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Heirat mit US Bürger, getrennt lebend, weiter ALG (Gelesen: 3.182 mal)
IhoeferM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit US Bürger, getrennt lebend, weiter ALG
09.12.2006 um 10:37:40
 
Hallo, ich habe ein Problem und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Seit fast 5 Jahren bin ich Deutsche (in Deutschland lebend) mit einem Amerikaner (welcher in Amerika lebt und arbeitet) zusammen. Wir möchten gerne in den Staaten heiraten. Und danch alle Unterlagen anfordern. - Der Plan ist, dass wenn alle Papiere vorhanden sind... Visa, Arbeitserlaubnis ect... und ich einen Job drüben gefunden habe, ich rübergehen werde. Meinen Wohnsitz, sowie meine Wohnung möchte ich aber weiterhin hier in Deutschland behalten, da ich mit meiner Tochter zusammenlebe, welche bald ihre Ausbildung hier in Deutschland anfängt und diese auch hier beenden möchte. Nun, läuft mein Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma in wenigen Wochen aus (Verlängerung ist nicht in Sicht), so dass ich wieder Alg II beantragt habe.  Nun, zu meinen Fragen: muss ich die Ehe hier in Deutschland (sofort) anerkennen lassen? Bekomme ich trotz Heirat weiterhin ALG II (da mein Mann in spe nicht in der Lage sein wird seinen Lebensunterhalt in den Staaten, sowie meinen hier in Deutschland zu sichern) ? Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt, in den Staaten zu heiraten, erstmal zwangsläufig eine recht lange Zeit getrennt zu leben und dennoch meinen Lebensunterhalt hier in Deutschland durch ALG II gesichert zu wissen.

Für schnellstmögliche Hilfe wäre ich euch sehr dankbar...  
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.12.2006 um 12:53:33
 
"Wohnsitz behalten" aber hier nicht wohnen ist grundsätzlich unzulässig und ein Verstoss gegen das Meldegesetz.

Wenn du verheiratet bist, ist dein Mann unterhaltspflichtig. Im Rahmen der ALG2-Gewährung wird dies sicher geprüft werden und dann müsstet ihr halt entsprechende Einkommens- bzw Nichteinkommens-Nachweise vorlegen, denke ich. Wird sicherlich nicht einfach, wenn es sich um einen US-Bürger IN den USA handelt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.12.2006 um 13:57:49
 
"Wohnsitz behalten" aber hier nicht wohnen ist grundsätzlich unzulässig und ein Verstoss gegen das Meldegesetz.


Ich möchte /und muss nach meiner Heirat zwischen den USA und Deutschland pendeln. Wie bereits erwähnt lebe ich mit meiner Tochter zusammen, welche hier im nächsten Jahr eine Ausbildung anfangen wird und diese auch in Deutschland beenden möchte. Ist es nicht möglich einen 2. Wohnsitz zu haben???
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inge
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Antwort #3 - 09.12.2006 um 18:53:08
 
Zitat:
Wie bereits erwähnt lebe ich mit meiner Tochter zusammen, welche hier im nächsten Jahr eine Ausbildung anfangen wird und diese auch in Deutschland beenden möchte

Und? Kein Mensch hindert deine Tochter daran, hier zu wohnen, wenn du nicht hier wohnst.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Wohnung verläßt und keine neue im Inland bezieht, muss sich abmelden. Ich denke mal, dass man mind 365/2+1 Tage in D sein muss, damit man in D "wohnt" - aber nix genaues weiss ich nicht.

In dem Moment wo du nicht mehr hier bist fällt natürlich auch dein ALG2 Anspruch (wenn überhaupt einer besteht) weg. Irgendwelche "Tricksereien" würde ich mir in dem Zusammenhang auch verkneifen, da sowas letztlich Leistungserschleichung wäre. Insb. könnte man auf diese Idee kommen, wenn du in D zwar gemeldet bist, aber tatsächlich die meiste Zeit in den USA bist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.12.2006 um 22:34:30
 
Also erst mal würde ich sowohl in Deutschland, wie in den USA wohnen. Somit würde ich 6 Monate hier sein und die anderen 6 Monate drüben. -Und ich habe weiß Gott nicht vor den deutschen Staat zu bescheißen. Ich suche nur nach einem Weg der es uns ermöglicht zu heiraten, ohne das wir, trotz erstmaliger Trennung in Existenzschwierigkeiten kommen würden.
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inge
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Antwort #5 - 09.12.2006 um 23:29:30
 
Ob du hier "wohnst" oder nicht ist relativ egal. In dem Moment wo du auch nur wegen Urlaub D verlassen willst musst du deinen Arbeitsberater benachrichtigen und der muss das genehmigen. Bleibst du längere Zeit weg entfällt automatisch der Anspruch auf ALG2 (oder Sozialhilfe).
Versuchst du das zu umgehen, indem du das ganze eben nicht bekannt machst, handelt es sich um Leistungserschleichung.

Ebenso ist dein Ehemann nach Heirat erstmal unterhaltspflichtig und evtl. ALG2 Zahlungen würden vermutlich erstmal eingestellt, bis ein Nachweis geführt wurde, dass auch dein Ehemann nicht genügend Geld verdient.
Theoretisch kannst du natürlich in den USA heiraten und das hier nicht angeben. Dann wären wir wieder bei Leistungserschleichung.

So ganz einfach ist das Ganze also nicht wie du siehst.

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lifeart
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Antwort #6 - 09.12.2006 um 23:30:30
 
Mit US-Greencard kann man nicht einfach jedes Jahr 6 Monate in den USA wohnen und dann woanders den Rest der Zeit.  Man muss seinen Lebensmittelpunkt in den USA haben, um die green-card zu behalten. Technisch und rechtlich gesehen hat der Einwanderungsbeamte am "Port of Entry" in den USA das Recht, Dir diese zu entziehen, wenn er/sie auch nur vermutet, dass Du pendelst und deinen Lrebrnsmittelpunkt eben nicht ausscliesslich in den USA hast
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lifeart
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