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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163332779 Beitrag begonnen von noah2406 am 12.11.2006 um 12:59:38 |
Titel: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von noah2406 am 12.11.2006 um 12:59:38
Hallo, bin neu hier...
Mein Mann - Togolese - und ich sind gut 2,5 Jahre verheiratet... Im März 2007 läuft seine 3jährige Aufenthaltserlaubnis ab. Meine Fragen: Bekommt er sicher danach eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Wann kann man frühestens den Antrag stellen? Wie möchten nämlich gerne im Februar 2007 nach Togo fliegen... Sollen wir dann lieber vorher den Antrag stellen, könnte er auch dann schon vorher die neue Aufenthaltserlaubnis bekommen? Oder reicht es auch zwei Wochen vor Ablauf nach unserer Reise? Nicht, dass er Probleme mit der Einreise nach Deutschland bekommt... Besten Dank für Antworten! |
Titel: Re: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von poisson am 12.11.2006 um 14:41:33
Man kann auch 2 Wochen sogar einen Monat vor dem Ablauf einen Antrag stellen. Das würde ich lieber machen
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Titel: Re: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von Ralf am 12.11.2006 um 15:27:48
Was hat dich dazu veranlasst, diese Fragen ausgerechnet im Einbürgerungsforum zu
stellen? Hab das mal hierher verschoben. noah2406 schrieb am 12.11.2006 um 12:59:38:
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es nicht (mehr). Die Bedingungen für eine Niederlassungserlaubnis findest du hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9 |
Titel: Re: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von Chen_Bei_Er am 12.11.2006 um 18:55:39
Habe Ähnlichen Fall.
Meine Frau hat seit dem 13.05.04 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Diese würde im nächsten Jahr am 13.05.07 auslaufen. Wir würden im März nächsten Jahres für ca. 3 Wochen in Ihr Heimatland (Taiwan) fahren wollen um Ihre Familie zu besuchen aber auch etwas Urlaub zu machen. PS: Ich bin Deutscher. Dazu folgende Fragen: 1. Wird eine Aufenthaltserlaubnis wie ein Visum von den Grenzkontrollstellen betrachtet? Was heißt ab Dezember diesen Jahres wäre man dann unter der 6 monatigen Zeit der Gültigkeit. Also eigendlich keine Reise in Drittstaaten möglich? 2. Wäre eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungserlaubnis möglich, da wir schon seit dem 10.10.03 verheiratet sind, meine Frau aber erst seit dem 13.05.04 in Deutschland ist? |
Titel: Re: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von Abu am 12.11.2006 um 23:38:38 noah2406 schrieb am 12.11.2006 um 12:59:38:
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Chen_Bei_Er schrieb am 12.11.2006 um 18:55:39:
Zitat:
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Abu |
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