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Ägypten-Besuchervisum für Ehemann (Gelesen: 6.121 mal)
mansonpark
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13.11.2006 um 18:53:10
 
hallo,

wollte hier mal nachfragen was das beste für mein mann ist.
ich kehre in dezember nach 7 monatigen aufenthalt von ägypten nach deutschland zurück, ohne mein ehemann da ich mit dem allgemeinen leben hier nicht klar komm.
er möchte mich (bevor er nach einer gewissen zeit nachfolgen kann) vorher erst 2-3 mal besuchen kommen um 'abzuschecken' wie das leben in deutschland ist und ob er damit zurecht kommen würde.
die eheurkunde wurde schon übersetzt und wird gerade von der dt. botschaft legalisiert.
welches visum kann/sollte mein mann im nächsten jahr august beantragen: besuchervisum oder familienzusammenführung???
danke für eure hilfe in voraus!!!!!!!!

liebe grüße chris Zwinkernd
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Prawo
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Antwort #1 - 15.11.2006 um 23:52:36
 
Am besten ein Visum nich für Deutschland, sondern ein Visum für einen gemeinsamen Urlaub in einen anderen Schengenstaat. Dieses Visum ist nachher auch gültig für Deutschland.

In jenem falle ist das Visum Gebührenfrei und unter gunstiger EU Bedingungen zu erteilen. Hier gilt nämlich das Einreiserecht von Artikel 5 Richtlinie 2004/38/EG.
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Prawo
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Antwort #2 - 16.11.2006 um 02:22:26
 
Prawo schrieb am 15.11.2006 um 23:52:36:
Artikel 5 Richtlinie 2004/38/EG.

Artikel 5

Recht auf Einreise

(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise.

Für die Einreise von Unionsbürgern darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden.

(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt.

Richtlinie 2004/38/EG


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Saxonicus
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Antwort #3 - 16.11.2006 um 07:18:04
 
Prawo schrieb am 15.11.2006 um 23:52:36:
Am besten ein Visum nicht für Deutschland, sondern ein Visum für einen gemeinsamen Urlaub in einen anderen Schengenstaat. Dieses Visum ist nachher auch gültig für Deutschland.


Warum nicht für Deutschland ?
Es ist doch die Lebensführung in Deutschland geplant.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Prawo
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Antwort #4 - 16.11.2006 um 11:02:26
 
Aber anscheinend zuerst nur für kurze Besuche:
mansonpark schrieb am 13.11.2006 um 18:53:10:
er möchte mich (bevor er nach einer gewissen zeit nachfolgen kann) vorher erst 2-3 mal besuchen kommen um 'abzuschecken' wie das leben in deutschland ist und ob er damit zurecht kommen würde.


Sollte die Botschaft auch meinen dass "die Lebensführung in Deutschland geplant" sei, ist eine Ablehnung des Visumantrages wegen Niederlassungsgefahr nicht ausgeschlossen.

Diese Vermutung kann aber kein Argument zur Visumablehnung sein indem man den Weg der Freizügigkeit über einen anderen EU Staat wählt.
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Mick
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Antwort #5 - 16.11.2006 um 11:19:27
 
Prawo schrieb am 16.11.2006 um 11:02:26:
Diese Vermutung kann aber kein Argument zur Visumablehnung sein indem man den Weg der Freizügigkeit über einen anderen EU Staat wählt.


Hoi,
der Ausgangssachverhalt ist klar dargelegt worden. Ich
kann da nix darüber finden, dass ein gemeinsamer Ur-
laub auf Malle geplant ist. Ich stelle wiederrum fest, dass
hier eine Empfehlung gegeben wird, die zu einem nicht
legalen Verhalten auffordert. Nämlich dem Verhalten, bei
der Visumsbeantragung die wirklichen Absichten zu ver-
schleiern.
Damit wir uns ganz klar verstehen: Derartige Tipps sind
in diesem Board nicht erwünscht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Prawo
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Antwort #6 - 16.11.2006 um 11:52:40
 
Mick schrieb am 16.11.2006 um 11:19:27:
... einem nicht legalen Verhalten.

Nich legal?

Da erlaube ich mir das Europäischen Gerichthof zu zitieren in der Sache Akrich.
Ohneweiteres kann man hier Arbeitnehmer durch Tourist ersätzen.
Zitat:
55.
Was die in Randnummer 24 des Urteils Singh angesprochene Frage des Missbrauchs anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass es für das Recht eines Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten, ohne Belang ist, welche Absichten ihn dazu veranlasst haben, im letztgenannten Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, sofern er dort tatsächlich eine echte Tätigkeit ausübt oder ausüben will (Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 23).

56.
Auch für die Beurteilung der Rechtslage, in der sich das Ehepaar bei der Rückkehr in den Mitgliedstaat befindet, dessen Staatsangehöriger der Arbeitnehmer ist, kommt es auf solche Absichten nicht an. Ein solches Verhalten kann selbst dann keinen Missbrauch im Sinne von Randnummer 24 des Urteils Singh darstellen, wenn der Ehegatte zu dem Zeitpunkt, zu dem sich das Ehepaar in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Arbeitnehmer ist, kein Aufenthaltsrecht hatte.


Warum sollte dieses Ehepar zB. nicht ein Wochenende Amsterdam planen dürfen, am Anfang ihrer reise?
Viele Deutsche besuchen unsere Küste.
Ist es illegal darauf hinzuweisen das diese Reise durch EU Regeln betroffen ist?
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Antwort #7 - 16.11.2006 um 12:04:18
 
Wobei ich mir die Frage stelle:

Was hat ein Wochenende Amsterdam mit niederlassen zu tun ?

Sollte ich wohl bei  www.info4alien.nl fragen  Laut lachend
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Antwort #8 - 16.11.2006 um 12:04:46
 
Zitat:
Warum sollte dieses Ehepar zB. nicht ein Wochenende Amsterdam planen dürfen, am Anfang ihrer reise?

Dürfen sie, macht aber keinen Unterschied.
Zuständige Botschaft laut SDÜ ist die, des Landes, in dem der Hauptteil des Aufenthalts verbracht wird. Das Einreiseland wird erst berücksichtigt, wenn die Aufenthalte in etwa gleich lang sind, es also kein "Primärziel" gibt.
Wer also ehrlicherweise bei der NL Botschaft angibt, dass er 1 Wo in NL und 7 Wo. nach D will, würde wohl zur deutschen Botschaft geschickt werden (sollen/müssen).

Meines Wissens ist das bei vielen Botschaften so auch auf der Webseite zu finden (welche Botschaft ist zuständig für einen Schengenaufenthalt)
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Mick
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Antwort #9 - 16.11.2006 um 12:24:58
 
Prawo schrieb am 16.11.2006 um 11:52:40:
Warum sollte dieses Ehepar zB. nicht ein Wochenende Amsterdam planen dürfen, am Anfang ihrer reise?

Welches Ehepaar plant denn hier eine Reise? Ich lese was
davon, dass der Ehemann seine Frau in D. besuchen will.

Zitat:
Ist es illegal darauf hinzuweisen das diese Reise durch EU Regeln betroffen ist?

Es ist unerwünscht, Konstruktionen zu schaffen, um Regelungen
zu umgehen. Und es ist illegal, den Hauptreisegrund bei der Visums-
beantragung zu verschweigen. Und wie inge sagt: wird der Haupt-
reisegrund wahrheitsgemäß genannt, die die deutsche Auslands-
vertretung für die Erteilung zuständig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 16.11.2006 um 13:35:49
 
Warum umständlich, wenn es auch einfach geht ?
Es ist besteht m.E. überhaupt kein Anlaß davon auszugehen, daß man dem ägyptischen Ehemann den Zuzug zu seiner deutschen Ehefrau nach Deutschland verweigern sollte.
Weshalb solche Visa-Mauscheleien erforderlich sein sollen bleibt mir völlig unverständlich
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Antwort #11 - 16.11.2006 um 14:48:13
 
Vielleicht informiert Mansonpark uns bei Gelegenheid ob ihren Eheman vor diesen Zuzug die gewünschte Gelegenheit hatte 2-3 Mal Deutschland zu besuchen.
Ermölicht durch einem von der deutschen Bottschaft in Kairo erteiltes Schengenvisum für diese Kurzaufenthalte.
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mansonpark
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Antwort #12 - 18.11.2006 um 21:07:13
 
oha...soviele antworten...sorry hab es gerade eben erst gesehen...werde leider nicht durch ne mail informiert das wer geschrieben hat  Schockiert/Erstaunt

also ich wollte ja eigentlich nur wissen...ob es nicht einfache möglichkeiten gibt als wie ein besuchsvisum bei der dt. botschaft zu beantragen wenn er 2 mal (als beispiel) mich besuchen möchte zwecks papierkram. gibts da nicht sowas wie ein dauervisum über 3 monate? das visa zur familienzusammenführung ist noch nicht im gespräch da er auch hier seine persönlichen verpflichtungen in ägypten hat (familiäre). er möchte nur mich besuchen...nicht die anderen EU-Länder.
ich kann hier in ägypten jedenfalls nicht leben.

lg chris
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Antwort #13 - 18.11.2006 um 21:58:08
 
mansonpark schrieb am 18.11.2006 um 21:07:13:
oha...soviele antworten...sorry hab es gerade eben erst gesehen...werde leider nicht durch ne mail informiert das wer geschrieben hat  Schockiert/Erstaunt


Hoi,
wobei zu bemerken ist, dass Du per Mail informiert werden
kannst, wenn Du auf "Abo" unterhalb der letzten Antwort
klickst.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #14 - 19.11.2006 um 09:11:35
 
mansonpark schrieb am 18.11.2006 um 21:07:13:
... also ich wollte ja eigentlich nur wissen...ob es nicht einfache möglichkeiten gibt als wie ein besuchsvisum bei der dt. botschaft zu beantragen wenn er 2 mal (als beispiel) mich besuchen möchte zwecks papierkram. gibts da nicht sowas wie ein dauervisum über 3 monate? das visa zur familienzusammenführung ist noch nicht im gespräch da er auch hier seine persönlichen verpflichtungen in ägypten hat (familiäre). ...
lg chris

Hi,
ich denke, wenn Ihr den Sachverhalt bei der Visumsbeantragung genau so darlegt, dürfte es wohl kaum Probleme für ein Besuchsvisum geben. Sicher hat Dein Mann nicht nur familiäre Gründe, zunächst wieder nach Ägypten zurückzukehren, sondern auch berufliche.
Abgesehen davon, dass der Grund für ein Besuchsvisum sehr plausibel ist, zeugt es auch von Vernunft, sich zunächst einmal mit unserem Lande vertraut zu machen, bevor man die Entscheidung trifft, ob man auch hier Leben möchte.
Wahrscheinlich ist es zweckdienlich, dem Visumantrag eine entsprechende Erklärung beizufügen, um eventuellen Verdächtigungen bzgl. der Absicht, das FZF-Verfahren zu umgehen, bereits im Vorfeld zu begegnen.

Grüße,
Zeppelin

PS: So gut der Rat gemeint gewesen sein mag, zunächst über ein anderes Schengenland einzureisen, würde ich nicht empfehlen, diesem zu folgen. Solle es doch zu einem FZF-Verfahren kommen, könnte dies eher hinderlich sein. Eine weiße Weste muss man sich ja nicht ohne Not beschmutzen.
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