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Nigerianerin will Asyl beantragen weiß aber nicht (Gelesen: 5.918 mal)
juergen-
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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26.10.2004 um 09:01:28
 
Hallo, meine Freundin ist Nigerianerin und ist aus Nigeria geflüchtet weil man sie beschneiden wollte.
Sie ist allerdings illegal eingereist. Nun will sie Asyl beantragen. Ich habe mich in sie verliebt und möchte sie auch gerne heiraten.

Meine Fragen nun:

1.Wie kann sie Asyl beantragen?
Wo ist die Asylstelle?
Sie lebt bei Frankfurt am Main.

2. Kann ich sie heiraten nachdem sie Asyl beantragt hat, auch wenn Asyl vielleicht später nicht gewährt wird?

3. Ist es vielleicht für sie sinnvoller im Ausland Asyl zu beantragen und dann hierherzukommen?
Oder nach dem Asylantrag in Dänemark etc. zu heiraten?

4. Ich habe etwas gehört daß Nigerianer ohne Visum in Großbritannien einreisen können.
Ist dies richtig?
Wäre dort auch eine Hochzeit möglich?
Hätte sie vielleicht dorthin reisen sollen um Asyl zu beantragen?
Wäre dies vorteilhafter gewesen?

Ich weiß das sind eine Menge Fragen auf einmal.  ???
Aber ich bin für jede Info dankbar.  Smiley

Grüße,

Jürgen
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Pfirsichring
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Antwort #1 - 26.10.2004 um 09:45:46
 
Zitat:
Sie ist allerdings illegal eingereist.

was heisst denn in dem fall illegal eingreist? ist sie gaenzlich ohne visum nach europa gekommen  ???

Zitat:
1.Wie kann sie Asyl beantragen?
Wo ist die Asylstelle?
Sie lebt bei Frankfurt am Main.

vielleicht hilft dir ein anruf bei der abh, die dir sagen kann, wo man dort asyl beantragt.

gehe mal auf www.bafl.de, dort findest du sehr viele infos ueber die beantragung von asyl und auch wie das gesamte verfahren ablaeuft.
eines moechte ich deiner freundin allerdings raten: ehrlich bleiben un bezug auf allem (das faengt schon beim namen und geburtsdatum an)!!


Zitat:
2. Kann ich sie heiraten nachdem sie Asyl beantragt hat, auch wenn Asyl vielleicht später nicht gewährt wird??

rein theoretisch kannst du sie schon heiraten, das problem ist nur, dass dazu viele dokumente notwendig sind, u.a. auch der pass (soviel ich weiss, bitte um berichtigung, falls ich falsch liege), den sie jetzt wahrscheinlich nicht hat. und ueber das problem von den so genannten proxy paessen wurde hier schon einmal ausgiebigst diskutiert (gib einfach proxy pass in die suchmaske ein).

Zitat:
3. Ist es vielleicht für sie sinnvoller im Ausland Asyl zu beantragen und dann hierherzukommen?
Oder nach dem Asylantrag in Dänemark etc. zu heiraten??

wenn sie in deutschland asyl beantragt, bekommt sie erstmal eine duldung und mit dieser kann man nicht in daenemark heiraten.
warum soll sie denn im ausland asyl beantragen und dann herkommen? da kann sie doch gleich hier asyl beantragen. Fragezeichen

Zitat:
4. Ich habe etwas gehört daß Nigerianer ohne Visum in Großbritannien einreisen können.
Ist dies richtig?
Wäre dort auch eine Hochzeit möglich?
Hätte sie vielleicht dorthin reisen sollen um Asyl zu beantragen?
Wäre dies vorteilhafter gewesen?


sie haette laut diesem link auch ein visum fuer GB benoetigt: http://www.ukvisas.gov.uk ...und ohne gueltiges visum ist eine eheschliessung eigentlich nirgendwo moeglich
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Muyiwa
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Antwort #2 - 26.10.2004 um 14:34:31
 
Zitat:
Ich habe etwas gehört daß Nigerianer ohne Visum in Großbritannien einreisen können.
Ist dies richtig?


Sie können zwar ohne Visum dort einreisen, wenn es gelingt. Aber dann sind sie dort illegal. Und ohne rechtmässigen Aufenhalt könnt Ihr dort auch nicht heiraten.

Dass Nigerianer ohne Visum legal nach Grossbritanien einreisen und sich dort aufhalten durften ist lange her, war aber tatsächlich mal so. Wahrscheinlich kommt daher das Gerücht.

Meine Empfehlung wäre: Versucht es hier. Wenn sie mir ihrer wahren Identität Asyl beantragt, könnte es evtl. klappen.

Falls nicht und falls sie wirklich nicht nach Nigeria zurück kann: Es gibt doch sicher Staaten, wo sie sich legal visumfrei aufhalten darf. Ggf. könnt Ihr ja auch dort heiraten und dann von dort aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Und wegen dem Pass: Falls sie noch keinen hat, kann sie über die nigerianische Botschaft in Berlin einen bekommen. Der ist dann kein Proxy, wenn sie ihn persönlich dort beantragt.

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okkam
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Antwort #3 - 02.12.2004 um 23:05:29
 
Ich würde niemandem empfehlen, in Deutschland Asyl zu beantragen. Vor allem dann nicht, wenn man mit seinem Asylantrag auch Erfolg haben will.
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ronny
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Antwort #4 - 03.12.2004 um 07:43:10
 
Zitat:
Ich würde niemandem empfehlen, in Deutschland Asyl zu beantragen. Vor allem dann nicht, wenn man mit seinem Asylantrag auch Erfolg haben will.


Das ist -entschuldige bitte- schlichter Quatsch.

Wer politisch verfolgt wird, erhält Asyl.

Leider ist jedoch nicht jede Beschwernis die man in seinem Heimatsstaat erfährt oder erfahren hat auch politische Verfolgung.
Es mag auch durchaus nachvollziehbare andere Gründe geben, seinen Heimatstaat zu verlassen, die sind jedoch nicht als politische Verfolgung zu qualifizieren sondern eher wirtschaftlicher Natur. Dazu steht das Asylrecht aber nicht zur Verfügung und deswegen werden halt die Mehrzahl der Anträge abgelehnt.

Aber ich wehre mich (noch) vehement dagegen das deutsche Asylrecht so in Frage stellen zu lassen.

Ronny
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peku
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Antwort #5 - 03.12.2004 um 11:03:26
 
Eine Anmerkung zu folgendem Satz:
Und wegen dem Pass: Falls sie noch keinen hat, kann sie über die nigerianische Botschaft in Berlin einen bekommen. Der ist dann kein Proxy, wenn sie ihn persönlich dort beantragt.



Wenn ASyl beantragt worden ist geht das nicht mehr.Mit dem Betreten der Botschaft würde das Asylverfahren beendet werden können.
gruss peku
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Muyiwa
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Antwort #6 - 03.12.2004 um 17:35:12
 
Zitat:
Wenn ASyl beantragt worden ist geht das nicht mehr.Mit dem Betreten der Botschaft würde das Asylverfahren beendet werden können.


Aber die Asylbewerber werden doch teilweise dorthin geschickt, wegen Interview. Oder passiert das nur, wenn der Asylantrag bereits abgelehnt wurde?
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.12.2004 um 17:53:42
 
Muawiya, sie werden oft dorthin geschickt, wenn der Antrag abgelehnt ist, um Papiere für Rückreise zu besorgen. Ich kenne allerdings auch ein paar Sachbearbeiter, die Asylbewerber während des Verfahrens zu ihren Botschaften schickten, und dann die Ablehnung des Asylantrags damit begründeten, dass die Leute ja freiwillig wieder zu ihrer Botschaft gegangen seien - böse Falle das.
Gruß
Anne
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ronny
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Antwort #8 - 03.12.2004 um 19:45:59
 
Zitat:
Ich kenne allerdings auch ein paar Sachbearbeiter, die Asylbewerber während des Verfahrens zu ihren Botschaften schickten, und dann die Ablehnung des Asylantrags damit begründeten, dass die Leute ja freiwillig wieder zu ihrer Botschaft gegangen seien - böse Falle das.


Mittlerweile gibt es zumindest eine Entscheidung vom VG Wiesbaden, die sinngemäß ausführt, dass der Besuch der Botschaft um einen Heimatpaß -auf Veralassung der ABH- zu beantragen nicht zum Nachteil im Asylverfahren gereichen darf.

Ob das im Erst- oder im Folgeverfahren war und ob ggf. bereits eine Entscheidung über das Asylverfahren vorlag, weiß ich allerdings nicht.

@Anne:

Wenn das zutreffen sollte, Zitat:
Ablehnung des Asylantrags
frage ich mich wer da über den Asylantrag entscheidet. Bzw. welche Veranlassung das Bundesamt hat, die Leuts zuden Botschaftenzu schicken. Oder sind bereits ABH´s mit der Entscheidung über Asylanträge beschäftigt?
Ich kann mir da keinen Reim drauf machen.


Ronny
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