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falscher name angeblich (Gelesen: 7.590 mal)
KatjaandMaxilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.11.2006 um 12:07:00
 
oh mein gott danke das wenigstens jemand weis von was ich rede
danke danke danke danke
den genauso ist es nigeria ist korrupt aber von mir gibts nix ohne quittung und auserhalb nur durch behörde
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #16 - 14.11.2006 um 12:08:38
 
Reni schrieb am 14.11.2006 um 12:03:35:
dass ständig wegen korrupten "Vertrauensanwälten" Leute gezwungen werden, den Rest ihres Lebens mit einem falschen Geburtsdatum oder anderem Namen rumzulaufen. Diese Späßchen entwickeln sich langsam über Einzelfälle hinaus.


Ich darf Dich bitten, die Pauschalisierungen zu unterlassen. Dass
es korrupte Vertrauensanwälte gibt, möchte ich nicht ausschließen,
aber bis heute habe ich nicht vielmehr als irgendwelche Unter-
stellungen im Netz gelesen. Und bis ich was anderes von einer nach-
prüfbaren Quelle erfahre, gehe ich davon aus, dass die Botschaften
sorgfältig mit der Auswahl der Anwälte umgehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #17 - 14.11.2006 um 12:09:29
 
Reni schrieb am 14.11.2006 um 12:03:35:
Maki, es kostet eine Menge Geld, was die beiden nicht haben. Außerdem ist es nicht einzusehen, dass ständig wegen korrupten "Vertrauensanwälten" Leute gezwungen werden, den Rest ihres Lebens mit einem falschen Geburtsdatum oder anderem Namen rumzulaufen. Diese Späßchen entwickeln sich langsam über Einzelfälle hinaus.



Reni,

es ist aber auch nicht einzusehen, dass sich der deutsche Staat das ständige falsche-Identitäten-vorlegen weiter gefallen lässt, oder ?

Diese "Spässchen" sind schon lange kein Einzelfall mehr  Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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KatjaandMaxilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 14.11.2006 um 12:13:14
 
das stimmt viele lügen mit ihrer id
aber mein freund nicht aus welchem grund den warum soll er das den machen warum soll er sich älter machen als er ist
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KatjaandMaxilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #19 - 14.11.2006 um 12:55:06
 
hallo schreibt den mal jemand wieder
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 14.11.2006 um 14:39:56
 
Zitat:
im notfall wird er wohl seinen bruder in nigeria anrufen das der einen neuen pass macht

Proxy-Pass -> wird in D nicht akzeptiert

Zitat:
hallo schreibt den mal jemand wieder

Zu was?
Hast du noch eine Frage?
Falls die Frage ist: "Was können wir noch tun?"
So ist die Antwort: "Einen gültigen Pass besorgen"
Wendet euch an die nig. Botschaft oder wohin auch immer. Aber kurz/mittel/langfristig braucht er einen "gültigen" (d.h. mit den korrekten Daten ausgestellten) Pass. Ansonsten gibt's nichts mehr zu tun oder zu sagen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 14.11.2006 um 21:15:47
 
inge schrieb am 14.11.2006 um 10:33:32:
Solltest du zwischenzeitlich niederkommen, kann er ein Aufenthaltsrecht allerdings auch schon vom Kind ableiten, wenn er die Vaterschaft anerkennt und seine "Vaterpflichten" erfüllen will.

Primär geht's aber erstmal um die Beschaffung eines "richtigen" Passes, denn ohne einen solchen gibt es recht wenig was möglich ist!


Wie wurde denn das Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung geregelt? Mit dem Paß, der die unzutreffenden Personendaten enthält?

Gruß, ULF
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KatjaandMaxilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #22 - 15.11.2006 um 09:49:03
 
das sorgerecht und die vaterschaftsannerkennung wurden mit der aufenthaltsgestattung gemacht da sein pass ja bei der ABH liegt.
haben diese formulare unserem anwalt gegeben der die nun weiterleitet.
außerdem war es ja so das sein ablehnungsbescheid an eine ältere adresse ging er aber längst woanderst zugeteilt war.
dazu schrieb die ABH dem anwalt er müsse der behörde ja seine neue adresse mitteilen.
Obwohl sie ihn ja dort hin verwiesen haben
das wäre ja so wie wenn ich beim Bürgeramt bei der anmeldung hinter her sagen muss das ich mich umgemeldet habe
der anwalt findet das scherzhaft und schrieb das auch der ABH
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