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Womit muss ich dann rechnen (Gelesen: 3.876 mal)
WasSollIchtun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Algerien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Womit muss ich dann rechnen
07.11.2006 um 13:05:39
 
Ich bin eine Studentin aus Algerien. Ende 2005 habe meine Diplomarbeit angefangen zu schreiben. Die Ausländerbehörde hat mir nur eine Duldung erteilt für 6 Monate( Da ich mehr Zeit brauchte als erlaubt ist). Ich durfte nicht nebenbei arbeiten. War so deprimiert und konnte mich auf nichts mehr konzentrieren, weil ich sonst nicht wusste woher ich leben kann. Ich bin durch die gegend einfach orientierungslos gelaufen. Seit einem monat hatte die Möglichkeit in einem Zimmer ein Monat lang zu wohnen und habe mich wieder an meiner Diplomarbeit hingesetzt. Jetzt ist meine Diplomarbeit fast komplett die duldung aber seit 5 Monate abgelaufen.
Bin noch hoffentlich immatrikuliert. Ich habe noch keine Immatrikulationsbescheinigung bekommen, da ich erst letzte Woche das Geld überwiesen habe.

Ich konnte keinen Arzt besuchen wegen meiner Depressionen ( Bin nicht mehr krank versichert)
Ich bitte um Hilfe Griesgrämig


Lg  eine verzweifelte
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.11.2006 um 13:18:03
 
WasSollIchtun schrieb am 07.11.2006 um 13:05:39:
Ich bin eine Studentin aus Algerien. Ende 2005 habe meine Diplomarbeit angefangen zu schreiben. Die Ausländerbehörde hat mir nur eine Duldung erteilt für 6 Monate( Da ich mehr Zeit brauchte als erlaubt ist). Ich durfte nicht nebenbei arbeiten. War so deprimiert und konnte mich auf nichts mehr konzentrieren, weil ich sonst nicht wusste woher ich leben kann. Ich bin durch die gegend einfach orientierungslos gelaufen. Seit einem monat hatte die Möglichkeit in einem Zimmer ein Monat lang zu wohnen und habe mich wieder an meiner Diplomarbeit hingesetzt. Jetzt ist meine Diplomarbeit fast komplett die duldung aber seit 5 Monate abgelaufen.



Das sieht aus wie ein Fall für Notfallberatungsstellen. Wenn Du einfach so auf die ABH läufst, riskierst Du den zwangsweisen Heimflug. Wenn Du gar nicht auf die ABH läufst, dann wird Dein unerlaubter Aufenthalt immer heftiger, und irgendwann begegnest Du der freundlichen Personenkontrolle...
Vielleicht kann eine caritative Organisation aushandeln, daß Du Deine Arbeit zu Ende schreibst und sie Dir den Heimflug und den Lebensunterhalt nbis dahin sichert.

Hmmm, da wäre dann noch die Wiederanreise zur Diplomprüfung...

Gruß, ULF
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.11.2006 um 16:12:33
 
Diplomarbeit seit 2005 -> Da gibt's doch wohl ne Frist, oder?
Exmatrikulation -> Ist sicherlich zügig zu klären! Anrufen, aber pronto.
Illegaler Aufenthalt -> Anwalt (will Geld) und/oder Migrationshilfe-Verein und dann auf Wohlwollen der ABH hoffen.

Evtl. möchte auch die Uni noch zumindest die Duldung/den erlaubten Aufenthalt sehen?
Dann hättest du ein Problem, denn ohne Aufenthalt keine Im-Besch. und ohne Im-Besch wohl kein (weiterer) Aufenthalt mehr.
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khk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.11.2006 um 16:21:39
 
inge schrieb am 07.11.2006 um 16:12:33:
Evtl. möchte auch die Uni noch zumindest die Duldung/den erlaubten Aufenthalt sehen?
Dann hättest du ein Problem, denn ohne Aufenthalt keine Im-Besch. und ohne Im-Besch wohl kein (weiterer) Aufenthalt mehr.


Die Unis wollen bei einfachen Rückmeldungen i.d.R. nur eines sehen: das Geld auf dem Konto. Persönliche Vorsprache o.ä. ist überflüssig.

khk
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 07.11.2006 um 16:40:47
 
Möglicherweise unterschiedlich
http://www.uni-potsdam.de/aaa/incoming/voll/orga.html

Zitat:
Rückmeldung
Falls Ihre Zahlung rechtzeitig erfolgt war und Sie keinen Sperrvermerk haben, können Sie Ihre Chip-Karte an einem der Chip-Karten-Terminals aktualisieren.

Die Zahlung alleine genügt oft nicht. Informieren Sie sich bitte im AAA, ob Sie einen Sperrvermerk (z.B. Krankenversicherung fehlt, Kopie der Aufenthaltserlaubnis fehlt, Abschluss, Verspätete Rückmeldung usw.) haben.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Bitte übersenden Sie nach jeder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis dem Akademischen Auslandsamt eine leserliche Kopie. Falls Sie einen Sperrvermerk „Aufenthaltserlaubnis“ haben, d.h. uns fehlt eine Kopie der Verlängerung, werden Sie auch bei der Einzahlung der Gebühren nicht zurückgemeldet.

Falls Sie für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eine Studienbescheinigung brauchen, diese aber noch nicht ausgedruckt werden kann (das betrifft Studierende, die bis Anfang September/Anfang März zur Ausländerbehörde müssen), wenden Sie sich bitte nach der Zahlung an uns, um eine Bestätigung für die Ausländerbehörde zu bekommen.


und hier:
http://www.fhtw-berlin.de/Studium/Imma-Exma/Rueckmeldung.html
Zitat:
Sofern Sperren im Studentenverwaltungsprogramm vorhanden sind (z.B. fehlende Teile des Vorpraktikums; Krankenkassenwechsel oder fehlende Krankenversicherung; noch offene Prüfungsberatung; fehlende Aufenthaltserlaubnis etc.) kann keine automatische Rückmeldung erfolgen. In diesen Fällen wurden Sie vorher von uns angeschrieben und gebeten, mit entsprechenden Nachweisen die fehlenden Unterlagen einzureichen, damit Sie rückgemeldet werden können.

Erfolgt keine Rückmeldung, werden Sie automatisch zum Ende des vorhergehenden Semesters (= das Semester, für das Sie sich letztmalig rückgemeldet haben) exmatrikuliert.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 08.11.2006 um 08:06:12
 
Hi,

den Rat von Ulf finde ich, um erst einmal irgendwo einen neuen Anfang finden zu können, am hilfreichsten. Wende Dich an eine seriöse Beratungsstelle (Wohlfahrtsverband) oder caritative Einrichtung. -

Und mit deren Hilfe, ob momentan krankenversichert oder nicht, solltest Du versuchen zu einem vernünftigen Arzt zu kommen (welcher war Dein letzter Dich behandelnder - der müsste Dich doch ein wenig kennen) - solltest Du wirklich unter Depressionen leiden und das medizinisch belegt und untersetzt werden können, wäre eine entsprechende Bescheinigung/Attest für den Gang der weieteren Wege - Uni und ABH - vielleicht wenigstens etwas hilfreich. - denn wenn Deine psychischen Probleme Krankheitswert haben, wird man das sicher eher berücksichtigen und in Deinem Sinne würdigen können, als wenn es so aussieht als wenn Du zwischendurch "einfach so" keine Lust mehr gehabt hättest.

Hol Dir Hilfe - ich denke das Wichtigste ist im Moment, dass Du Deine Probleme nicht  weiter allein mit Dir herumträgst.

Ich wünsche Dir alles Gute -

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Womit muss ich dann rechnen
Antwort #6 - 08.11.2006 um 17:13:43
 
schweitzer schrieb am 08.11.2006 um 08:06:12:
Hi,

den Rat von Ulf finde ich, um erst einmal irgendwo einen neuen Anfang finden zu können, am hilfreichsten. Wende Dich an eine seriöse Beratungsstelle (Wohlfahrtsverband) oder caritative Einrichtung. -


schon richtig.

Aber ohne KV, ohne ges. Lebensunterhalt, ohne rechtmäßigen Aufenthalt aber dafür mit Ausweisungsgrund sehe ich schwarz. Ich sehe da auch keine Ermessensspielräume.

@inge: ich kannte bisher nur Unis, denen AE und Krankenversicherung nach der erstmaligen Einschreibung komplett egal sind. Ist aber offensichtlich nicht überall so.

khk
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 13.11.2006 um 14:27:14
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 13.11.2006 um 14:33:41
 
Hi,

ich nehme Dir Deine Geschichte nicht so richtig ab.

Du studierts in D. Dann willst Du noch Deine Dipl.-Arbeit schreiben und erhälst dafür eine Duldung ? Du beklagst dich, dass Du nicht arbeiten darfst und nicht KV bist und irrst dann monatelang herum, bis dann schließlich die Duldung seit Monaten abgelaufen ist. BTW Du durftest auch schon im Studium nicht voll arbeiten !
Jetzt ist alles zu spät:
Du befindest Dich illegal in D und bist schwanger von einem Asylbewerber, der seinen Pass in der ABHG abgegeben hat.

Sag mal ehrlich. Was soll das denn werden ?



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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.11.2006 um 21:19:00
 
Zitat:
Du studierts in D. Dann willst Du noch Deine Dipl.-Arbeit schreiben und erhälst dafür eine Duldung ?
[...]
Du befindest Dich illegal in D und bist schwanger von einem Asylbewerber, der seinen Pass in der ABHG abgegeben hat.


Schwanger scheint mir jemand anders zu sein.

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 15.11.2006 um 07:46:49
 
Hi Ulf,

jepp. Verwechslung durch verschiedene SV !
Na ja, an der Situation ändert das wenig.


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