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schwiegereltern aus neuen eu-länder(rumänien) (Gelesen: 1.278 mal)
axytaxy
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Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.11.2006 um 16:57:22
 
Hallo,

meine schwiegereltern sind rumänische staatsbürger; nun soll ja rumänien zur eu ab 2007 beitreten (mit einschränkungen 2+3+2).
ich bin hier (in deutschland) im besitz einer immobilie mit 40 einzimmerappartments die als studentenwohnung vermietet werden. da mein jetziger hausmeister aus altergründen(70) ausscheidet würden meine schwiegereltern den job übernehmen. eine 4 zimmer hausmeisterwohnung ist im haus vorhanden.
gibt es eine möglichkeit für sie eine AE (stellenbezogen) zu bekommen?
wenn nicht wie sieht es aus ,wenn sie im rahmen der freizügichkeit  ihren wohnort in deutschland wählen und ich für deren unterhalt sorge (wohnung,...).was versteht man überhaupt unter unterhalt?
welche ämter muß ich überhaupt aufsuchen?

vielen dank und schön daß es euch gibt
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2006 um 14:18:10
 
axytaxy schrieb am 19.11.2006 um 16:57:22:
jetziger hausmeister aus altergründen(70) ausscheidet würden meine schwiegereltern den job übernehmen. eine 4 zimmer hausmeisterwohnung ist im haus vorhanden.
gibt es eine möglichkeit für sie eine AE (stellenbezogen) zu bekommen?


Eher unwahrscheinlich, da es Bevorrechtigte gibt, die en Job machen können und wollen.

Gruß, ULF
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brickbat
Expertin
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Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 20.11.2006 um 17:59:31
 
Wenn Du über genügend eigenes Einkommen verfügst, den Lebensunterhalt für Dich, Deine Familie und Schwiegereltern (privat oder freiwillig) aufzubringen, könnten sie u. U. freizügigkeitsberechtigt sein. Lebensunterhalt bedeutet alle Kosten des täglichen Lebens inkl. Krankenversicherungsschutz (für die Schwiegereltern zwangsläufig privat oder freiwillig ) I. d. R. legen die ABH´en die Sozialhilfesätze zu Grunde, manche auch die Pfändungsfreigrenzen nach der ZPO.
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