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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 1.855 mal)
noah2406
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
12.11.2006 um 12:59:38
 
Hallo, bin neu hier...
Mein Mann - Togolese - und ich sind gut 2,5 Jahre verheiratet... Im März 2007 läuft seine 3jährige Aufenthaltserlaubnis ab. Meine Fragen: Bekommt er sicher danach eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Wann kann man frühestens den Antrag stellen?
Wie möchten nämlich gerne im Februar 2007 nach Togo fliegen... Sollen wir dann lieber vorher den Antrag stellen, könnte er auch dann schon vorher die neue Aufenthaltserlaubnis bekommen? Oder reicht es auch zwei Wochen vor Ablauf nach unserer Reise? Nicht, dass er Probleme mit der Einreise nach Deutschland bekommt...
Besten Dank für Antworten!
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poisson
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Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Antwort #1 - 12.11.2006 um 14:41:33
 
Man kann auch 2 Wochen sogar einen  Monat vor dem Ablauf einen Antrag stellen. Das würde ich lieber machen
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 12.11.2006 um 15:27:48
 
Was hat dich dazu veranlasst, diese Fragen ausgerechnet im Einbürgerungsforum zu
stellen? Hab das mal hierher verschoben.

noah2406 schrieb am 12.11.2006 um 12:59:38:
Bekommt er sicher danach eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?


Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nicht (mehr). Die Bedingungen für eine
Niederlassungserlaubnis findest du hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9
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Chen_Bei_Er
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.11.2006 um 18:55:39
 
Habe Ähnlichen Fall.

Meine Frau hat seit dem 13.05.04 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Diese würde im nächsten Jahr am 13.05.07 auslaufen.
Wir würden im März nächsten Jahres für ca. 3 Wochen in Ihr Heimatland (Taiwan) fahren wollen um Ihre Familie zu besuchen aber auch etwas Urlaub zu machen. PS: Ich bin Deutscher.

Dazu folgende Fragen:

1. Wird eine Aufenthaltserlaubnis wie ein Visum von den Grenzkontrollstellen betrachtet? Was heißt ab Dezember diesen Jahres wäre man dann unter der 6 monatigen Zeit der Gültigkeit. Also eigendlich keine Reise in Drittstaaten möglich?

2. Wäre eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungserlaubnis möglich, da wir schon seit dem 10.10.03 verheiratet sind, meine Frau aber erst seit dem 13.05.04 in Deutschland ist?
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Chen_Bei_Er 16572494 alfnob  
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 12.11.2006 um 23:38:38
 
noah2406 schrieb am 12.11.2006 um 12:59:38:
Sollen wir dann lieber vorher den Antrag stellen,
Ich würde durchaus mal 2-3 Monate vor Ablauf der AE ersten Kontakt mit der ABH aufnehmen, denn im Rahmen der NE-Erteilung gibt z.B. Anfragen an die Sicherheitsbehörden, die durchaus einige Wochen dauern können.
Zitat:
könnte er auch dann schon vorher die neue Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Nein. Es sei denn, ihr habt im Ausland geheiratet und es gab ein FzF-Visum; der Aufenthalt mit einem solchen zählt nämlich zur 3-Jahresfrist mit.
Zitat:
Oder reicht es auch zwei Wochen vor Ablauf nach unserer Reise? Nicht, dass er Probleme mit der Einreise nach Deutschland bekommt...
Probleme bei der Einreise gibt es keine. Aber er kriegt halt seine NE später und wahrscheinlich für einen gewissen Zeitraum zwischen Ablauf der AE und Erteilugn der NE eine Fiktionsbescheinigung.

Chen_Bei_Er schrieb am 12.11.2006 um 18:55:39:
Habe Ähnlichen Fall.
Trotzdem nächstes Mal einen neuen Thread aufmachen.
Zitat:
1. Wird eine Aufenthaltserlaubnis wie ein Visum von den Grenzkontrollstellen betrachtet? Was heißt ab Dezember diesen Jahres wäre man dann unter der 6 monatigen Zeit der Gültigkeit. Also eigendlich keine Reise in Drittstaaten möglich?
Es gibt keine Regel, daß eine AE länger als 6 Monate gültig sein muß, um reisen zu können.
Zitat:
2. Wäre eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungserlaubnis möglich, da wir schon seit dem 10.10.03 verheiratet sind, meine Frau aber erst seit dem 13.05.04 in Deutschland ist?
Nein.

Abu
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