auch deinem 
   Freund in die Türkei zur Visabeantragung zufaxen),
- Einkommensnachweise am Besten der letzten 6 Monate,
- Arbeitgeberbescheinigung über ein unbefristetes und ungekündigtes
  Arbeitsverhältnis
- Mietvertrag und Bescheinigung über Wohnungsgröße in m²
- und deinen Pass
vorlegen.

Das Ganze ist zwar wieder sehr bürokratisch, führt aber auf legalem Weg zum gewünschten Zweck.

Als Mitarbeiter einer ABH freue ich mich immer, Leute zu beraten, den Sinn und Zweck zu erklären und zu sehen, wenn man sich an diesen legalen Weg hält, auch wenn er aus subjektiver Sicht manchmal blödsinnig erscheint.
Aber so ersparst du dir selbst noch mehr Ärger und den Miarbeitern sehr viel Arbeit.
... und man wird feststellen, wie entspannt man mit Behörden zusammenarbeiten kann...

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Antwort #16 - 10.12.2006 um 21:13:18
 
Hallo darlingmuc,

Zitat:
Gleichzeitg sollte dein Freund bei der deutschen Auslandsvertreung ein Visum zur Eheschließung beantragen.


Klär aber unbedingt VORHER mit der deutschen Vertretung ab, welche Unterlagen benötigt werden. Die Handhabung ist unterschiedlich !!! Speziell im Hinblick auf den Termin zur Eheschliessung.

Zitat:
eine Bescheinigung über den Eheschließungstermin (Solltest du auch deinem  Freund in die Türkei zur Visabeantragung zufaxen),


Für die Vereinbarung eines konkreten Termins zur Eheschliessung benötigtst Du die von deinem Freund unterschriebene sogenannte " Beitrittserklärung". Damit erlaubt er Dir die Hochzeit anzumelden. Achte darauf, dass das Standesamt diese in der Liste der benötigten Dokumente aufführt. Die eine oder andere deutsche Vertretung in der TR besteht auf einem konkreten Termin ( siehe oben )

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Antwort #17 - 10.12.2006 um 22:12:14
 
merci reyhan für die anmerkungen zu prolls erklärung !

Reyhan schrieb am 10.12.2006 um 21:13:18:
Hallo darlingmuc,


Klär aber unbedingt VORHER mit der deutschen Vertretung ab, welche Unterlagen benötigt werden. Die Handhabung ist unterschiedlich !!! Speziell im Hinblick auf den Termin zur Eheschliessung.


Für die Vereinbarung eines konkreten Termins zur Eheschliessung benötigtst Du die von deinem Freund unterschriebene sogenannte " Beitrittserklärung". Damit erlaubt er Dir die Hochzeit anzumelden. Achte darauf, dass das Standesamt diese in der Liste der benötigten Dokumente aufführt. Die eine oder andere deutsche Vertretung in der TR besteht auf einem konkreten Termin ( siehe oben )

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Antwort #18 - 10.12.2006 um 22:17:55
 
vielen dank proll für die ausführliche erklärung, habe das jetzt alles verstanden Zwinkernd
aber ich habe trotzdem noch eine frage: nachdem das besuchsvisum ja jetzt erst abgelehnt wurde, ist es dann sinnvoll kurz darauf gleich ein visum auf eheschließung zu stellen? war auf der seite des auswärtigen amtes und habe mir da schon einiges runtergeladen...visum für eheschließung und visum für FZF entspricht das dem Antrag einer Erteilung auf Aufenthaltserlaubnis? Was anderes hab ich nämlich nicht gefunden?

sorry für die vielen fragen und ganz lieben dank im voraus für die antworten.

grüße darling

Zitat:
Hallo Darlingmuc,

die erste Alternative - Heirat in der Türkei -kennst du ja.
Die zweite Alternative - Heirat in Deutschland - erkläre ich noch mal ganz ausführlich:

Ihr beide habt den Wunsch zu heiraten und woolt gemeinsam in Deutschland wohnen. Du gehst zum Standesamt und erkundigst dich, welche Papiere von dir und deinem Zukünften benötigt werden, um in Deutschland die Ehe zu schließen, während deiner Mann während der Vorbereitung noch in der Türkei ist. Das Standesamt wird ir eine Liste mitgeben, welche Dokumente benötigt werden. Neben deinen eigenen, musst du dann natürlich auch die deines Zukünftigen aus der Türkei besorgen.
Wenn ihr alles zusammen habt, könnt ihr einen Termin mit ausreichend Vorlauf festsetzen.
Gleichzeitg sollte dein Freund bei der deutschen Auslandsvertreung ein Visum zur Eheschließung beantragen.
Um das Ganze bei der ABH zu beschleunigen, kannst du
- eine Bescheinigung über den Eheschließungstermin (Solltest du auch deinem  
  Freund in die Türkei zur Visabeantragung zufaxen),
- Einkommensnachweise am Besten der letzten 6 Monate,
- Arbeitgeberbescheinigung über ein unbefristetes und ungekündigtes
 Arbeitsverhältnis
- Mietvertrag und Bescheinigung über Wohnungsgröße in m²
- und deinen Pass
vorlegen.

Das Ganze ist zwar wieder sehr bürokratisch, führt aber auf legalem Weg zum gewünschten Zweck.

Als Mitarbeiter einer ABH freue ich mich immer, Leute zu beraten, den Sinn und Zweck zu erklären und zu sehen, wenn man sich an diesen legalen Weg hält, auch wenn er aus subjektiver Sicht manchmal blödsinnig erscheint.
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... und man wird feststellen, wie entspannt man mit Behörden zusammenarbeiten kann...

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Antwort #19 - 11.12.2006 um 09:16:34
 
Naja, daas Besuchsvisum wurde ja wahrscheinlich - so vermute ich mal - wegen Verdacht eines Daueraufenthaltes und damit verbundener fehlender Rückkehrwilligkeit abgelehnt.

Bis du alle Papiere zusammen hast und er das neue Visum beantragen wird, wird ja eh noch etwas Zeit vergehen. Und wenn nunmehr das richtige Visum beantragt wird, sollte es klappen unabhängig davon, dass vorher das Besuchsvisum abgelehnt wurde.
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Antwort #20 - 12.12.2006 um 17:41:57
 
Hallo darlingmuc,

Zitat:
war auf der seite des auswärtigen amtes und habe mir da schon einiges runtergeladen...visum für eheschließung und visum für FZF entspricht das dem Antrag einer Erteilung auf Aufenthaltserlaubnis? Was anderes hab ich nämlich nicht gefunden?


Das ist so eine Sache mit den Unterlagen auf der Seite des AA. Frag lieber die deutsche Vertretung ob diese auch gelten. Wird nämlich auch unterschiedlich gehandhabt.

Geht man davon aus, dass die Eheschliessung durchgeführt wird, handelt es sich genau wie beim FzF um einen dauerhaften Aufenthalt für den man eine Aufenthaltserlaubnis ( Niederlassungserlaubnis ) braucht .

Achte im Antrag für das jeweilige Visum auf die Formulierung der Frage ob ein dauerhafter Aufenthalt geplant ist. In beiden Fällen mit " ja " antworten.

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