beti
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Hamburg Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Mein Mann hat vor 8-9 Monaten einen Antrag auf Familienzusammenführung in Pakistan gestellt bei der Deutschen Botschaft, alle Hochzeitdokumente wurden von den Vertrauensanwälten überprüft, alles war in Ordnung, nur bei der persönlichen Befragung der Vetrauensanwälte hat meine Schwiegemutter gesagt, dass mein Mann in Karachi geboren ist, aber auf seiner Geburtsurkunde steht ein anderer Geburtsort, nämlich Lahore, weil mein Schwiegervater nur in Karachi berufstätig war, dachte er es ist besser auf der Geburtsurkunde, Lahore als Geburtsort anzugeben, da das Haus meiner Schwiegereltern in Lahore ist. Nun beharrt aber die Deutsche Botschaft darauf, dass mein Mann zu einem pakistanischen Gericht(Amtsgericht) geht, und einen Antrag auf Geburtsort änderung einreicht, was er auch getan hat, nun will das Gericht aber, dass er ein Geburtenregister, aus dem Krankenhaus holt in Karachi. DAS PROBLEM ist aber das Krankenhaus existiert nicht mehr, und wenn es nicht mehr existiert, woher sollen er dann einen Geburtenregister holen? Und solange er das nicht vorlegt, wird das Amtsgericht nicht die Geburtsurkunde ändern, und dann bekommt er kein Visum, da sein Geburtsurkunde rechtlich unwirksam ist...WER KANN MIR JETZT IN DIESER VERZWICKTEN LAGE HELFEN?
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