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Benötige ein bisschen Hilfe .... (Gelesen: 4.390 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 10.12.2006 um 20:52:50
 
Hallo Darlingmuc,

die erste Alternative - Heirat in der Türkei -kennst du ja.
Die zweite Alternative - Heirat in Deutschland - erkläre ich noch mal ganz ausführlich:

Ihr beide habt den Wunsch zu heiraten und woolt gemeinsam in Deutschland wohnen. Du gehst zum Standesamt und erkundigst dich, welche Papiere von dir und deinem Zukünften benötigt werden, um in Deutschland die Ehe zu schließen, während deiner Mann während der Vorbereitung noch in der Türkei ist. Das Standesamt wird ir eine Liste mitgeben, welche Dokumente benötigt werden. Neben deinen eigenen, musst du dann natürlich auch die deines Zukünftigen aus der Türkei besorgen.
Wenn ihr alles zusammen habt, könnt ihr einen Termin mit ausreichend Vorlauf festsetzen.
Gleichzeitg sollte dein Freund bei der deutschen Auslandsvertreung ein Visum zur Eheschließung beantragen.
Um das Ganze bei der ABH zu beschleunigen, kannst du
- eine Bescheinigung über den Eheschließungstermin (Solltest du auch deinem 
   Freund in die Türkei zur Visabeantragung zufaxen),
- Einkommensnachweise am Besten der letzten 6 Monate,
- Arbeitgeberbescheinigung über ein unbefristetes und ungekündigtes
  Arbeitsverhältnis
- Mietvertrag und Bescheinigung über Wohnungsgröße in m²
- und deinen Pass
vorlegen.

Das Ganze ist zwar wieder sehr bürokratisch, führt aber auf legalem Weg zum gewünschten Zweck.

Als Mitarbeiter einer ABH freue ich mich immer, Leute zu beraten, den Sinn und Zweck zu erklären und zu sehen, wenn man sich an diesen legalen Weg hält, auch wenn er aus subjektiver Sicht manchmal blödsinnig erscheint.
Aber so ersparst du dir selbst noch mehr Ärger und den Miarbeitern sehr viel Arbeit.
... und man wird feststellen, wie entspannt man mit Behörden zusammenarbeiten kann...

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Antwort #16 - 10.12.2006 um 21:13:18
 
Hallo darlingmuc,

Zitat:
Gleichzeitg sollte dein Freund bei der deutschen Auslandsvertreung ein Visum zur Eheschließung beantragen.


Klär aber unbedingt VORHER mit der deutschen Vertretung ab, welche Unterlagen benötigt werden. Die Handhabung ist unterschiedlich !!! Speziell im Hinblick auf den Termin zur Eheschliessung.

Zitat:
eine Bescheinigung über den Eheschließungstermin (Solltest du auch deinem  Freund in die Türkei zur Visabeantragung zufaxen),


Für die Vereinbarung eines konkreten Termins zur Eheschliessung benötigtst Du die von deinem Freund unterschriebene sogenannte " Beitrittserklärung". Damit erlaubt er Dir die Hochzeit anzumelden. Achte darauf, dass das Standesamt diese in der Liste der benötigten Dokumente aufführt. Die eine oder andere deutsche Vertretung in der TR besteht auf einem konkreten Termin ( siehe oben )

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Antwort #17 - 10.12.2006 um 22:12:14
 
merci reyhan für die anmerkungen zu prolls erklärung !

Reyhan schrieb am 10.12.2006 um 21:13:18:
Hallo darlingmuc,


Klär aber unbedingt VORHER mit der deutschen Vertretung ab, welche Unterlagen benötigt werden. Die Handhabung ist unterschiedlich !!! Speziell im Hinblick auf den Termin zur Eheschliessung.


Für die Vereinbarung eines konkreten Termins zur Eheschliessung benötigtst Du die von deinem Freund unterschriebene sogenannte " Beitrittserklärung". Damit erlaubt er Dir die Hochzeit anzumelden. Achte darauf, dass das Standesamt diese in der Liste der benötigten Dokumente aufführt. Die eine oder andere deutsche Vertretung in der TR besteht auf einem konkreten Termin ( siehe oben )

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Antwort #18 - 10.12.2006 um 22:17:55
 
vielen dank proll für die ausführliche erklärung, habe das jetzt alles verstanden Zwinkernd
aber ich habe trotzdem noch eine frage: nachdem das besuchsvisum ja jetzt erst abgelehnt wurde, ist es dann sinnvoll kurz darauf gleich ein visum auf eheschließung zu stellen? war auf der seite des auswärtigen amtes und habe mir da schon einiges runtergeladen...visum für eheschließung und visum für FZF entspricht das dem Antrag einer Erteilung auf Aufenthaltserlaubnis? Was anderes hab ich nämlich nicht gefunden?

sorry für die vielen fragen und ganz lieben dank im voraus für die antworten.

grüße darling

Zitat:
Hallo Darlingmuc,

die erste Alternative - Heirat in der Türkei -kennst du ja.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 11.12.2006 um 09:16:34
 
Naja, daas Besuchsvisum wurde ja wahrscheinlich - so vermute ich mal - wegen Verdacht eines Daueraufenthaltes und damit verbundener fehlender Rückkehrwilligkeit abgelehnt.

Bis du alle Papiere zusammen hast und er das neue Visum beantragen wird, wird ja eh noch etwas Zeit vergehen. Und wenn nunmehr das richtige Visum beantragt wird, sollte es klappen unabhängig davon, dass vorher das Besuchsvisum abgelehnt wurde.
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Antwort #20 - 12.12.2006 um 17:41:57
 
Hallo darlingmuc,

Zitat:
war auf der seite des auswärtigen amtes und habe mir da schon einiges runtergeladen...visum für eheschließung und visum für FZF entspricht das dem Antrag einer Erteilung auf Aufenthaltserlaubnis? Was anderes hab ich nämlich nicht gefunden?


Das ist so eine Sache mit den Unterlagen auf der Seite des AA. Frag lieber die deutsche Vertretung ob diese auch gelten. Wird nämlich auch unterschiedlich gehandhabt.

Geht man davon aus, dass die Eheschliessung durchgeführt wird, handelt es sich genau wie beim FzF um einen dauerhaften Aufenthalt für den man eine Aufenthaltserlaubnis ( Niederlassungserlaubnis ) braucht .

Achte im Antrag für das jeweilige Visum auf die Formulierung der Frage ob ein dauerhafter Aufenthalt geplant ist. In beiden Fällen mit " ja " antworten.

Viele Grüße

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