Mick schrieb am 16.11.2006 um 11:19:27:... einem nicht legalen Verhalten.
Nich legal?
Da erlaube ich mir das Europäischen Gerichthof zu zitieren in der
Sache Akrich.
Ohneweiteres kann man hier Arbeitnehmer durch Tourist ersätzen.
Zitat:55.
Was die in Randnummer 24 des Urteils Singh angesprochene Frage des Missbrauchs anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass es für das Recht eines Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten, ohne Belang ist, welche Absichten ihn dazu veranlasst haben, im letztgenannten Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, sofern er dort tatsächlich eine echte Tätigkeit ausübt oder ausüben will (Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 23).
56.
Auch für die Beurteilung der Rechtslage, in der sich das Ehepaar bei der Rückkehr in den Mitgliedstaat befindet, dessen Staatsangehöriger der Arbeitnehmer ist, kommt es auf solche Absichten nicht an. Ein solches Verhalten kann selbst dann keinen Missbrauch im Sinne von Randnummer 24 des Urteils Singh darstellen, wenn der Ehegatte zu dem Zeitpunkt, zu dem sich das Ehepaar in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Arbeitnehmer ist, kein Aufenthaltsrecht hatte.
Warum sollte dieses Ehepar zB. nicht ein Wochenende Amsterdam planen dürfen, am Anfang ihrer reise?
Viele Deutsche besuchen unsere Küste.
Ist es illegal darauf hinzuweisen das diese Reise durch EU Regeln betroffen ist?